HAW Aktuell

Kautionsversicherung - Längere Bearbeitungsfrist für Carnet ATA mit Warenwert ab CHF 1 Mio.

Geschrieben von Ralph Peterli | 27.08.19 09:09

Die bei der HAW neu eingeführte Kautionsversicherung hat sich in den ersten Monaten bewährt. Bei Einzel-Carnet ATA mit einem Wert über CHF 1 Mio. muss mit einer Bearbeitungsfrist von 7 Tagen gerechnet werden. Ausserdem werden zur Risikoprüfung gewisse Unterlagen von der Versicherung einverlangt.

Geschätzte Carnet ATA Benutzer

Seit 01.06.2019 wird das Kautionsrisiko der HAW mit einer Kautionsversicherung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft, abgedeckt. Vor Ausstellung des Carnet ATA muss anstelle einer Kautionsüberweisung der Original-Antrag "Garantieleistungen Carnet ATA"vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bei der HAW vorliegen. Dieses Vorgehen hat sich in den ersten Monaten bewährt.

Für Einzel Carnet ATA mit einem Wert über CHF 1'000'000.00 behalten wir uns eine Bearbeitungsfrist von 7 Tagen vor. Aus versicherungstechnischen Gründen ist dem Antrag die aktuelle Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung inkl. Revisionsbericht falls vorhanden) zur Risikoprüfung beizulegen. Dieser Prozess gilt zwingend für Nicht-Mitglieder, kann jedoch auch für HAW-Mitglieder zum Tragen kommen.

Wenn pro Jahr und Carnet-Inhaber der Warenwert CHF 1'000'000.00 insgesamt erreicht oder überschritten wird, gilt grundsätzlich der gleiche Ablauf wie oben beschrieben.