Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative: Schweizer Sonderweg mit hohen Kosten für die Wirtschaft

Von economiesuisse am 14.07.26 10:47

  • Das geplante Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) ist kein massvoll weiterentwickeltes Nachhaltigkeitsrecht – es ist ein regulatorischer Fremdkörper, der Schweizer Unternehmen mit einem weltweit einzigartigen Haftungs-, Aufsichts- und Berichterstattungsregime belastet.
  • Der Aufwand ist massiv und betrifft weit mehr als die rund 30 direkt erfassten Grossunternehmen: Über die Lieferkette entsteht ein Regulierungsdruck, der KMU faktisch zwingt, Dokumentations-, Prüf- und Berichtspflichten ihrer Kunden zu absorbieren – mit erheblichen Mehrkosten und Wettbewerbsnachteilen.
  • economiesuisse lehnt den Vorentwurf klar ab. Er ist kein Gegenvorschlag, sondern ein Umsetzungsgesetz der neuen Konzernverantwortungsinitiative.

Bildquelle: KI generiert

Seit der Annahme des parlamentarischen Gegenvorschlags zur ersten Konzernverantwortungsinitiative 2020 gilt in der Schweiz ein Nachhaltigkeitsregime, das international anschlussfähig, rechtsstaatlich fundiert und ohne allgemeine Konzernhaftung ausgestaltet ist. Unternehmen haben seither massiv investiert: in Nachhaltigkeitsfunktionen, Compliance-Strukturen, Due-Diligence-Prozesse und Berichterstattungssysteme. Die Wirtschaft hat diese Investitionen getragen, weil der Rahmen verhältnismässig war.

Der Vorentwurf des NUFG verändert diese Ausgangslage fundamental. Er ist nicht die logische Fortsetzung des bisherigen Wegs – er ist ein Systembruch. Und er kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Schweizer Wirtschaft unter grossem internationalem Druck steht und die EU selbst gerade dabei ist, ihre eigenen Nachhaltigkeitsregeln grundlegend zurückzubauen.

Ein Schweizer Sonderweg ohne internationales Vorbild
Das NUFG wird als Annäherung an das EU-Recht dargestellt. Tatsächlich hat die EU ihre Nachhaltigkeitsregulierung mit dem Omnibus-I-Paket deutlich abgeschwächt und insbesondere das ursprünglich vorgesehene Haftungsregime gestrichen. Bis heute hat kein EU-Mitgliedstaat die Richtlinie umgesetzt.

Das NUFG übernimmt dagegen selektiv die strengsten Elemente der ursprünglichen, inzwischen überholten Regulierung (CSDDD) und verschärft diese mit eigenständigen Schweizer Sonderlösungen und kombiniert sie mit einer Aufsichtsarchitektur, die im europäischen Nachhaltigkeitsrecht kein Vorbild kennt. Besonders deutlich wird dies im Vergleich mit Finnland, dem einzigen EU-Staat mit einem konkreten Umsetzungsentwurf: Finnland verzichtet bewusst auf eine Spezialhaftung und hält sich an den EU-Mindeststandard. Das NUFG geht deutlich weiter.

Massiver und schwer kalkulierbarer Aufwand
Die Darstellung des Bundesrats, lediglich rund 30 Grossunternehmen seien direkt betroffen, ist irreführend. Sie blendet den strukturellen Mechanismus aus, der jede Regulierung dieser Art prägt: den Trickle-down-Effekt. Direkt erfasste Unternehmen werden verpflichtet, ihre Geschäftspartner entlang der gesamten Wertschöpfungskette in die Sorgfalts- und Compliance-Prozesse einzubinden, entsprechende Anforderungen vertraglich weiterzugeben und deren Einhaltung zu überwachen. Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass solche Pflichten regelmässig an Zulieferer und Geschäftspartner weitergegeben werden – insbesondere an KMU.

Der Aufwand ist beträchtlich: Neue Risiko- und Sorgfaltsprozesse, umfangreiche Berichterstattung, aufwendige Prüfungen sowie jahrzehntelange Dokumentations- und Archivierungspflichten verursachen hohe Kosten und erhebliche Rechtsunsicherheit.

Die Spezialhaftung: Was 2020 an der Urne scheiterte, kehrt durch die Hintertür zurück
Besonders problematisch ist das Haftungsregime. Es führt faktisch eine Spezialhaftung der Muttergesellschaften für Vorgänge entlang globaler Wertschöpfungsketten ein und kombiniert diese mit konzernweiter Solidarhaftung, weitreichenden Offenlegungspflichten und einer extraterritorialen Eingriffsnorm, die zwingend Schweizer Recht auf Auslandssachverhalte erstreckt.

Damit kehrt jenes Konzept zurück, das die Stimmbevölkerung 2020 im Rahmen der ersten Konzernverantwortungsinitiative an der Urne abgelehnt hat. Und es ist jene Konstruktion, von der die EU mit dem Omnibus I bewusst Abstand genommen hat. Das NUFG führt sie nun eigenständig ein und deklariert dies als Gegenvorschlag zu einer Initiative, die genau dasselbe fordert. Das ist politisch wie rechtsstaatlich nicht konsistent.

Gleichzeitig verzichtet die EU inzwischen bewusst auf ein solches Haftungsmodell. Das NUFG schafft damit einen Schweizer Sonderweg, ohne dass dies durch europäisches Recht oder die Bilateralen III verlangt würde.

Ein interventionistisches Regime für bisher nicht regulierte Unternehmen
Die geplante Revisions- und Nachhaltigkeitsaufsichtsbehörde (RNAB) erhält ausserordentlich weitgehende Kompetenzen, die im europäischen Nachhaltigkeitsrecht ohne Vorbild sind: hohe Verwaltungssanktionen von bis zu 3 Prozent des weltweiten Umsatzes, Organentmachtung, Gewinnabschöpfung, Zwangsauflösung, Ausschluss von öffentlichen Beschaffungsverfahren für bis zu fünf Jahre sowie Naming-and-shaming bereits während laufender Verfahren.

Besonders kritisch ist, dass diese Sanktionen an Pflichten anknüpfen, welche erst später durch den Bundesrat konkretisiert werden sollen. Unternehmen würden damit Sanktionen ausgesetzt, obwohl zentrale Anforderungen bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht feststehen. Dies schwächt die Rechtssicherheit und erschwert langfristige Investitions- und Standortentscheide.

economiesuisse lehnt den Vorentwurf daher klar ab. Er ist kein Gegenvorschlag, sondern ein Umsetzungsgesetz der neuen Konzernverantwortungsinitiative.

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Technologie stärkt Menschen: Der erste Digital Impact Day in Winterthur

Von Digital Winterthur am 14.07.26 09:45

Wie gelingt eine Digitalisierung, die Menschen aktiv befähigt, anstatt sie im dichten Dschungel neuer Technologien und Künstlicher Intelligenz zu überfordern? Diese Kernfrage steht im Zentrum des ersten Digital Impact Day, den Digital Winterthur am Donnerstag, den 10. September 2026, im Technorama Winterthur ins Leben ruft. 

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Schweizer Löhne: Höher, dynamischer, gerechter als oft behauptet

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 06.07.26 10:57

2025 brachte das stärkste Reallohnplus seit 2009. Zwar verlief die Lohnentwicklung in den Jahren zuvor krisenbedingt verhaltener. Doch wer den Blick zeitlich erweitert und über die Landesgrenzen hinaus schaut, erkennt: Die Schweizer Lohnentwicklung war deutlich besser, als oft behauptet wird. Kein Land in Europa ist bei den Löhnen so gut durch die letzten anderthalb Jahrzehnte gekommen wie die Schweiz. Fünf Fakten.

  • Die Schweizer Reallöhne sind zwischen 2010 und 2022 von allen europäischen Ländern am stärksten gestiegen. In Deutschland, Italien und Griechenland sind sie im gleichen Zeitraum gesunken.
  • Kaufkraftbereinigt sind die Schweizer Löhne die höchsten Europas. Und nirgends kommt ein grösserer Teil der Wirtschaftsleistung bei den Arbeitnehmenden an.
  • Die Lohnschere öffnet sich nicht: Die Lohnverteilung ist im internationalen Vergleich ausgewogen und stabil.
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Energy & Environment Accelerator 2026–2027

Von Technopark Winterthur am 06.07.26 10:14

Bauen Sie an einem Schweizer Startup im Energie- oder Umweltsektor, das die Basis für eine nachhaltigere Welt legen könnte? Dann ist dieses Programm genau das Richtige für Sie. Der «Energy & Environment Accelerator» unterstützt die vielversprechendsten Jungunternehmen mit gezieltem Coaching, direktem Zugang zu Branchenexperten und einem starken Netzwerk, um ihr Wachstum strategisch und wirkungsvoll voranzutreiben. Bewerbungen sind ab sofort möglich. 

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US-Zölle: Die Schweizer Wirtschaft braucht Rechtssicherheit

Von economiesuisse am 06.07.26 09:46

  • Im Rahmen einer Erklärung beabsichtigt der Bundesrat, weitere Elemente des mit den USA vereinbarten Joint Statements umzusetzen. Im Gegenzug erwartet der Bundesrat deren Einhaltung durch die USA.
  • Die Erklärung ist ein weiterer Schritt zur Stabilisierung der bilateralen Handelsbeziehungen.
  • Für die Schweizer Exportwirtschaft bleibt entscheidend, dass das Joint Statement eingehalten wird und eine maximale Zollhöhe von 15 Prozent erreicht werden kann.

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Im Rahmen der Wirtschafts- und Wissenschaftsmission in die USA hat Bundespräsident Guy Parmelin dem US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer eine Erklärung überreicht. Darinbekräftigt der Bundesrat, weitere Elemente des im letzten November mit den US-Behörden abgeschlossenen Joint Statements umzusetzen. Konkret geht es um die vereinfachte Anerkennung von US-Normen in den Bereichen Konformitätsbewertungsstellen, Medizinprodukte und Personenwagen sowie um das öffentliche Beschaffungswesen. Im Gegenzug erwartet der Bundesrat die Einhaltung der seitens USA im Joint Statement festgehaltenen Punkte.

Ein weiterer Schritt, aber es braucht konkrete Ergebnisse und Rechtssicherheit
Aus Sicht von economiesuisse ist die Erklärung des Bundesrats ein weiterer Schritt zur Stabilisierung der bilateralen Beziehungen Schweiz-USA. Zentral bleibt aber, dass die Gespräche mit der US-Administration nun zügig weitergeführt werden. Ziel muss sein, bestehende Handelshemmnisse abzubauen und die Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Für die Schweizer Exportwirtschaft bleibt entscheidend, dass das Joint Statement eingehalten wird und eine maximale Zollhöhe von 15 Prozent erreicht werden kann. Positiv zu werten ist, dass die Verhandlungen über ein verbindliches Handelsabkommen weitergeführt werden.

Section 301 – Untersuchungen bleiben ein Unsicherheitsfaktor
Für die Schweizer Exportwirtschaft bleiben weiterhin substantielle Unsicherheiten bestehen. Diese ergeben sich insbesondere aus den laufenden Untersuchungen der US-Administration unter Section 301. Im Raum stehen Vorwürfe zuungenügenden Massnahmen im Zusammenhang mit Importen aus Zwangsarbeitsowie zu industriellen Überkapazitäten. Diese Verfahren laufen bis am 23. Juli und bergen das Risiko zusätzlicher handelspolitischer Massnahmen.

 

Dr. Monica Rubiolo
Bereichsleiterin Aussenwirtschaft,
Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung

Luc Schnurrenberger
Stv. Bereichsleiter Aussenwirtschaft

 

 

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Die Unternehmen ziehen den Karren

Von economiesuisse am 01.07.26 09:45

Die Finanzperspektiven des Bundes haben sich in der vergangenen Woche spürbar aufgehellt. Wo zuvor noch düstere Prognosen die budgetäre Zukunft unseres Landes überschatteten, zeichnet sich eine unerwartete Entlastung ab: Die Einnahmen des Bundes konnten um stattliche zwei Milliarden Franken nach oben korrigiert werden.
Dieses finanzpolitische Aufatmen kommt nicht von ungefähr. Es ist das direkte Resultat einer leistungsstarken Wirtschaft und kräftig sprudelnder Gewinnsteuern grosser Unternehmen. Zusammen mit dem verabschiedeten Entlastungspaket 27, das den Bundeshaushalt um bis zu zwei Milliarden Franken entlastet, steht der Staat finanziell wieder auf deutlich soliderem Boden.

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Arbeitgebertag 2026: Die Schweiz zwischen Offenheit und Wachstumsschmerz

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 01.07.26 09:26

Der Arbeitgebertag 2026 im Hotel Marriott in Zürich griff den Volksentscheid zur 10-Millionen-Schweiz und seine innen- und aussenpolitische Signalwirkung auf. Vor rund 200 Gästen aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik zeigte sich Severin Moser, der gleichentags als Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes für weitere drei Jahre bestätigt wurde, erleichtert über den Entscheid. Gleichzeitig sprach er die Hausaufgaben an, die sich daraus für die Schweiz ergeben. Der EU-Botschafter Andreas Künne schlug in seinem Referat die Brücke zu den Bilateralen III und brachte den Blickwinkel der Europäischen Union ein. In einer angeregten Podiumsdiskussion zur arbeitsmarktbezogenen Zuwanderung griffen vier Nationalrätinnen und Nationalräte der Bundesratsparteien die Themen der Vorredner auf und debattierten über Lösungsansätze und ihre politischen Forderungen.

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Bundesfinanzen: Aufhellungen dank hoher Firmensteuerzahlungen und EP27

Von economiesuisse am 29.06.26 11:47

  • Bis 2030 sollte der Bundeshaushalt ausgeglichen sein. Das Entlastungspaket 27 und hohe Steuerzahlungen grosser Firmen machen die positive Entwicklung möglich.
  • Dank Mehreinnahmen kann der Bundesrat die geplante Mehrwertsteuererhöhung für die Armee senken und deren Finanzierung stärker über den Haushalt leisten.
  • Grosse Unternehmen sind als Steuerzahler immer wichtiger. Risiken muss mit Standortmassnahmen begegnet werden.

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Wie üblich hat der Bundesrat an seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die neuen Zahlen für den Bundeshaushalt veröffentlich. Was sich in den letzten Wochen angedeutet hat, zeigt sich schwarz auf weiss: die Aussichten haben sich verbessert. Die bessere Finanzlage des Bundes ist zum einen eine Folge des Entlastungspakets 27, welches das Parlament im Frühling verabschiedet hat und den Bundeshaushalt um bis zu 2 Milliarden Franken leichter macht. Zum andern hat der Bundesrat die Schätzungen für die Einnahmen um ebenfalls fast 2 Milliarden Franken nach oben korrigiert. Das tiefere Ausgabenwachstum und die höheren Einnahmen haben zur Folge, dass der Bundesrat für die Jahre bis 2030 von einem ausgeglichenen Haushalt mit knappen Überschüssen ausgeht. Noch im April sahen die Aussichten anders aus. Der Bundesrat plante mit zusätzlichen Korrekturen. Diese können nun entfallen.

Wenige Firmen, grosse Wirkung – ein Klumpenrisiko für die Bundeskasse
Für die starke Einnahmenentwicklung sind die Unternehmen die Haupttreiber. Ihre Steuerzahlungen wachsen überdurchschnittlich, wofür relativ wenige grosse Firmen verantwortlich sind – der Bundesrat spricht von einem halben Prozent von Unternehmen, das drei Viertel der Gewinnsteuereinnahmen entrichtet! Dass sich aus dieser starken Konzentration der Steuerzahlungen ein Risiko ergibt, ist offensichtlich. Und der Bundesrat spricht dieses zu Recht an. Grosse, in der Regel international operierende Firmen, sind für die Finanzierung des Bundes unentbehrlich. Die OECD-Mindeststeuer hat die Rahmenbedingungen für diese Firmen verschlechtert. Zur Sicherung der hohen Finanzierungsbedürfnisse des Bundes sollte der Gesetzgebungsprozess zur Mindeststeuer zum Anlass genommen werden, Gegensteuer zu geben und die Standortqualität wieder zu verbessern.

Solide Bundesfinanzen eröffnen neue Optionen für Rüstung und Sicherheit
Wie wichtig gute Steuerzahler und deren Bestandespflege sind, zeigt sich bei der Finanzierung zentraler Staatsaufgaben - wie beispielsweise bei der Armee - unmittelbar. Schlug der Bundesrat im Frühling für die Stärkung der Verteidigung eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,8 Prozentpunkten vor, kann er diese Zusatzfinanzierung jetzt auf 0,5 Prozentpunkte senken. Die Armee kann nach den neuen Prognosen mit Mitteln von über 10 Milliarden Franken pro Jahr (1 Prozent BIP) vollständig aus dem Haushalt finanziert werden. economiesuisse hat dies in der Vernehmlassung zur Armeefinanzierung diesen Frühling gefordert und begrüsst den angepassten Vorschlag ausdrücklich. Angesichts der besseren Haushaltsprognosen stellt sich allerdings die Frage, ob nicht auch zusätzliche Rüstungsbeschaffungen aus dem Haushalt bezahlt werden können. Mittel von jährlich 2 Milliarden Franken müssten dafür priorisiert werden – ein Betrag, der mit dem nötigen politischen Willen in einem Haushalt von über 104 Milliarden Franken (2030) eigentlich einplanbar wäre.

Die Detailzahlen zum Voranschlag 2027 und zum Finanzplan bis 2030 wird der Bundesrat Mitte August verabschieden. Die Beratung zur Armeefinanzierung beginnt zeitnah und sollte bis Ende Jahr abgeschlossen werden.

 

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Observatoriumsbericht: Zuwanderung bleibt zentral und braucht Reformen im Inland

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 29.06.26 08:00

Der neuste Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen bestätigt die grosse Bedeutung der arbeitsmarktbezogenen Zuwanderung für die Schweizer Wirtschaft. Die Zuwanderung aus EU- und EFTA-Staaten orientiert sich weiterhin eng an der Nachfrage der Unternehmen und trägt zur Stärkung der Sozialwerke bei. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes bleibt sie damit ein zentraler Pfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs der Schweiz, muss aber mit Reformen im Inland einhergehen. 

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AHV-Finanzierung: Modellstudie zeigt klaren Vorteil eines höheren Referenzalters

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 26.06.26 08:00

Eine neue Modellstudie des Bundes zu den AHV‑Finanzierungsoptionen zeigt ein klares Ergebnis: Eine Erhöhung des Referenzalters stärkt gemäss der BAK‑Simulationsrechnung Wachstum und Preisstabilität, während höhere Mehrwertsteuern und Lohnbeiträge das BIP und die Beschäftigung dämpfen. Gleichzeitig relativiert die Studie die häufig geäusserten Befürchtungen steigender Arbeitslosigkeit. 

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