Schweizerisches Transparenzregister | Neue Meldepflichten ab 1. Oktober 2026 – im Überblick

Von Wehrenberg Rechtsanwälte GmbH am 24.08.26, 15:36

Das neue Transparenzregister der Schweiz führt für zahlreiche Gesellschaften und deren Organe neue Pflichten ein. Doch welche Gesellschaften sind tatsächlich betroffen und wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person (UBO)? Gerade bei komplexeren Beteiligungs- und Kontrollverhältnissen lohnt sich eine frühzeitige Prüfung. Der Beitrag zeigt die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen und gibt erste Hinweise für die Umsetzung. Schaffen Sie rechtzeitig Klarheit und stellen die Compliance Ihres Unternehmens sicher.

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Künstliche Intelligenz für die Industrie: Das CAI der ZHAW eröffnet neue Wege für Forschung und Entwicklung

Von HAW Redaktion am 24.08.26, 11:45

Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich rasant und eröffnet gerade für Industrie- und Maschinenbauunternehmen neue Möglichkeiten. Wie KI konkret in der industriellen Praxis eingesetzt werden kann und welche Chancen sich daraus für Unternehmen ergeben, steht im Zentrum des nächsten Anlasses der Cluster Initiative «Smart Machines». 

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Freihandelsabkommen mit China modernisiert: Mehr Marktchancen für Schweizer Unternehmen

Von economiesuisse am 24.08.26, 10:26

  • Die Modernisierung des Freihandelsabkommen mit China stärkt den Zugang zum drittwichtigsten Handelspartner der Schweiz.
  • 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte erhalten künftig zollfreien Zugang zum chinesischen Markt.
  • Das Abkommen verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft und reduziert einseitige Abhängigkeiten in geopolitisch unsicheren Zeiten.

Bildquelle: KI generiert

Das Freihandelsabkommen mit China von 2014 ist in die Jahre gekommen. Umso erfreulicher ist, dass die Schweiz und China die angestrebte Modernisierung nach fünf Verhandlungsrunden erfolgreich abschliessen konnten. Das ist ein wichtiger Erfolg für den Wirtschaftsstandort Schweiz. In einer Welt mit zunehmenden Handelskonflikten und geopolitischen Spannungen stärkt die Schweiz damit ihren Zugang zu einem ihrer wichtigsten Absatzmärkten. China ist nach der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz.

Mehr Wettbewerbsfähigkeit auf dem chinesischen Markt
Die Einigung bringt konkrete Verbesserungen für Schweizer Unternehmen. Während bereits heute fast alle chinesischen Importe zollfrei in die Schweiz gelangen, profitierten bisher nur rund die Hälfte der Schweizer Exporte von einem vergleichbaren Zugang zum chinesischen Markt. Mit dem modernisierten Abkommen können künftig 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte zollfrei nach China exportiert werden. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft gestärkt.

Für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft ist ein guter Zugang zu den Weltmärkten entscheidend. Jeder zweite Franken unseres Wohlstandes wird im Ausland verdient. Rund zwei Millionen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Export ab. Offene Märkte ermöglichen Unternehmen, ihre Produkte weltweit anzubieten, Grössenvorteile zu nutzen und in Innovationen zu investieren. Davon profitieren letztlich alle. Die Beschäftigten, die Konsumentinnen und Konsumenten und auch der Staat durch hohe Steuereinnahmen.

Besonders wichtig ist das Abkommen für exportorientierte Branchen wie Pharma, Maschinenbau, Medizintechnik, Präzisionsinstrumente, Uhren oder hochwertige Konsumgüter. In diesen Sektoren konkurrieren Schweizer Unternehmen täglich mit Anbietern aus aller Welt. Der chinesische Markt ist zudem sehr kompetitiv. Ein Wegfall von Zöllen und administrativen Hürden verbessert in diesem herausfordernden Umfeld die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft.

Die Modernisierung geht zudem über den klassischen Zollabbau hinaus. Das Abkommen enthält Verbesserungen bei den Ursprungsregeln, den Handelserleichterungen, dem Dienstleistungshandel, dem digitalen Handel sowie beim Zugang für Investitionen. Zudem werden die Bestimmungen zu Umweltfragen und Arbeitsrechten ausgebaut und gestärkt. Damit trägt das Abkommen den Anforderungen moderner Wirtschaftsbeziehungen Rechnung.

Diversifizierung stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz
Die Schweizer Wirtschaft braucht breit abgestützte Handelsbeziehungen zu allen wichtigen Absatzmärkten. Die Diversifizierung verringert einseitige Abhängigkeiten. Der Abschluss der Verhandlungen ist daher ein positives Signal. Das modernisierte Abkommen verbessert die Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen, stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und eröffnet der Schweizer Exportwirtschaft zusätzliche Marktchancen.

 

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Stimmfreigabe zur AHV-Zusatzfinanzierung: Arbeitgeber fokussieren auf die Reform AHV 2030

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 21.08.26, 14:00

Der Vorstandsausschuss des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) hat für die Volksabstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente Stimmfreigabe beschlossen. Für die anstehende AHV-Reform 2030 ist für den SAV klar: Sie muss auf strukturellen Reformen basieren und ohne weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen auskommen.

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Der Lohnherbst bringt ein Kaufkraftplus – und altbekannte Behauptungen

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 18.08.26, 09:14

Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?

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KI kann nicht lernen, was Unternehmen nieerfasst haben

Von Swiss Global Enterprise am 17.08.26, 11:48

Die Schweiz könnte im nächsten Jahrzehnt rund 400'000 Arbeitskräfte fehlen, doch dietiefergehende Gefahr ist der Verlust von Wissen. Wenn erfahrene Mitarbeitende inPension gehen, verlieren Unternehmen Urteilskraft, Ausnahmen, Kundenverständnisund operativen Kontext, die selten dokumentiert sind. Die Silver AI Studie untersucht,was sie bereit macht, dieses Wissen zu teilen, wie KI diesen Prozess unterstützen kann,und lädt Schweizer Organisationen aller Branchen zur Teilnahme ein.

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Die Finanzstabilität mit verhältnismässiger Regulierung stärken

Von economiesuisse am 17.08.26, 09:54

  • Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung eröffnet.
  • economiesuisse unterstützt gezielte Reformen zur Stärkung der Krisenvorsorge und der Finanzstabilität. Die Vorlage wird nun im Detail geprüft.
  • Regulatorische Verschärfungen müssen verhältnismässig sein und einen nachgewiesenen Nutzen bringen. Zusätzliche Regulierung ohne erkennbaren Mehrwert lehnt economiesuisse ab.
  • Es gilt, zielgerichtet Anpassungen vorzunehmen. economiesuisse spricht sich gegen eine Ausweitung von CS-Folgemassnahmen auf weitere Banken, Versicherungen, Prüfgesellschaften oder andere Akteure aus.

Bildquelle: KI generiert

economiesuisse begrüsst, dass der Bundesrat die Erkenntnisse aus der Credit-Suisse-Krise aufnimmt und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens vorlegt. Massnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge, der Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Banken, einer wirksamen Unternehmensführung und Aufsicht sowie der Liquiditätsversorgung können einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes leisten.

Entscheidend ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Anpassungen zielgerichtet erfolgen. Sie müssen sich auf jene Bereiche und Akteure konzentrieren, in denen die Krise tatsächlich Schwachstellen aufgezeigt hat.

Verhältnismässige Regulierung als Leitprinzip
Die Krise einer einzelnen Grossbank rechtfertigt keine pauschalen regulatorischen Verschärfungen für den gesamten Finanzsektor mit weitreichenden Konsequenzen für die ganze Wirtschaft. Jede neue Vorschrift muss einen klaren und nachweisbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten. Gleichzeitig sind die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sorgfältig zu berücksichtigen.

Die zahlreichen Massnahmen des Bundesrats greifen auf Gesetzes-, Verordnungs- und Aufsichtsebene ineinander und müssen zusammen mit den weiteren Folgeprojekten als Gesamtpaket beurteilt werden. Entscheidend ist ihre kumulative Wirkung auf Banken, Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz. Zusätzliche Belastungen sind nur gerechtfertigt, wenn sie einen nachweisbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten.

Positiv ist, dass der Bundesrat gegenüber den ursprünglich angekündigten Eckwerten verschiedene Anpassungen vorgenommen und das Prinzip der Proportionalität stärker berücksichtigt hat. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüssen.

Ein leistungsfähiger Finanzplatz ist eine zentrale Voraussetzung für Investitionen, Innovation und Wachstum in der gesamten Wirtschaft. Regulatorische Eingriffe sind deshalb stets auch mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu beurteilen.

Zusätzliche Aufsichtsinstrumente kritisch prüfen
Zusätzliche Kompetenzen für die Aufsichtsbehörden führen nicht automatisch zu einer besseren Aufsicht. Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat festgehalten, dass die bestehenden Instrumente der FINMA in der Credit-Suisse-Krise nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Der Fokus sollte deshalb zunächst auf deren konsequenter Anwendung liegen und nicht auf der Schaffung zahlreicher neuer Kompetenzen.Neue Instrumente sollten nur dort geschaffen werden, wo ein klarer Bedarf besteht und bestehende Instrumente nicht ausreichen.

Zusätzliche Sanktions- und Bussenkompetenzen für die FINMA lehnt economiesuisse ab. Regulierungen wie auch Aufsichtsinstrumente müssen verhältnismässig ausgestaltet sein und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.

Verantwortlichkeit zielgerichtet stärken
economiesuisse unterstützt das Ziel klarer Verantwortlichkeiten und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bei systemrelevanten Banken. Neue Governance- und Verantwortlichkeitsvorgaben müssen jedoch zielgerichtet, praxistauglich und verhältnismässig ausgestaltet sein. Sie sollen einen klaren und nachweisbaren Beitrag zu einer guten Risikokultur und zur Finanzstabilität leisten.

Keine Ausweitung der Regulierung auf andere Branchen
Die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise dürfen nicht dazu führen, dass regulatorische Verschärfungen ohne nachgewiesenen Nutzen auf Versicherungen oder andere nicht systemrelevante Finanzmarktakteure ausgeweitet werden.

Im Treuhand- und Revisionswesen besteht kein Anlass für zusätzliche Aufsichts-, Haftungs- und Sanktionsregelungen ohne klar nachgewiesenen Nutzen. Eine klare Rollenabgrenzung zwischen FINMA, Aufsichtsprüfern und Revisionsstellen bleibt zentral. Zusätzliche Eingriffe wie erweiterte Bussenkompetenzen, neue Haftungsrisiken oder eine Pflichtrotation von Prüfgesellschaften benötigen einen überzeugenden Nachweis ihres Nutzens.

Wettbewerbsfähigkeit nicht aus den Augen verlieren
Die Schweiz steht im Wettbewerb mit anderen Finanz- und Wirtschaftsstandorten. Während zahlreiche Länder ihre regulatorischen Rahmenbedingungen überprüfen und teilweise vereinfachen, darf die Schweiz ihre Attraktivität nicht durch unnötige Zusatzbelastungen schwächen.

Finanzstabilität und Wettbewerbsfähigkeit sind keine Gegensätze. Ein wirksamer Regulierungsrahmen muss beides gewährleisten: Stabilität, wenn Risiken bestehen und unternehmerische Freiheit, wenn zusätzliche Regulierung keinen erkennbaren Mehrwert schafft.

economiesuisse wird sich mit der Vorlage nun zusammen mit den Mitgliedern und im Rahmen der Arbeitsgruppe Finanzmarkt im Detail auseinandersetzen und sich aktiv in die Vernehmlassung einbringen.

Erich Herzog
Bereichsleiter Wettbewerb & Regulatorisches,
General Counsel, Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung 

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US-Zölle von 12.5 Prozent: Unsicherheit für Schweizer Unternehmen bleibt bestehen

Von economiesuisse am 28.07.26, 19:31

  • Die USA belegen Schweizer Importe auf Basis von Section 301 mit einem Zollsatz von 12.5 Prozent und verweisen dabei auf angeblich ungenügende Massnahmen gegen Zwangsarbeit.
  • Für economiesuisse ist dieser Entscheid weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Er benachteiligt Schweizer Unternehmen gegenüber Wettbewerbern aus Ländern mit tieferen Zollsätzen, darunter die EU und das Vereinigte Königreich.
  • Die Unsicherheit für Schweizer Unternehmen bleibt aufgrund der laufenden Section-301-Untersuchung zu angeblichen Überkapazitäten weiterhin bestehen.

Bildquelle: KI generiert

Seit dem 24. Februar 2026 galt auf Grundlage von Section 122 des Trade Act ein pauschaler Zusatzzoll von 10 Prozent auf Importe in die USA. Diese Massnahme läuft nun aus. An ihre Stelle tritt für Schweizer Importe ein neuer Zollsatz von 12.5 Prozent auf Basis der Section-301-Untersuchung zu Zwangsarbeit. Für alle Produkte mit einem Meistbegünstigungszollsatz (MFN) von weniger als 12.5 Prozent gilt künftig der Section-301-Zollsatz. Bei Produkten mit einem MFN-Zollsatz von über 12.5 Prozent bleibt der höhere MFN-Zollsatz bestehen.

Aus Sicht von economiesuisse ist dieser Entscheid weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Er belastet Schweizer Unternehmen auf dem wichtigen US-Markt zusätzlich und schafft Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern mit tieferen Zollsätzen, darunter die EU und das Vereinigte Königreich.

Vorwurf der Zwangsarbeit ist unbegründet
Den Vorwurf, die Schweiz unternehme zu wenig gegen den Import von Waren aus Zwangsarbeit, weist economiesuisse derweil entschieden zurück. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Schweizer Lieferketten genutzt würden, um Waren aus Zwangsarbeit in den US-Markt zu schleusen. Zwangsarbeit ist in der Schweiz bereits heute verfassungs-, zivil- und strafrechtlich verboten. Zudem hat die Schweiz die einschlägigen ILO-Konventionen ratifiziert und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt.

Unsicherheit für Unternehmen bleibt bestehen
Für die Unternehmen sind verlässliche und planbare Rahmenbedingungen entscheidend. Mit der heutigen Bekanntgabe halten sich die USA momentan an das im vergangenen November gemeinsam vereinbarte Joint Statement. Dieses sieht für die meisten US-Importzölle aus der Schweiz eine Deckelung auf 15 Prozent vor. Die Schweiz hat ihrerseits bereits zentrale Elemente des Joint Statements umgesetzt.

Gleichzeitig erhöht der neue Zollsatz die Kosten für Schweizer Exporte, ohne die bestehende Unsicherheit zu beseitigen. Umso wichtiger ist, dass aus der laufenden Section-301-Untersuchung zu angeblichen Überkapazitäten in der industriellen Produktion keine zusätzlichen Zollbelastungen entstehen.

Die Gespräche mit den USA müssen deshalb konsequent weitergeführt werden. Ziel bleibt, die Benachteiligung gegenüber der EU und weiteren Mitbewerbern zu beseitigen und weitere handelspolitische Unsicherheiten zu verhindern. economiesuisse unterstützt den Bundesrat weiterhin in seinen Bemühungen, eine verbindliche Lösung mit den USA zu erzielen.

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Schweiz-UK: Modernisiertes Freihandelsabkommen vertieft die Partnerschaft

Von economiesuisse am 20.07.26, 09:30

  • Der Verhandlungsabschluss markiert ein wichtiges Etappenziel der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.
  • Das UK gehört zu den wichtigsten europäischen Handelspartnern der Schweiz. Daher ist der Ausbau massgeschneiderter Regelwerke nach dem Brexit von zentraler Bedeutung.
  • Gerade in Zeiten wachsenden Protektionismus sind Freihandelsabkommen für die Schweiz von zentraler Bedeutung.

Bildquelle: economiesuisse

Seit dem Brexit haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich ihre bilateralen Wirtschaftsbeziehungen schrittweise vertieft. Der «Mind the gap»-Ansatz sicherte in einem ersten Schritt den Status quo. Anschliessend wurde mittels spezifischer, bilateraler Abkommen ein rechtlich verbindlicher Rahmen für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit geschaffen.

Zu den bisher grössten Erfolgen zählen das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Finanzbereich, das sogenannteBerne Financial Services Agreement, das (befristete) Services Mobility Agreement über die Dienstleistungsmobilität sowie die Mutual Recognition Agreements zum Abbau technischer Handelshemmnisse. Nun reiht sich mit dem gestrigen Verhandlungsabschluss das umfassende, modernisierte Freihandelsabkommen in diese Liste ein.

Neuer Deal stärkt positive Dynamik
economiesuisse begrüsst die Modernisierung des Handelsabkommens. Mit dem modernisierten Abkommen sollen zum einen die bestehenden Regeln im Warenhandel gesichert und zum anderen der Marktzugang für den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, die Mobilität von Dienstleistungserbringenden und den digitalen Handel verbessert werden. Damit schafft das modernisierte Abkommen nicht nur eine gute Grundlage für eine weitere Vertiefung des Dienstleistungshandels zwischen zwei der wichtigsten und eng miteinander vernetzten Finanzmärkte Europas, sondern bietet auch eine wertvolle Ergänzung zum Berne Financial Services Agreement.

economiesuisse wird sich dafür einsetzen, dass das Abkommen zügig genehmigt wird, damit die Firmen möglichst rasch von dessen Vorteilen profitieren können.

Wichtiges Signal in Zeiten geopolitischer Unsicherheit
Als Exportnation braucht die Schweiz einen bestmöglichen und gesicherten Zugang zu ausländischen Märkten. Angesichts des zunehmenden Protektionismus und der geopolitischen Unsicherheiten sind solche Freihandelsabkommen für die Schweiz derzeit ein wichtiges Instrument für einen möglichst hindernisfreien Marktzugang. Mit dem Verhandlungsabschluss über ein modernisiertes Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich wurden die Beziehungen zu einem unserer wichtigsten Handelspartner gesichert und zukunftsfähig weiterentwickelt.

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Cybersecurity für Ihr KMU: Wie Winterthurer Studierende Ihre IT sattelfest machen

Von ZHAW am 15.07.26, 08:59

Hackerangriffe auf Schweizer KMUs sind längst keine Seltenheit mehr. Doch oft fehlen im KMU-Alltag schlicht die Zeit, das Budget oder das Fachwissen, um die eigene IT-Infrastruktur lückenlos zu schützen. Eine clevere Initiative der ZHAW schafft hier Abhilfe – und das völlig kostenlos. 

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