US-Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium - Diese Änderungen betreffen viele Schweizer Unternehmen, die in die USA exportieren. Eine kurze Übersicht aus den «US-Ankündigungen» (die sogenannte «Proclamation») zum heutigen Stand (20.02.2025).
Neue Regelungen für Stahlprodukte
- Der bestehende Zusatzzoll von 25% auf Stahleinfuhren bleibt bestehen.
- Begründung „Section-232“, nationale Sicherheit
- Neu, ab 12. März 2025 entfallen alle Länderausnahmen und Quotenregelungen.
- Neu, seit dem 10. Februar 2025 sind keine neuen produktspezifischen Ausnahmeanträge mehr möglich. Bereits gewährte Ausnahmen bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum oder bis zur ausgeschöpften Menge gültig. Je nachdem, was zuerst eintritt.
Erweiterung des Geltungsbereichs für Stahl
- Annex I: Der Zusatzzoll gilt nun auch für weitere Stahlprodukte aus den HS-Kapiteln 73, 84, 85 und 94.
- Für alle im Annex I aufgeführte Waren aus Stahl, die nicht im HS-Kapitel 73 aufgeführt sind, gilt der Zusatzzoll nur auf den Stahlgehalt.
- US-Wirtschaftsbeteiligte können Anträge stellen, um weitere Produkte in den Geltungsbereich der Zölle aufzunehmen.
Quelle – Stahl “Proclamation no. 10896” Federal Register :: Adjusting Imports of Steel Into the United States
Neue Regelungen für Aluminiumprodukte
- Der Zusatzzoll auf Aluminium steigt von 10% auf 25%.
- Begründung „Section-232“, nationale Sicherheit
- Neu, ab 12. März 2025 entfallen alle Länderausnahmen und Quotenregelungen.
- Neu, seit dem 10. Februar 2025 sind keine neuen produktspezifischen Ausnahmeanträge mehr möglich. Bereits gewährte Ausnahmen bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum oder bis zur ausgeschöpften Menge gültig. Je nachdem, was zuerst eintritt
Erweiterung des Geltungsbereichs für Aluminium
- Annex I: Der Zusatzzoll gilt nun auch für weitere Aluminiumprodukte aus den HS-Kapiteln 66, 76, 83, 84, 85, 87, 88, 90, 94, 95 und 96.
- Für alle im Annex I aufgeführte Waren aus Aluminium, die nicht im HS-Kapitel 76 erfasst sind, wird der Zusatzzoll nur auf den Aluminiumgehalt angewendet.
- Auch hier besteht für US-Wirtschaftsbeteiligte die Möglichkeit, neue Produkte in die Zollregelungen aufnehmen zu lassen.
Quelle – Aluminium “Proclamation no. 10895”: Federal Register :: Adjusting Imports of Aluminum Into the United States
Ursprungsregeln
Die US-Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminium sollen für alle Drittstaaten anwendbar sein. Es gelten die nicht-präferenziellen Ursprungsregeln der USA.
Diese neue Regelung wird ab dem 12. März 2025 in Kraft treten.
Wir werden Sie über mögliche weitere Anpassungen / Aktualisierungen der US-Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte informiert halten.
Hinweise
Zölle werden grundsätzlich vom Importeur getragen, es sei denn, es wurde die Incoterm-Klausel DDP (Delivered Duty Paid) vereinbart.
In den USA basiert die Berechnung der Zölle stets auf dem FOB-Wert. Daher ist es ratsam, diesen anzugeben, um zu vermeiden, dass auch die Frachtkosten in die Verzollung einfliessen.
Originalbeitrag von S-GE vom 20.2.25