HAW Aktuell

Carnet ATA – Erinnerungsschreiben zum Ablauf

Geschrieben von HAW Redaktion | 30.05.18 13:57

Wir bitten die Carnet-Inhaber die Erinnerungsschreiben betreffend Ablauf Carnet ATA zwingend zu beachten. Es kommt immer wieder vor, dass diese Schreiben nicht beachtet werden und erst nach Ablauf des Carnet ATAs reagiert wird.

Ist das Carnet ATA abgelaufen, kann die Handelskammer Winterthur nichts mehr unternehmen und es entstehen Kosten für Streitfälle, die hätten vermieden werden können.

Auskünfte erteilt Ihnen die Geschäftsstelle gerne unter beglaubigungsdienste@haw.ch oder Tel. 052 213 07 62.