Angesichts des Arbeitskräftemangels in zahlreichen Branchen suchen Schweizer Unternehmen aktiv nach qualifizierten Fachkräften, um ihren Personalbedarf decken zu können. Ein Teil dieses Personalbedarfs ist bereits in der Schweiz vorhanden. Viele Inhaber des Schutzstatus S, die grösstenteils in den ersten Monaten des russisch-ukrainischen Krieges eingereist sind, haben sich bereits erfolgreich in den Schweizer Arbeitsmarkt integriert. Ende Juli 2026 gingen 17’700 von ihnen in verschiedenen Brachen einer Erwerbstätigkeit nach.
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Zu diesen Personen zählen auch qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten mit Hochschulabschluss und Berufserfahrung. Diese Personen können sich auch für eine kontingentierte Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige qualifizieren. Für Arbeitgebende kann dies eine Gelegenheit sein, qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten, die bereits in der Schweiz integriert und mit dem lokalen Arbeitsmarkt vertraut sind, langfristig für ihre Unternehmen zu gewinnen.
Am 19. August 2026 dieses Jahres beschloss der Bundesrat, den Schutzstatus S bis März 2028 beizubehalten. Zudem haben Arbeitgebende die Möglichkeit, ein Gesuch für eine kontingentierte Aufenthaltsbewilligung für qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten mit Schutzstatus S zu stellen.
Diese Massnahme zielt auf qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten mit Schutzstatus S ab
Nicht alle erwerbstätigen Personen mit Schutzstatus S erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für eine kontingentierte Aufenthaltsbewilligung für qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten. Jedes Gesuch muss die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. In Frage kommen nur Personen, die über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sowie über einschlägige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit verfügen. Dies entspricht den Kriterien für qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten, die Höchstzahlen unterstehen. Ein einschlägiger Berufsabschluss in Verbindung mit langjähriger Berufserfahrung kann bei spezialisierten Tätigkeiten berücksichtigt werden.
Bereits in der Schweiz vorhandene Fachkompetenzen nutzen
Spezialistinnen und Spezialisten mit Schutzstatus S stellen ein bereits in der Schweiz vorhandenes und oft auch schon in Firmen fest integriertes Fachkräftepotential dar. Die Möglichkeit, im Rahmen der regulären Zulassungsbestimmungen eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, bietet somit sowohl für Arbeitgebende als auch für die betroffenen Personen mit Schutzstatus S eine interessante Perspektive, da dadurch die Planungssicherheit erhöht und der Erhalt von Fachkompetenzen in der Schweiz gefördert wird.
Gesuche können von Arbeitgebenden für ihre Spezialistinnen und Spezialisten gestellt werden
Wenn ein Unternehmen eine qualifizierte Spezialistin oder Spezialisten mit Schutzstatus S längerfristig behalten oder neu einstellen möchte, kann ein Gesuch bei der zuständigen kantonalen Behörde oder über die Online-Plattform easygov.swiss gestellt werden. In der Regel umfasst die Bewerbung ein kurzes Motivationsschreiben, den Arbeitsvertrag, den Lebenslauf, die beruflichen Diplome und Zeugnisse, sowie die Unterlagen zur angebotenen Stelle (Kopie der Stellenanzeige oder der Stellenausschreibung beim RAV).
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Zu Einzelfällen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die zuständige kantonale Behörde zu wenden.
Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an die Abteilung Arbeitsmarktzulassung des SEM wenden.
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Kontingentierte Aufenthaltsbewilligung B für qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten zugunsten einer Person mit Schutzstatus S |
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Antrag wird gestellt durch |
Arbeitgebende |
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Antrag einzureichen bei der |
kantonalen Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde (Kontaktdaten) |
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Zuständige kantonale Behörde am |
Arbeitsort |
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Erforderliche Qualifikationen |
Tertiärabschluss / Berufserfahrung im jeweiligen Tätigkeitsbereich |
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Betroffene Mitarbeitende |
Führungskräfte, Fachkräfte und andere qualifizierte Arbeitskräfte |
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Lohn und Arbeitsbedingungen |
Entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, den Gesamtarbeitsverträgen und den Normalarbeitsverträgen |
Weitere Infos und für Arbeitsgebende und Erwerbstätige:
Das müssen Sie zu Ihren Mitarbeitenden mit Schutzstatus S wissen
Schutzstatus S: Aufenthaltsbewilligung B für qualifizierte Spezialist:innen