SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband


Neuste Beiträge

Arbeitgeber begrüssen Abschluss der Verhandlungen zu den Bilateralen III

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 22.12.24 17:52

Heute hat der Bundesrat kommuniziert, dass die intensiven Verhandlungen mit der Europäischen Union erfolgreich abgeschlossen wurden. Die Arbeitgeber begrüssen diese durch den Bund erzielten Fortschritte. Sie werden das Verhandlungsergebnis und die innenpolitische Umsetzung, sobald beides vorliegt, vertieft prüfen. Für die Arbeitgeber ist es zentral, das Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz wieder auf ein stabileres Fundament zu stellen und damit für Planungssicherheit zu sorgen.

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Aenderungen in den Sozialversicherungen für 2025

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 17.12.24 10:12

Per 1. Januar 2025 tritt unter anderem die zweite Etappe der AHV-21-Reform in Kraft: Das Referenzalter der Frauen wird um drei Monate erhöht. In der 3. Säule können ab nächstem Jahr Beiträge auch rückwirkend einbezahlt werden.

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Begrüssenswertes Urteil

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 30.11.24 17:35

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die geplanten kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur gestoppt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst das Urteil, hat er doch seit langem vor den negativen Folgen kommunaler Mindestlöhne gewarnt.

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Stellenmeldepflicht: mehr Berufe im 2025 betroffen

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 05.11.24 10:51

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat die Liste mit den meldepflichtigen Berufen für das Jahr 2025 veröffentlicht. Durch den leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit nimmt auch die Zahl der meldepflichtigen Berufe zu.

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Chance zur Modernisierung der 2. Säule verpasst

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 23.09.24 07:54

Die Schweizer Stimmbevölkerung lehnt die Reform der beruflichen Vorsorge ab. Damit bleiben die bekannten Probleme der 2. Säule, die mit der Vorlage sinnvoll angegangen worden wären, ungelöst.

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13. AHV: Finanzierung mittels Mehrwertsteuer- und Rentenaltererhöhung

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 08.04.24 15:18

Nach der Annahme durch das Volk schlägt der Bundesrat zwei Varianten zur Finanzierung vor: eine Finanzierung mittels Lohnprozenten sowie eine Mischfinanzierung mittels Lohnprozenten und zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten. Die Arbeitgeber würden eine ausschliessliche Finanzierung durch höhere Mehrwertsteuern bevorzugen. Es wäre die Lösung, welche Wirtschaft und Mittelstand am wenigsten belastet, die Finanzierung fair über die Bevölkerung verteilt und unsere Sozialwerke langfristig am stabilsten hält. Dass diese Variante nun gar nicht vorgeschlagen wird, erstaunt.

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13. AHV-Rente: Mit falschen Narrativen aufräumen

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 08.02.24 14:56

Der demografische Wandel stellt die AHV vor grosse Herausforderungen. Mit einer 13. AHV-Rente für alle wird das wichtigste Sozialwerk der Schweiz unnötig zusätzlich belastet. Die Initiative wirkt auf den ersten Blick verlockend, würde aber zu unnötigen Mehrkosten für alle führen. Von den Initianten sowie ihnen nahestehenden Organisationen liest und hört man zur Zeit viele Argumente für eine 13. AHV-Rente. Viele sind schlicht unwahr und mittels Fakten einfach zu widerlegen.

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AHV stabilisieren, nicht ruinieren

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 24.01.24 07:43

Gleich über zwei zukunftsträchtige AHV-Vorlagen stimmt das Schweizer Stimmvolk am 3. März 2024 ab: Sowohl über die kostspielige und unnötige Initiative für eine 13. AHV sowie über die innovative Renteninitiative.

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Berufliche Reintegration als Chance nutzen

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 29.08.23 11:12

Arbeitsunfähigkeit, insbesondere aufgrund psychischer Erkrankungen, hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das Arbeitgebernetzwerk Compasso bietet Instrumente und Unterstützung für Arbeitgebende an mit dem Ziel des Arbeitsplatzerhalts und der Eingliederung von Mitarbeitenden nach Langzeitabsenzen.

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Kommunale Mindestlöhne – das Lohndiktat kommt durch die Hintertür

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 20.06.23 13:12

Am vergangenen Abstimmungssonntag ist es gleich in zwei Gemeinden zu einer schwerwiegenden Premiere gekommen. Sowohl die Stadtzürcher als auch die Winterthurer Stimmbevölkerung hat sich für einen kommunalen Mindestlohn ausgesprochen. Mit diesen Entscheiden geht das jahrelange Tauziehen um die Mindestlöhne nun definitiv in die nächste Runde.

Bereits im Jahr 2014 wurde die Schweizer Stimmbevölkerung mit dem Thema Mindestlohn konfrontiert. Das Verdikt an der Urne war mehr als klar: Mit einem Nein-Anteil von über 76 Prozent wurde ein nationaler Mindestlohn deutlich verworfen. Wer damals dachte, das Thema sei mit diesem klaren Volksentscheid vom Tisch, hat sich jedoch getäuscht. Vielmehr verlagerten sich die Diskussionen auf eine andere föderale Ebene. So kennt die Schweiz inzwischen in mehreren Kantonen Mindestlöhne.

Die jüngsten Entscheide in Zürich und in Winterthur offenbaren die Strategie, welche linke Kreise beim Mindestlohn fahren: Wenn auf nationaler Ebene kein Erfolg zu verbuchen ist, bringt man die Forderungen auf kantonaler Ebene vors Volk. Wenn auch diesem Unterfangen das Scheitern droht, wird der kommunale Weg eingeschlagen. Diese Tendenz zu immer mehr regionalen Mindestlöhnen ist aus Sicht der Arbeitgeber aus mehrerlei Hinsicht besorgniserregend.

Ob kantonal oder kommunal: Ein regionaler Mindestlohn schwächt unweigerlich den hiesigen Arbeitsmarkt, denn es werden Stellen für niedrig Qualifizierte und Gelegenheitsjobs verloren gehen. Aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden etwa Menschen mit fehlender Ausbildung, mit eingeschränkter Leistung, mit Sprachschwierigkeiten, aber auch Studenten oder Wiedereinsteiger. Sie alle sind die ersten Verlierer der Einführung eines verordneten Mindestlohns. Eine Unternehmensbefragung der Universität Basel untermauert diesen Befund am Beispiel Basel-Stadt. So gaben viele Unternehmen an, dass sie bei der Einstellung von Personal zurückhaltender vorgehen und weniger Investitionen tätigen als noch vor der Einführung des Mindestlohns.

Ein solches Lohndiktat beeinflusst das ganze Lohngefüge in einem Betrieb. Eine Erhöhung der tiefsten Löhne wird unweigerlich alle darüber liegenden Löhne eines Unternehmens nach oben drücken. Darunter leidet die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.

Da die Höhe des Mindestlohns und dessen Geltungsbereich je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich sind, führen kantonale und kommunale Mindestlöhne unweigerlich zu einem Flickenteppich. Dies zeigt sich bereits an den beiden jüngsten Entscheiden. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Winterthur künftig mindestens 23 Franken pro Stunde erhalten sollen, beträgt der Mindestlohn in der Stadt Zürich 23.90 Franken. Wie sich dies auf die Standortattraktivität auswirken wird und wie die Betriebe reagieren werden, wird sich erst noch weisen.

Fatal ist ein Lohndiktat – unabhängig ob national, kantonal oder kommunal – auch für die Berufsbildung. Wenn Ungelernte dank eines Mindestlohns in einem Beruf so viel verdienen können wie Gelernte, leidet darunter die Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung. Besonders schwerwiegend ist dies für junge Menschen, die vor der Berufswahl stehen und sich – geblendet von einem Mindestlohn – gegen eine Berufslehre entscheiden.

Eine weitere Verliererin regionaler Mindestlöhne ist die Sozialpartnerschaft. Im Schweizer Erfolgsmodell werden Löhne und weitere Regelungen aus gutem Grund auf betrieblicher oder sozialpartnerschaftlicher Ebene festgelegt. Mit der Einführung eines Mindestlohns verschiebt sich der Verhandlungsspielraum von den Sozialpartnern, die die verschiedenen Aspekte des Arbeitsvertrages gewichten, zu einer oftmals regulierungsfreudigen Politik. Diese politischen Eingriffe schwächen den flexiblen, anpassungsfähigen Arbeitsmarkt erheblich und setzen damit einen der wichtigsten Standortvorteile der Schweizer Wirtschaft aufs Spiel.

Medienmitteilung, 19.06.2023 SAV - Schweizerischer Arbeitgeber Verband

Kontakt: 
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt
luetzelschwab@arbeitgeber.ch

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