MEDIENMITTEILUNG 2. JULI SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND
Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterbreiten Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG). Trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten. Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte – insbesondere Frauen – künftig sogar mehr Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich auch das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.
Vor über einem Jahr erteilte der damalige Bundespräsident Alain Berset den nationalen Dachverbänden der Sozialpartner den Auftrag, eine Lösung für die drängendsten Probleme der zweiten Säule zu erarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen unterbreiten der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG).
Der Sozialpartnerkompromiss umfasst folgende Massnahmen:
Durch die gewählte Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sind die mit dem Kompromiss verbundenen Mehrkosten insgesamt verhältnismässig. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch KMU-tauglich. Im Unterschied zu früheren Reformansätzen für die Übergangsgeneration erlaubt das vorgeschlagene Modell nicht nur die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes, sondern auch den Verzicht auf die Führung einer «doppelten Schattenrechnung» durch die Vorsorgeeinrichtungen. Zudem ist das Modell einfach, schnell und kostengünstig umsetzbar.
Die paritätisch geführte berufliche Vorsorge ist eine zentrale Domäne der Sozialpartnerschaft. SAV, SGB und Travail.Suisse haben deshalb gewissenhaft einen sachgerechten und tragfähigen Kompromiss ausgearbeitet. Die Lösung modernisiert das BVG, berücksichtigt ausgewogen vielfältige Interessen und ist dadurch mehrheitsfähig.
Die drei Dachverbände bitten den Bundesrat, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten und den Gesetzgebungsprozess zu initiieren, sodass der Sozialpartnerkompromiss per 2021, spätestens per 2022, in Kraft gesetzt werden kann.
Weitere Informationen:
Rede von SAV-Präsident Valentin Vogt
Rede von SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard
Rede von Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich
Gemeinsames Grundlagenpapier
Gemeinsame Medienmitteilung
Weitere Auskünfte:
Roland A. Müller, Direktor, Tel. 079 220 52 29
roland.mueller@arbeitgeber.ch
Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen ,
Tel. 079 517 68 26, kaiser@arbeitgeber.ch