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Stimmfreigabe zur AHV-Zusatzfinanzierung: Arbeitgeber fokussieren auf die Reform AHV 2030

Geschrieben von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband | 21.08.26, 12:00

Der Vorstandsausschuss des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) hat für die Volksabstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente Stimmfreigabe beschlossen. Für die anstehende AHV-Reform 2030 ist für den SAV klar: Sie muss auf strukturellen Reformen basieren und ohne weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen auskommen.

Das Parlament hat im Juni 2026 beschlossen, die vom Volk angenommene 13. AHV-Rente teilweise über eine unbefristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Der Normalsatz soll um 0,4 Prozentpunkte, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte steigen. Die zusätzlichen Einnahmen decken rund die Hälfte der entstehenden Mehrkosten. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, muss das Stimmvolk dieser Erhöhung an der Urne noch zustimmen – die Abstimmung erfolgt am 29. November 2026. Die Finanzlage der AHV und die schwierigen Debatten im Parlament zeigen, wie problematisch es ist, wenn Sozialausbau beschlossen wird, ohne den entsprechenden Finanzierungsbedarf im Vorfeld transparent aufzuzeigen, geschweige denn, zu regeln. Für die Schliessung der verbleibenden Finanzierungslücke müssen im Rahmen der Reform AHV 2030 Lösungen gefunden werden.

Aus Sicht der Arbeitgeber ist die Vorlage deshalb ambivalent. Positiv ist, dass eine Erhöhung der Lohnbeiträge verhindert werden konnte und keinen Eingang ins Finanzierungspaket fand. Höhere Lohnabgaben hätten die Erwerbstätigen und die Unternehmen direkt belastet sowie Arbeit verteuert. Kritisch beurteilt der SAV hingegen, dass die Mehrwertsteuererhöhung unbefristet ist und nicht mit verbindlichen strukturellen Reformen der AHV verknüpft wurde.

Fokus auf die Reform AHV 2030

Der Vorstandsausschuss kam in der Woche vom 17. August nach eingehender Diskussion zum Schluss, dass eine Stimmfreigabe die grösste strategische Handlungsfreiheit für die bevorstehenden Beratungen zur Reform AHV 2030 schafft. Entscheidend ist aus Sicht der Arbeitgeber, dass die langfristigen Finanzierungsprobleme der AHV nicht allein über zusätzliche Einnahmen gelöst werden können.

«Mit der Stimmfreigabe anerkennt der SAV die politische Ausgangslage und den Finanzierungsbedarf des durch das Volk beschlossenen Ausbaus, ohne die Mehrwertsteuererhöhung als nachhaltige Lösung zu betrachten», sagt Präsident Severin Moser, und fasst damit die Haltung der Arbeitgeber zusammen. Der Verband wird seine Kräfte fortan auf die Reform AHV 2030 konzentrieren. Dort braucht es strukturelle Massnahmen, welche die Altersvorsorge langfristig finanzierbar und generationengerecht ausgestalten. Gleichzeitig gilt es zu verhindern, dass Unternehmen und Haushalte laufend stärker belastet werden und Fehlanreize zunehmen.

Minderheit lehnt Mehrwertsteuererhöhung ab

Der Entscheid für die Stimmfreigabe fiel nicht einstimmig. Eine signifikante Minderheit im Vorstandsausschuss sprach sich für eine Nein-Parole aus.

Sie argumentierte, dass eine Mehrwertsteuererhöhung aus wirtschaftlicher Sicht kritisch zu beurteilen sei. Höhere Konsumsteuern schwächen die Kaufkraft, verteuern den privaten Konsum und können die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen dämpfen. Zudem belasten sie insbesondere Branchen, die stark vom Inlandkonsum abhängig sind. Aus Sicht dieser Minderheit sollte die Finanzierung der AHV deshalb primär über strukturelle Reformen und nicht über zusätzliche dauerhafte Steuern erfolgen.

Schmerzgrenze erreicht

Unabhängig vom Abstimmungsausgang hält der SAV fest, dass die beschlossene Mehrwertsteuererhöhung aus Sicht der Wirtschaft die Schmerzgrenze zusätzlicher Belastungen darstellt. Weitere Steuer- oder Abgabenerhöhungen können keine nachhaltige Antwort auf die demografischen Herausforderungen sein.

Die Arbeitgeber erwarten deshalb, dass die Reform AHV 2030 die notwendigen strukturellen Lösungen in den Mittelpunkt stellt. Nur so kann die AHV langfristig gesichert werden, ohne Arbeit, Konsum und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weiter zu belasten.

Medienmitteilung SAV vom 21. August 2026