Die Zielsetzung der Konzernverantwortungsinitiative (KVI), verantwortungsvolles Handeln der Unternehmen einzufordern, ist im Grundsatz unbestritten, aber die KVI ist das falsche Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Auch werden wegen ein paar wenigen schwarzen Schafen alle international tätigen Schweizer Unternehmen bestraft, die sich bereits heute grosse Mühe geben verantwortungsvoll zu handeln und in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern zu wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt beitragen. Diesen Schwachpunkt der KVI haben auch der Bundesrat und das Parlament erkannt und haben darum einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Grundidee der Initiative – die Einhaltung von Menschenrechten − aufnimmt, aber deren grossen Nachteile wie mangelnde Rechtssicherheit und mehr Bürokratie vermeidet.
Viele Mitglieder der HAW haben Tochtergesellschaften in unterschiedlichsten Ländern auch in den sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländern. Für unsere Mitglieder ist es selbstverständlich, dass die Menschenrechte sowie lokal und international gültige Umweltstandards eingehalten werden. Viele Firmen unterstützen zudem auch über ihre ausländischen Tochtergesellschaften Bildungsinitiativen, Gesundheitszentren oder kulturelle Aktivitäten, wie sie dies auch in der Schweiz tun.
Der Grundsatz, dass wer einen Schaden verursacht, dafür einstehen und Schadenersatz leisten soll, ist unbestritten. Die (KVI) will nun aber verschiedene bewährte Rechtsprinzipien umkehren. Wenn immer ein Schweizer Unternehmen involviert ist, soll es gemäss KVI einen Gerichtsstand in der Schweiz geben und Schweizer Richter sollen über Sachverhalte aus Indien oder Brasilien urteilen können. Ich finde es ist eine rechte Anmassung oder Arroganz, wenn die Unterstützer der KVI glauben, dass das Bezirksgericht in Winterthur besser geeignet ist, über einen Sachverhalt aus Indien oder Brasilien zu urteilen als ein Gericht in Pune oder São Paulo.
Zusätzlich wird die Beweislast umgekehrt. Natürlich muss die betroffene Person klagen, aber es genügt, dass der Sachverhalt glaubhaft gemacht wird. Das eingeklagte Unternehmen muss seinerseits aber beweisen, dass es alle notwendigen Sorgfaltsmassnahmen ergriffen hat, muss also einen Entlastungsbeweis führen. Dies wird nur gelingen, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass es ein umfassendes Compliance Programm, bestehend aus Reporting und Audits besitzt und dieses möglichst noch von externen Stellen für teures Geld zertifizieren liess. Anstelle für neue Produkte und Technologien muss Geld ausgegeben werden, damit man für mögliche Rechtsprozesse gerüstet ist. Dies alles führt zu einem grossen bürokratischen Aufwand für viele Unternehmen, die bereits heute in einem intensiven Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen stehen. Schweizerische Unternehmen werden mit Zusatzkosten konfrontiert, welche Unternehmen mit Sitz in der EU, China oder Indien nicht haben werden.
Die HAW sagt daher Nein zur Konzernverantwortungsinitiative, weil dank einem Nein der bessere Gegenvorschlag automatisch in Kraft tritt. Ein Gegenvorschlag, der zu keiner unnötigen Bürokratie führt und schweizerische Unternehmen im Vergleich zu ausländischen Unternehmen nicht benachteiligt. Ein Gegenvorschlag aber auch, der insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer auf Augenhöhe begegnet und nicht von einem postkolonialen Besserwissen geprägt ist.
Thomas Anwander
Präsident
Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur