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Arbeitgeber lehnen dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ab

Geschrieben von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband | 18.06.26 08:31

Nach dem Ständerat hat heute der Nationalrat über den Vorschlag der Einigungskonferenz zur Finanzierung der 13. AHV-Rente beraten. Er stimmt einer dauerhaften Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zu, lehnt höhere Lohnbeiträge jedoch ab. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Nationalrat die Erwerbsarbeit nicht zusätzlich über höhere Abgaben belasten will. Doch auch eine dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer bringt volkswirtschaftlich unerwünschte Effekte mit sich. Die Wirtschaft lehnt diesen Vorschlag ab.  

Bildquelle: mit KI generiert

«Ja» zu einer unbefristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent, «nein» zu einer Erhöhung der Lohnbeiträge: So entscheidet der Nationalrat über das Finanzierungsmodell für die 13. AHV-Rente, das eine Einigungskonferenz vorgeschlagen hat. Allein dieser zweigeteilte Entscheid zeigt, dass es der Einigungskonferenz nicht gelungen ist, ein mehrheitsfähiges Modell vorzulegen. Diese hatte mehrheitlich das vom Nationalrat stark kritisierte Modell des Ständerats übernommen und es nur minimal korrigiert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Nationalrat eine Lohnbeitragserhöhung ablehnt. Höhere Lohnbeiträge wirken sich negativ auf den Standort Schweiz und seine Erwerbstätigen und Unternehmen aus. Durch ihre negative Anreizwirkung dämpfen sie Beschäftigung und Arbeitsangebot enorm. Etwas weniger schädlich fällt eine höhere Mehrwertsteuer aus – doch auch sie bringt volkswirtschaftlich unerwünschte Effekte mit sich. Die Arbeitgeber hatten sich deshalb im Vorfeld – im Verbund mit dem Schweizerischen Gewerbeverband und economiesuisse – für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ausgesprochen. Damit wäre die Finanzierung der 13. AHV-Rente so lange sichergestellt gewesen, bis umfassende und langfristig angelegte Reformen greifen. Eine dauerhaft höhere Steuerlast lehnt die Wirtschaft hingegen ab.

Die AHV braucht echte Reformen
Die Arbeitgeber bekennen sich klar zum Dreisäulensystem, das auch eine stabile erste Säule umfasst. Doch die Auszahlung der 13. AHV-Rente sowie die gestiegene Lebenserwartung bei gleichzeitig rückläufiger Geburtenrate würden dazu führen, dass die AHV zunehmend über höhere Steuern und Abgaben finanziert werden müsste, was vor allem die junge, erwerbstätige Bevölkerungsgruppen treffen und den Generationenvertrag arg strapazieren würde. Um das Gleichgewicht zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden wiederherzustellen, braucht es echte, strukturelle Reformen, die auch beim Referenzalter ansetzen. Für die Arbeitgeber ist klar, dass es gezielte Lösungen für Personen in körperlich belastenden Berufen braucht, damit eine Reform sozial ausgewogen bleibt. Solche Lösungen liegen bereits vor oder können gefunden werden.

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Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist seit 1908 die Stimme der Arbeitgeber in Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Er vertritt als Spitzenverband der Schweizer Wirtschaft rund 90 regionale und branchenspezifische Arbeitgeberorganisationen sowie einige Einzelunternehmen. Insgesamt vertritt er über 100’000 Klein-, Mittel- und Grossunternehmen mit rund 2 Millionen Mitarbeitenden aus allen Wirtschaftssektoren. Der SAV setzt sich für eine starke Wirtschaft und den Wohlstand der Schweiz ein. Er verfügt dabei über anerkanntes Expertenwissen insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und Sozialpolitik. Geführt wird der Verband von Direktor Roland A. Müller, präsidiert von Severin Moser.

Originalblog SAV vom 17. Juni 2026