Nach dem Ständerat hat heute der Nationalrat über den Vorschlag der Einigungskonferenz zur Finanzierung der 13. AHV-Rente beraten. Er stimmt einer dauerhaften Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zu, lehnt höhere Lohnbeiträge jedoch ab. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Nationalrat die Erwerbsarbeit nicht zusätzlich über höhere Abgaben belasten will. Doch auch eine dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer bringt volkswirtschaftlich unerwünschte Effekte mit sich. Die Wirtschaft lehnt diesen Vorschlag ab.
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«Ja» zu einer unbefristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent, «nein» zu einer Erhöhung der Lohnbeiträge: So entscheidet der Nationalrat über das Finanzierungsmodell für die 13. AHV-Rente, das eine Einigungskonferenz vorgeschlagen hat. Allein dieser zweigeteilte Entscheid zeigt, dass es der Einigungskonferenz nicht gelungen ist, ein mehrheitsfähiges Modell vorzulegen. Diese hatte mehrheitlich das vom Nationalrat stark kritisierte Modell des Ständerats übernommen und es nur minimal korrigiert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Nationalrat eine Lohnbeitragserhöhung ablehnt. Höhere Lohnbeiträge wirken sich negativ auf den Standort Schweiz und seine Erwerbstätigen und Unternehmen aus. Durch ihre negative Anreizwirkung dämpfen sie Beschäftigung und Arbeitsangebot enorm. Etwas weniger schädlich fällt eine höhere Mehrwertsteuer aus – doch auch sie bringt volkswirtschaftlich unerwünschte Effekte mit sich. Die Arbeitgeber hatten sich deshalb im Vorfeld – im Verbund mit dem Schweizerischen Gewerbeverband und economiesuisse – für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ausgesprochen. Damit wäre die Finanzierung der 13. AHV-Rente so lange sichergestellt gewesen, bis umfassende und langfristig angelegte Reformen greifen. Eine dauerhaft höhere Steuerlast lehnt die Wirtschaft hingegen ab. |
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Die AHV braucht echte Reformen |
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