Der Bundesrat hat am 4. März 2022 neue Massnahmen gegenüber Russland verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich. Die Sanktionsliste der Schweiz wurde erweitert und die Ausfuhr von bestimmten Gütern ist nicht mehr erlaubt.
Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Die bestehende Verordnung wurde deshalb am 4. März 2022 einer Totalrevision unterzogen.
Zusammengefasst hat der Bundesrat im Wesentlichen die folgenden Massnahmen erlassen:
GütermassnahmenFinanzmassnahmen
Massnahmen betreffend spezifizierte Gebiete
Weitere Massnahmen
Auskünfte erteilt:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
sanctions@seco.admin.ch
Tel. +41 (0)58 464 08 12
Montag bis Freitag
10:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Für Fragen zu Gütersanktionen steht Ihnen das Ressort
Exportkontrollen / Industrieprodukte zur Verfügung unter:
Tel. +41 (0)58 462 68 50
Auskünfte zu Kurzarbeitsentschädigungen
Für Kurzarbeitsentschädigungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, welche durch Schweizer Firmen geltend gemacht werden, sind die Arbeitslosenkassen zuständig. Auf www.arbeit.swiss finden sich die entsprechenden Informationen.
Carnet ATA für Russland, Weissrussland und die Ukraine
Bis auf Weiteres werden für Russland und Weissrussland keine Carnet ATA ausgestellt.
Für die Ukraine können Carnet ATA unter gewissen Bedingungen erstellt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen: