Das Carnet ATA (Admission Temporaire / Temporary Admission) ist ein internationales Zolldokument, welches bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr (Transit) von Waren anstelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Durch das Carnet ATA wird der Carnet-Inhaber bzw. dessen Vertreter von der Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben beim Grenzübertritt befreit.
HAW Beglaubigungsdienst
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Carnet ATA - Ihr Reisepass für Waren
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Ursprungszeugnisse online beantragen
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e-Origin, das elektronische Beglaubigungstool der Handelskammern, geht in die zweite Runde. Mit der Veröffentlichung von e-Origin 2.0 am 1. Juli 2022 wurde ein weiterer Meilenstein in der elektronischen Beglaubigung von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und Attesten erreicht.
Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland
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Der Bundesrat hat am 4. März 2022 neue Massnahmen gegenüber Russland verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich. Die Sanktionsliste der Schweiz wurde erweitert und die Ausfuhr von bestimmten Gütern ist nicht mehr erlaubt.
Neue Kautionslösung Carnet ATA
Von HAW Beglaubigungsdienst am 29.05.19 14:05
Die HAW hat bis anhin vor der Ausstellung von Carnet ATA bei Nicht-Mitgliedern eine Kaution als Absicherung für die aus der Verpflichtung eingegangenen Risiken einverlangt. Ab 1. Juni 2019 wird das erwähnte Risiko mit einer Kautionsversicherung abgedeckt und dem Carnet-Inhaber direkt in Rechnung gestellt. Neu muss vor Ausstellung des Carnet ATA anstelle der Kautionsüberweisung der Original-Antrag "Garantieleistungen Carnet ATA/CPD" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bei der HAW vorliegen. Bisherige bei der HAW hinterlegte Kautionen werden sukzessive zurückerstattet.