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Arztzeugnis

Die HAW hat zusammen mit der Ärztegesellschaft Winterthur-Andelfingen (AWA) und dem KMU-Verband Winterthur und Umgebung ein Arztzeugnis erarbeitet, das eine präzisere Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bei Krankheit und Unfall ermöglicht. So sollen Absenzen reduziert und die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess verbessert werden.

Ärzte und Arbeitgebende mit gemeinsamer Lösung

Nach dem Vorbild des Kantons St. Gallen wurde ein Grundlagenpapier für die Zusammenarbeit und ein detailliertes Arztzeugnis samt Formular für die Arbeitsplatzbeschreibung erstellt. Es kommt zum Einsatz, wenn der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeitenden konkretere Angaben über die zukünftige Arbeitsfähigkeit erhalten will. Als erstes stellt der Arzt nach wie vor ein einfaches Arztzeugnis aus. Die Kosten für das detaillierte Arztzeugnis muss der Arbeitgeber übernehmen.

Absenzen reduzieren und Mitarbeitende eingliedern

Ziel des detaillierten Arztzeugnisses ist einerseits, die optimale Rekonvaleszenz der Patienten und Arbeitnehmenden sicherzustellen, anderseits eine rasche und gesicherte Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Die koordinierte Zusammenarbeit soll Arbeitsausfälle verringern und Kosten senken. Gleichzeitig haben Mitarbeitende die Möglichkeit, ihrer Arbeit nachzugehen, auch wenn sie nur reduziert einsatzfähig sind. So kann verhindert werden, dass ihnen bei längerer Krankheit zu Hause das Dach auf den Kopf fällt.

Schutz des Arbeitnehmenden gewährleisten

Das detaillierte Arztzeugnis wahrt nach wie vor das ärztliche Berufsgeheimnis. Hingegen darf und soll der Arzt die Arbeitsunfähigkeit soweit erläutern, dass der Arbeitgeber über die Dauer und den Grad der Absenz Aufschluss erhält. Der Einsatz des neuen Arztzeugnisses ist für den Arzt freiwillig und setzt die Zustimmung des Patienten voraus. Der Arbeitgeber seinerseits hat jedoch gemäss Gesetz das Recht, weitere Erkundigungen über den Gesundheitszustand des Mitarbeitenden einzuholen, wenn er die Richtigkeit eines Arztzeugnisses anzweifelt, oder er kann sogar einen Vertrauensarzt beiziehen.

Mehr Informationen für Arzt und Arbeitgeber

Das neue Arztzeugnis enthält Angaben zum Arbeitspensum und zur Arbeitsleistung, die der Patient weiterhin übernehmen kann. Der Arzt kann zudem eintragen, welche Arbeiten dem Mitarbeitenden weiterhin zumutbar sind. Das detaillierte Arztzeugnis basiert auf der Arbeitsplatzbeschreibung, welche der Arbeitgeber dem behandelnden Arzt auf Wunsch ausstellt. Diese enthält Angaben über Tätigkeiten des Mitarbeitenden, beispielsweise ob er sitzend oder stehend arbeitet, wie viel Gewicht er heben muss oder ob Geruch, Wärme und Lärm seine Genesung nachteilig beeinflussen. Beschrieben sind auch Arbeitsklima, Arbeitszeit und Grad der Verantwortung. So kann der Arzt auch die psychische Belastung abwägen, was beispielsweise bei einem Burnout oder psychischen Erkrankungen ausschlaggebend ist.

Die Vorstände von AWA, KMU-Verband und HAW werden regelmässig Erfahrungen in Bezug auf das neue Arztzeugnis austauschen, um den sinnvollen Einsatz des neuen Instruments sicherzustellen.

Formular bestellen

Hier können Sie die Vorlage der Arbeitsplatzbeschreibung für das detaillierte Arztzeugnis bestellen.

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