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SIM-Arbeitsfähigkeitszeugnis
Ist einer Ihrer Mitarbeitenden arbeitsunfähig geworden, lohnt es sich, frühzeitig lösungsorientierte Schritte einzuleiten.
Ihre konkreten Handlungsmöglichkeiten und auch die allfälligen Unterstützungsangebote von Krankentaggeld- oder Unfallversicherer sind davon abhängig, ob die Absenz betroffener Mitarbeitender krankheitsbedingt, aufgrund eines versicherten Unfalls oder einer Berufskrankheit erfolgt ist. Weiter ist auch relevant, ob Ihre Mitarbeitenden bei einer Krankentaggeldversicherung angemeldet sind oder nicht.
Wenn arbeitsunfähig gewordene Mitarbeitende koordiniert von verschiedenen Seiten Unterstützung erhalten und im Prozess des Arbeitsplatzerhalts insgesamt gut begleitet werden, dann ist das Resultat sehr oft positiv. Die zahlreichen Praxisbeispiele erzählen alle die Geschichte einer erfolgreichen (Wieder-)Eingliederung.
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie sich zunächst ein genaues Bild darüber machen, ob Sie Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter voraussichtlich wieder am gewohnten Arbeitsplatz einsetzen können. Ein Gespräch mit der betroffenen Person und allenfalls mit der behandelnden Ärztin oder Arzt ist daher sinnvoll. Erläutern Sie der Ärztin oder dem Arzt die Anforderungen am Arbeitsplatz. Und fragen Sie danach, ob und falls ja wann und unter welchen Bedingungen ein beruflicher Wiedereinstieg möglich ist. Die Nutzung des Ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP) ist dabei sehr empfehlenswert.
Beachten Sie, dass Sie bei einem Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt nicht nach Diagnosen fragen dürfen. Um den Austausch zwischen Arbeitgebenden und Ärztin reps. Arzt zu vereinfachen, können Betroffene eine entsprechende Bevollmächtigung ausstellen.
Nachfolgend zwei Vorlagen zur Erteilung einer Vollmacht zum Austausch von Informationen zur Arbeitsplatzerhaltung
Grundsätzlich übernimmt bei Unfällen und Berufskrankheiten der Unfallversicherer eine aktive Fallführung. Bei Fragen und auch im Hinblick auf eine berufliche Eingliederung unterstützt Sie der Unfallversicherer bei der Entscheidung, ob und wie die IV-Stelle einzubeziehen ist.
Trotzdem ist es für Arbeitgebende wichtig, sich zunächst ein genaues Bild darüber zu machen, ob Mitarbeitende voraussichtlich wieder am Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Um das beurteilen zu können, ist ein Gespräch mit der betroffenen Person und eventuell mit behandelnden Ärztinnen oder Ärzten sinnvoll. Erläutern Sie im Gespräch die Anforderungen am Arbeitsplatz. Fragen Sie danach, ob und falls ja, wann unter welchen Bedingungen ein beruflicher Wiedereinstieg möglich ist. Die Nutzung des Ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP) ist dabei sehr empfehlenswert. Orientieren Sie den Unfallversicherer über die Ergebnisse des Gesprächs und den Einsatz des REP.
Ergänzend zum Arbeitsfähigkeitszeugnis werden Angaben über die Anforderungen und Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz über das Ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil (REP) von Compasso ausgetauscht. Diese Dokumentation vereinfacht die Rückkehr vor allem bei teilweiser Arbeitsfähigkeit, weil die Möglichkeit der Arbeitnehmenden klar beschrieben werden. Das REP ist ein Beziehungsangebot, welches durch Arbeitgebende initiiert werden kann. Dieser kann als weitere Option auch Arbeitnehmende motivieren, die Ärztin oder den Arzt zu bitten, das Arbeitsfähigkeitszeugnis der SIM (Swiss Insurance Medicine) zu brauchen. Informieren Sie auch beteiligte Versicherer oder binden Sie diese ein.
Hier finden Sie alle Informationen zum REP
Hier finden Sie alle Informationen zum SIM-Arbeitsfähigkeitszeugnis
Die Swiss Insurance Medicine (SIM) hat per 2019 ein neues, aussagekräftiges Arztzeugnis entwickelt, welches die nach wie vor vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten in den Fokus stellt.
Hier finden Sie alle Informationen zum SIM-Arbeitsfähigkeitszeugnis.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ist seit einiger Zeit arbeitsunfähig aufgrund von Krankheit oder Unfall. Gerne möchten Sie diese Person wieder im Betrieb einsetzen, selbst wenn das nur in einem Teilzeitpensum möglich ist. Denn Sie möchten die wertvolle Mitarbeiterin oder den Mitarbeitenden nicht verlieren und damit gleichzeitig das Fachwissen im Unternehmen behalten. Da Sie nicht genau wissen, was noch möglich ist, möchten Sie eine ärztliche Beurteilung der Ressourcen.
Denn im Krankheitsfall und bei Unfall haben Arztzeugnisse eine zentrale Bedeutung. Sie unterstützen Arbeitgebende und Arbeitnehmende bei der passenden Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die folgenden beiden Instrumente helfen Ihnen bei der Einschätzung, was in welcher Form und unter welchen Bedingungen von der betroffenen Person geleistet werden kann:
Das Arbeitsfähigkeitszeugnis wie auch das REP bestätigen den allgemeinen Paradigmenwechsel, welcher bei der beruflichen Wiedereingliederung weg vom bisherigen defizit-orientierten hin zum ressourcen-orientierten Denken führt. Es werden die vorhandenen Stärken, Kompetenzen und, eben, Ressourcen in den Fokus gerückt und nicht mehr die fehlenden Fähigkeiten. Der gemeinsame, parallele Einsatz von Arbeitsfähigkeitszeugnis und REP vereinfacht die (schrittweise) Rückkehr des Mitarbeitenden an den Arbeitsplatz.
Beteiligte Partner und deren Aufgaben-/Leistungsspektrum
Was tun, wenn eine Mitarbetierin oder ein Mitarbeiter häufig fehlt oder allgemein gesundheitliche Probleme hat? Wer unterstützt mich, wenn ich betroffene Mitarbeitende am Arbeitsplatz behalten will? Was können Arbeitgebende für die berufliche Wiedereingliederung tun? Auf diese und weitere Fragen finden Sie in den beiden nachfolgenden Massnahmenübersichten erste Antworten. Sie dienen als Orientierungshilfen in den Prozessen der beruflichen Integration. Die enge Kooperation und Koordination zwischen allen beteiligten Partnern ermöglichen eine optimale Unterstützung von gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeitenden und deren Arbeitgebende. Die vorliegenden Übersichten umfassen die wichtigsten Massnahmen und sind nicht abschliessend. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich an die IV, Ihren Unfallversicherer oder Ihre Krankenkasse.
Neueinstellung von Mitarbeiterin aus Rente
Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen
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