Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis
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Ursprungszeugnisse oder Ursprungsbeglaubigungen dienen zum Nachweis des Ursprungs sowie des Wertes einer Ware. Sie können weitere Angaben enthalten, die zur Identifizierung der Ware erforderlich sind. Waren haben Schweizer Ursprung, wenn sie in der Schweiz vollständig erzeugt oder genügend bearbeitet wurden. Der ausländische Ursprung darf nur auf Grundlage eines nachprüfbaren Ursprungsnachweises beglaubigt werden.
Ursprungszeugnisse können aus verschiedenen Gründen verlangt werden, beispielsweise zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften oder als Dokument bei Akkreditivgeschäften. In einigen Ländern wird neben einem Ursprungszeugnis auch eine beglaubigte Rechnung verlangt.
Bei der Beglaubigung dieser Nachweise kommen immer die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln zur Anwendung. Dadurch haben die Waren beim Import im Bestimmungsland keine präferenzielle Zollbehandlung (Zollfreiheit oder Zollreduktion). Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigen die Handelskammern auch andere Dokumente und Atteste wie Visa-Anträge, Handelsregisterauszüge oder Verträge usw. Auskünfte über Vorschriften und Angaben, welche Dokumente Sie beilegen müssen, um eine Beglaubigung zu erlangen, erteilen Ihnen die Exportdienste.
Anwendung
Ursprungszeugnisse werden beispielsweise angewendet bei:
Grundgebühren gültig ab 1. Juli 2022
Ursprungszeugnisse und Ursprungsbescheinigungen | ||
1,5‰ des Warenwerts (gerundet auf nächste CHF 1000) |
CHF |
|
Ursprungszeugnisse | Minimum | 25.00 |
Maximum | 250.00 | |
Rechnung zu Ursprungszeugnissen | 25.00 | |
Kostendach pro Dossier | 250.00 | |
Rechnung ohne Ursprungszeugnis | Minimum | 25.00 |
Maximum | 250.00 | |
Inlandbeglaubigung | Minimum | 25.00 |
Maximum | 125.00 | |
Andere Dokumente (Visa, Zertifikate etc.) | 30.00 | |
Zusätzlich beglaubigtes Exemplar | 5.00 | |
Duplikate pro Exemplar | 30.00 | |
Kopie UZ-Formular grün | pro Kopie | 1.00 |
Fotokopien | pro Kopie | 1.00 |
Gebühren für besonderen Aufwand sowie für Fachberatungen | 200.00/h |
Gebühren für Sammelsendungen
Werden mehrere Güter mit unterschiedlichen Verwendungszwecken in einer Sammelsendung zusammengefasst, gilt die Beglaubigung jeder Teilsendung als einzelne Beglaubigung und damit entsprechend ihrem Warenwert als gebührenpflichtige Ursprungsbeglaubigung, auch wenn nur ein Ursprungszeugnis ausgestellt wird.
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Die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur HAW ist 1992 aus der Fusion der Kaufmännischen Gesellschaft Handelskammer Winterthur und dem Arbeitgeberverband Winterthur entstanden. Ihre Wurzeln gehen bis ins Jahr 1801 zurück. Die HAW prägte die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Winterthur und trägt bis heute dazu bei, dass Winterthur ein Wirtschaftsstandort mit gut ausgebauter Infrastruktur ist.
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