Beglaubigungsdienste HAW
Filomena Gorlani-Zara
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Das Carnet ATA (Admission Temporaire/Temporary Admission) ist ein internationales Zollpapier, das bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr von Waren anstelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Durch das Carnet ATA wird der Inhaber beziehungsweise dessen Vertreter von der Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben befreit.
Zur Erleichterung der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Waren sind das internationale Zollabkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren vom 6. Dezember 1961 sowie das Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung (Istanbuler Übereinkommen) vom 26. Juni 1990 geschaffen worden.
Das Carnet ATA kann für die folgenden Zwecke verwendet werden:
Die Gültigkeitsdauer eines Carnet ATA ist auf 1 Jahr beschränkt, wobei sich diese Laufzeit nicht immer mit der gelegentlich kürzeren Wiederausfuhrfrist einer ausländischen Zollbehörde deckt. Es kann von Firmen sowie Privatpersonen verwendet werden.
Informationen über die internationale Anerkennung der Carnets ATA erhalten Sie bei der Internationalen Handelskammer in Paris.
Mit ATAwiss ist es möglich, Carnet-ATA-Gesuche online auszufüllen und an die entsprechende Handelskammer zu übermitteln. Weitere Infos finden Sie unter www.ataswiss.ch.
Gebühren und Zuschläge (ACHTUNG: Gebührenerhöhung ab 01.01.2024 => PDF Gebührenerhöhung)
Gebühren bis Warenwert CHF 1'000.00 | ||
Mitglieder | CHF | 95.00 |
Nicht-Mitglieder | CHF | 130.00 |
Zuschläge | ||
je CHF 1'000.00 Warenwert | CHF | 1.00 |
ab 12 Formularen je | CHF | 0.50 |
Transitblätter je | CHF | 0.50 |
Sicherstellung durch Kautionsversicherung oder Bürgschaft | ||
Vor Ausstellung eines Carnet ATA ist der HAW der Original-Antrag "Garantieleistungen Carnet ATA" (Kautionsversicherung) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Ab einem Warenwert von CHF 100'001 besteht die Wahlmöglichkeit der Kautionsversicherung oder der Hinterlegung einer Bank-Solidarbürgschaft. Die HAW kann Mitgliederfirmen hiervon befreien. |
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Gebühren bei unsachgemässer Benutzung eines Carnet ATA | ||
Mahnung Carnet ATA | CHF | 50.00 |
Nachträgliche Abrechnung der Eingangsabgabe im besuchten Land, nach Aufwand ab |
CHF |
100.00 |
Die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur HAW ist 1992 aus der Fusion der Kaufmännischen Gesellschaft Handelskammer Winterthur und dem Arbeitgeberverband Winterthur entstanden. Ihre Wurzeln gehen bis ins Jahr 1801 zurück. Die HAW prägte die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Winterthur und trägt bis heute dazu bei, dass Winterthur ein Wirtschaftsstandort mit gut ausgebauter Infrastruktur ist.
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