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Carnet ATA

Das Carnet ATA (Admission Temporaire/Temporary Admission) ist ein internationales Zollpapier, das bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr von Waren anstelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Durch das Carnet ATA wird der Inhaber beziehungsweise dessen Vertreter von der Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben befreit.

Zur Erleichterung der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Waren sind das internationale Zollabkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren vom 6. Dezember 1961 sowie das Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung (Istanbuler Übereinkommen) vom 26. Juni 1990 geschaffen worden.

Das Carnet ATA kann für die folgenden Zwecke verwendet werden:

  • Warenmuster zur Vorführung
  • Berufsmaterial
  • Ausstellungen, Messen und Kongresse

Die Gültigkeitsdauer eines Carnet ATA ist auf 1 Jahr beschränkt, wobei sich diese Laufzeit nicht immer mit der gelegentlich kürzeren Wiederausfuhrfrist einer ausländischen Zollbehörde deckt. Es kann von Firmen sowie Privatpersonen verwendet werden.

Informationen über die internationale Anerkennung der Carnets ATA erhalten Sie bei der Internationalen Handelskammer in Paris.


ATAswiss

Mit ATAwiss ist es möglich, Carnet-ATA-Gesuche online auszufüllen und an die entsprechende Handelskammer zu übermitteln. Weitere Infos finden Sie unter www.ataswiss.ch.

Gebühren und Zuschläge (ACHTUNG: Gebührenerhöhung ab 01.01.2024 => PDF Gebührenerhöhung)

 Gebühren bis Warenwert CHF 1'000.00
 Mitglieder CHF    95.00
 Nicht-Mitglieder CHF  130.00
 Zuschläge
 je CHF 1'000.00 Warenwert CHF      1.00
 ab 12 Formularen je CHF      0.50
 Transitblätter je CHF      0.50
Sicherstellung durch Kautionsversicherung oder Bürgschaft
Vor Ausstellung eines Carnet ATA ist der HAW der Original-Antrag "Garantieleistungen Carnet ATA" (Kautionsversicherung) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Ab einem Warenwert von CHF 100'001 besteht die Wahlmöglichkeit der Kautionsversicherung oder der Hinterlegung einer Bank-Solidarbürgschaft. Die HAW kann Mitgliederfirmen hiervon befreien.
 Gebühren bei unsachgemässer Benutzung eines Carnet ATA
 Mahnung Carnet ATA CHF    50.00
 Nachträgliche Abrechnung der   Eingangsabgabe
 im besuchten Land, nach Aufwand ab

CHF

  100.00

Kontakt

Beglaubigungsdienste HAW
Filomena Gorlani-Zara

Telefon: 052 213 07 62

Montag bis Freitag:
08.00-11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen


E-Mail

Links

Hier können Sie sich einloggen und das Carnet ATA-Gesuch online ausfüllen

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