Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus - Bestimmungen und Informationen

10.03.20 14:48

Das Auftreten des Coronavirus löst Lieferengpässe und Nachfragerückgänge aus, die zu Arbeitsausfällen führen können. Unternehmen können Kurzarbeit voranmelden, wenn sie zwischen ihren Arbeitsausfällen und dem Auftreten des Coronavirus einen adäquaten Kausalzusammenhang belegen und die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Closeup of form being filled

Kurzarbeit als Folge des Coronavirus - Bestimmungen und Informationen

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat auf seiner Webseite die wichtigsten Bestimmungen, Informationen und Empfehlungen für Arbeitgeber zum aktuellen Thema zusammengestellt. Hier erhalten Sie alle Informationen

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