Die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW), der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich haben nach den jeweiligen kommunalen Abstimmungen bekanntlich rechtliche Schritte angestrebt, um die kommunale Kompetenz zum Erlassen von Mindestlöhnen prüfen zu lassen. Mit dem am heutigen Tag publizierten Urteil heisst das Verwaltungsgericht die erhobenen Beschwerden gut und hebt die Verordnungen in Winterthur und in Zürich auf.