Aktuellste Informationen zum Coronavirus (17.12.2021)

17.12.21 17:23

Angesichts der sich zuspitzenden Lage verstärkt der Bundesrat die Corona-Regeln. In der Schweiz gelten ab 20. Dezember 2021 verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Bis zum 24. Januar 2022 gilt erneut die Homeoffice-Pflicht. Auch wenn die bundesrätlichen Verschärfungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zeitlich befristet sind, werden sie die ganze Schweizer Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen.

2021 12 17 Regeln_Empfehlungen

Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat ein «FAQ – Fragen und Antworten zur Homeoffice-Pflicht» hochgeladen.

Das Seco informiert zudem laufend über alle neuen Massnahmen und Beschlüsse auf der Informationsseite und hat zusätzlich alle Informationen, Merkblätter und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Kurzarbeitsentschädigung (KAE) online gestellt. Der Prozess wurde angepasst und vereinfacht.

Entschädigung für Erwerbsausfall: Hier werden aktualisierte Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aufgeschaltet. Das BSV hat ebenfalls die häufigsten Fragen beantwortet und einige Merkblätter publiziert. Dazu gehört einen Überblick der Massnahmen der Corona-Erwerbsausfallentschädigung.

Präventivmassnahmen in Unternehmen, mögliche Unterbrechung der Tätigkeit, Ausgleich für reduzierte Arbeitszeiten: Hier finden Sie ein Merkblatt des Seco für Arbeitgeber, Handlungshilfe für Covid-19-Kontrollen im Bereich Baustellen und Industrie, und Hilfe, Tipps und Tricks für das Homeoffice in Pandemiezeiten

Online-Check für einreisende Personen: Durch den Travelcheck erfahren Sie, welche Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz gelten.

Infoline für einreisende Personen: +41 58 464 44 88, täglich 6 bis 23 Uhr

Seit dem 1. Juli 2021 ist in der SwissCovid App eine Check-in-Funktionverfügbar. Es handelt sich dabei um ein dezentrales System, welches keine persönlichen Daten aufzeichnet und weder Bluetooth noch GPS nutzt. Mögliche Einsatzorte sind hauptsächlich Treffen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten, wozu  auch Sitzungszimmer und Kantinen zählen.

Alle Detail-Informationen stammen ab der Webseite des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes,
17.12.2021, 16.45

Siehe auch die heutige Medienmitteilung des SAV: Arbeitgeber befürchten weitere Wirtschaftsschäden 

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