Bundesrat setzt Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes in Kraft

10.05.23 19:19

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst es, dass der Bundesrat eine Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes beschlossen hat. Die Arbeitgeber betrachten dies als Schritt in die richtige Richtung, eine weitere Flexibilisierung ist jedoch angezeigt.

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Arbeitnehmende in gewissen Bereichen können künftig von gelockerten Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen profitieren. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Reform beschlossen, die per Anfang Juli 2023 in Kraft treten wird.

Konkret profitieren die Mitarbeitenden in zwei Bereichen von diesen Lockerungen. So ist es zum einen den Mitarbeitenden mit Projektarbeit und zeitkritischen Aufträgen in der ICT-Branche künftig erlaubt, in einem verlängerten Zeitraum 17 statt 14 Stunden zu arbeiten. Zudem kann die tägliche Ruhezeit mehrmals pro Woche von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden. Die zweite Gruppe, die von diesen Änderungen betroffen ist, sind Vorgesetzte und Fachspezialisten in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung. Sie können in einem Jahresarbeitszeitmodell arbeiten, das ihnen unter anderem ermöglicht, die allgemeinen Regeln der wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu überschreiten.

Die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Teilflexibilisierung über den Verordnungsweg erfordert keine Änderung des Arbeitsgesetzes. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Teilflexibilisierung als Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig ist der Wunsch nach mehr Flexibilität auch bei Mitarbeitenden in anderen Branchen gross. Dies beweist auch die internationale Arbeitsmarktstudie «Global Talent Study». So wünschen sich mehr als acht von zehn Schweizer Arbeitnehmenden mindestens teilweise flexible Arbeitszeiten. Diesen Wünschen gilt nicht zuletzt angesichts des akuten Arbeitskräftemangels Rechnung zu tragen.

Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt
Schweizerischer Arbeitgeberverband

siehe auch: Medienmitteilung des Bundes vom 10.5.2023

 

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