EU Datenschutz: Sind Schweizer Unternehmen auch betroffen?

10.08.18 16:37

Seit 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft. Die Regelung gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU) sondern kann auch Schweizer Unternehmen betreffen. economisuisse und Swissmem machen auf einen Online-Fragebogen und Self Assessment aufmerksam, welches die Unternehmen unterstützen soll, ihre Betroffenheit und allenfalls notwendigen Handlungsbedarf besser einzuschätzen.

Conceptual image of micro circuit. Security concept 

Die DSGVO stärkt die Rechte natürlicher Personen in der Europäischen Union (EU) und die Kontrolle ihrer personenbezogenen Daten. Als Konsequenz müssen Unternehmen ihre Datenschutzmassnahmen überprüfen und allenfalls anpassen.

Es muss unterschieden werden zwischen CH Firmen mit inländischer Tätigkeit und Firmen die grenzüberschreitend tätig sind und/oder Tochtergesellschaften im EU-Raum haben. Die erste Gruppe ist nur von der Schweizer Datenschutzgebung betroffen, welche gegenwärtig in Revision ist. Die Europäische Verordnung gilt mit anderen Worten nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU sondern auch für Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen in der EU bereitstellen oder das Verhalten natürlicher Personen in der EU verfolgen.

Der von den Wirtschaftsverbänden propagierte  Online-Check  hat das Ziel zu informieren und zu senisibilisieren. Er ist kostenlos, kann heruntergeladen werden und ersetzt aber keine rechtliche Beratung.

Siehe auch: Rundschreiben Nr. 10S/2018 von Swissmem.

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