Freihandelsabkommen mit Indonesien

21.12.18 15:56

Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, seine liechtensteinische Amtskollegin und die Vertreter von Island und Norwegen haben am 16. Dezember 2018 mit dem indonesischen Handelsminister Enggartiasto Lukita ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Mit dem Abkommen werden mittelfristig rund 98 Prozent der schweizerischen Ausfuhren in das bevölkerungsmässig viertgrösste Land der Welt zollbefreit.

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Das Abkommen, auf das sich die EFTA und Indonesien Anfang November geeinigt hatten, wurde im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Politik aus den EFTA-Staaten und Indonesien unterzeichnet. Die EFTA wird der erste Freihandelspartner Indonesiens in Europa.   

Marktzugang und Rechtssicherheit werden verbessert

Das Abkommen mit Indonesien sieht einen umfassenden Geltungsbereich vor. Es wird den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Waren (Industrie- und Agrarprodukte) und Dienstleistungen verbessern. Darüber hinaus umfasst es Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, einschliesslich sanitärer und phytosanitärer Massnahmen, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen, zum öffentlichen Beschaffungswesen, zu Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Zu den zentralen Punkten des Abkommens zählen insbesondere ein möglichst freier Zugang für schweizerische Industrieprodukte und ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse auf den indonesischen Markt sowie die Regeln für den Handel mit indonesischem Palmöl. Die Schweiz gewährt gewisse marktverträgliche Zollrabatte für dieses Erzeugnis im Rahmen von Kontingenten, durch welche die inländische Produktion von pflanzlichen Ölen nicht gefährdet ist. Zudem enthält das Abkommen Verpflichtungen zur Einhaltung multilateraler Konventionen, unter anderem in den Bereichen Arbeit und Umwelt sowie eine spezifische Bestimmung, die eine nachhaltige Produktion des gehandelten pflanzlichen Öls gewährleisten soll. Im Bereich des geistigen Eigentums verpflichtet sich Indonesien in einer Nebenvereinbarung, seine Gesetzgebung im Bereich des Patentschutzes im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen auszugestalten.

98% der Zölle fallen weg

Dank des Freihandelsabkommens mit Indonesien werden 98% der Ausfuhren der Schweiz nach Indonesien von den Zöllen befreit. Der Abbau der Zölle erfolgt schrittweise und dauert je nach Produkt über 12 Jahre. Der Grossteil der Schweizer Ware kann hingegen bereits mit Inkrafttreten des Abkommens zollfrei nach Indonesien exportiert werden.


Im Agrar-Sektor sind folgende Konzessionen hervorzuheben: 

  • Für Käse und Milchprodukte baut Indonesien die Zölle mit Inkrafttreten des Abkommens oder über fünf Jahre ab. Für Joghurt ist eine Zollabbaufrist von neun Jahren vorgesehen.
  • Für Kaffee, Schokolade und Biskuits werden die Zölle über zwölf Jahre abgebaut.
  • Die Zölle auf Babyfood werden mit Inkrafttreten aufgehoben.
  • Für Energydrinks werden die Zölle innerhalb von neun Jahren abgebaut.

Im Industriebereich sind folgende Konzessionen herauszustreichen:

  • Für praktisch alle Produkte der chemischen und pharmazeutischen Industrie werden die Zölle entweder unmittelbar mit Inkrafttreten des Abkommens oder mit Übergangsfristen von bis zu neun Jahren abgebaut.
  • Im Textilbereich konnte kein flächendeckender Zollabbau vereinbart werden. Für die Schweizer Hauptexportinteressen konnte aber zollfreier Marktzugang nach Zollabbaufristen von fünf bis zwölf Jahren vereinbart werden.
  • Für Maschinen werden die Zölle mit wenigen Ausnahmen vollständig abgebaut. Dabei wird der Zollabbau entweder mit Inkrafttreten oder nach Übergangsfristen von fünf bis zwölf Jahren erfolgen.
  • Für Uhren werden sämtliche Zölle mit Inkrafttreten oder innerhalb von Zollabbaufristen von fünf bis neun Jahren abgebaut.

Ratifizierung spätestens 2020 vorgesehen

Der parlamentarische Genehmigungsprozess soll im Anschluss an die Unterzeichnung umgehend an die Hand genommen werden, so dass die Schweiz das Abkommen spätestens im Jahr 2020 ratifizieren kann.

Mit einem Gesamthandel von rund 830 Millionen Schweizerfranken pro Jahr (ohne Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten) ist Indonesien einer der wichtigsten Schweizer Wirtschaftspartner in Südostasien. Per Ende 2016 registrierte die Schweizerische Nationalbank einen Kapitalbestand von schweizerischen Direktinvestitionen in Indonesien in der Höhe von 6,9 Milliarden Schweizerfranken.

Originalblog: S-GE Newsroom, 17.12.2018

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