Letzte Gelegenheit für Rekurse gegen Tempo 30 um Altstadt

24.06.22 14:56

Der Stadtrat führt Tempo 30 rund um die erweiterte Altstadt klammheimlich ein – ohne eine Medienmitteilung, mit Rekursfrist in den Sommerferien und kaum zwei Wochen nach der Einreichung der Initiative der Mitte gegen Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen mit Busbetrieb. Ein Affront gegen die Volksrechte.

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Die Einführung von Tempo 30 rund um die Altstadt ist ein Affront gegen die Volksrechte. Nur wer die amtlichen Publikationen verfolgt und die Webseite der öffentlichen Planauflagen regelmässig prüft, hat heute festgestellt, dass der Stadtrat mittels Verkehrsanordnung Tempo 30 rund um die erweiterte Altstadt eingeführt hat. Bei allen anderen Verkehrsanordnungen wurden Medienmitteilungen publiziert – hier schweigt der Stadtrat. Diese intransparente Kommunikation entspricht nicht der Informationspolitik, die die Bevölkerung der Stadt Winterthur vom Stadtrat erwarten darf.

Volksrechte mit Füssen getreten
Von der Verkehrsanordnung betroffen sind auch diverse Hauptverkehrsachsen, auf denen Busse verkehren. Diese Anordnung erfolgt kaum zwei Wochen, nachdem die Mitte eine Volksinitiative gegen Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen mit Bussen beim Stadtrat eingereicht hat und auf kantonaler Ebene eine praktisch gleichlautende Initiative durch FDP und SVP lanciert wurde. Sich über eine eingereichte Volksinitiative einfach so hinwegzusetzen ist ein Affront gegenüber den Volksrechten.

Über die Kostenfolgen für Stadtbus, welche bei freiwilliger Einführung von Tempo 30 die Mehrkosten in Millionenhöhe übernehmen müssen, schweigt sich der Stadtrat ebenfalls aus. Die Hauptverkehrsachsen dienen auch der logistischen Versorgung der gesamten Stadtbevölkerung, was der Stadtrat konsequent ausblendet. Aus den über 180 Rekursen gegen die Einführung der flächendeckenden blauen Zone in Winterthur hat die zuständige Stadträtin Christa Meier offenbar nichts gelernt.

Zeitpunkt der Planauflagen und Verkehrsanordnung ist unfair gegenüber der Bevölkerung
Kurz vor den Sommerferien hat der Stadtrat insgesamt 5 Planuauflagen nach Art. 13/14 und nach Art. 16/17 des Strassengesetzes von neuen Projekten und 10 Verkehrsanordnungen publiziert. Der Zeitpunkt ist wohl absichtlich so gewählt, damit sich die Bevölkerung und die Verkehrsverbände wegen Ferienabwesenheiten nicht in der Lage sein sollen, rechtlich gegen diese Planauflagen (Art. 16/17) und gegen die Verkehrsanordnungen vorzugehen. So wird die Bevölkerung in ihren Rechten beschnitten, wenn auch einfach nur durch den Fakt der Abwesenheiten während den Sommerferien.

Rekursfrist läuft mitten in den Sommerferien ab
Die Verkehrsanordnungen zu Tempo 30 können nur noch rechtlich durch einen Rekurs bekämpft werden. Die Eingabefrist ist am 25. Juli 2022 und liegt damit in den Winterthurer Sommerferien. Rekursberechtigt sind Anwohner sowie ÖV-Benutzer, welche regelmässig auf den betroffenen Strassen unterwegs sind. Winterthur: agil-mobil ruft die betroffene Bevölkerung und Unternehmen auf, einen Rekurs zu ergreifen und steht möglichen Rekurrenten gerne mit Rat und Tat zur Seite. Interessierte können sich unter info@agil-mobil.ch melden.

Nur mit einem leistungsfähigen Gesamtverkehr, in dem wirklich alle Verkehrsteilnehmer möglichst hindernisfrei und ohne Verzögerung ihr Ziel erreichen, kann unsere Stadt ihr Wachstum und die Herausforderungen der Zukunft meistern. Winterthur: agil-mobil fordert hindernisfreie und leistungsfähige Hauptverkehrsachsen mit Tempo 50, damit der Bus und der MIV vorwärtskommen. Gleichzeitig engagieren wir uns für ruhige, sichere Quartierstrassen mit Tempo 30 ohne Durchgangsverkehr und ohne Pendlerparkplätze.

Von der Verkehrsanordnung betroffene Strassen:
Technikum-, Tösstal-, St. Galler-, General-Guisan-, Römerstrasse, Untere Vogelsang-, Frohberg-, Lagerhaus-, Arch-, Meisenstrasse, Frohbergweg, General-Guisan-, St.-Georgen-, Troll-, Lind-, Liebe-, Sulzberg-, Kreuz-, Theater-, Sträuli-, Merkur-, Museumstrasse, Technikum-, Turmhaldenstrasse,  Corrodi-, Mühle-, Wildbach-, Obermühlestrasse, Reit- und Stadtfallenweg.

Medienmitteilung: Winterthur: agil-mobil vom 24.6.2022

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