Neue Kautionslösung Carnet ATA

29.05.19 14:05

Die HAW hat bis anhin vor der Ausstellung von Carnet ATA bei Nicht-Mitgliedern eine Kaution als Absicherung für die aus der Verpflichtung eingegangenen Risiken einverlangt. Ab 1. Juni 2019 wird das erwähnte Risiko mit einer Kautionsversicherung abgedeckt und dem Carnet-Inhaber direkt in Rechnung gestellt. Neu muss vor Ausstellung des Carnet ATA anstelle der Kautionsüberweisung  der Original-Antrag "Garantieleistungen Carnet ATA/CPD"  vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bei der HAW vorliegen. Bisherige bei der HAW hinterlegte Kautionen werden sukzessive zurückerstattet.

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Beim Carnet ATA/CPD handelt es sich um ein Zolldokument einer internationalen Bürgschaftskette. Für alle von der Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW) ausgestellten Carnets ATA/CPD funktionieren wir als Bürge gegenüber den ausländischen Zollbehörden. Als Absicherung der Risiken, die sich für uns aus dieser Verpflichtung ergeben, müssen wir gemäss den Statuten der Vereinigung der Schweizerischen Handelskammern für alle Carnet ATA/CPD vom Carnet-Inhaber eine Sicherstellung verlangen.

Ab 1.6.2019 wird bei der HAW das oben erwähnte Risiko mit einer Kautionsversicherung bei der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG abgedeckt. Die Versicherungsprämien werden dem Carnet-Inhaber gemäss untenstehendem Gebührentarif in Rechnung gestellt. Im Schadenfall – erfolglose Betreibung eines Carnet-Inhabers durch die HAW für in Rechnung gestellte Eingangsabgaben ausländischer Zollbehörden – hält unsere Versicherung die HAW schadlos und erhält gleichzeitig das Recht, auf den betroffenen Carnet-Inhaber Regress zu nehmen. Die Kosten einer allfälligen Betreibung überwälzt die HAW dem Carnet-Inhaber.

Folgende Preise gelangen zur Anwendung:

Warenwert* Prämien Bemerkungen
Bis CHF 5'000
Bis CHF 10'000
Bis CHF 15'000
Bis CHF 20'000
darüber
Bis CHF 100'000

CHF 25.00
CHF 30.00
CHF 45.00
CHF 60.00

3 ‰ des Warenwertes
(aufgerundet auf die nächsten CHF 1'000)

Kautionsversicherung obligatorisch

Ab CHF 100'001 **
‰ des Warenwertes
(aufgerundet auf die nächsten CHF 1'000)
Wahlmöglichkeit
Kautionsversicherung
oder
Hinterlegung einer Bankgarantie 
(Solidarbürgschaft)***
* bei mehreren Carnets ist für die Garantieleistung die Gesamtsumme massgebend
**

bei Warenwerten über CHF 100'000.00 behalten wir uns eine Behandlungsfrist von 3 Arbeitstagen vor

***

Solidarbürgschaft. Die Bankgarantie muss 25% des Warenwertes ausmachen und 2 Jahre ab Ausstellungsdatum des Carnet
ATA/CPD gültig sein

 

Das Carnet ATA kann nur ausgestellt werden, wenn der vom Carnet-Inhaber vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Original-Antrag "Garantieleistungen Carnet ATA/CPD bei der HAW vorliegt.

 

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