Wichtige Information: Carnet ATA mit Verfallsdatum bis 30. Juni 2020

27.03.20 11:23

Durch die rasante Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (COVID-19) sind verschiedene Gebiete zu Sperrzonen für Ein- und Ausreisen erklärt worden. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, Carnet-Waren aus dem Zollgebiet der vorübergehenden Verwendung wiederausführen zu können und somit auch das Carnet ATA korrekt zu erledigen. Dies betrifft vor allem diejenigen Carnet ATA, deren Gültigkeitsfrist demnächst ablaufen wird. Wie Sie vorzugehen haben sehen Sie im folgenden Blog.

Trade boat carrying containers and arriving at the port

 

Als Carnet-InhaberIn sind Sie jedoch trotz der aktuell schwierigen Situation verpflichtet, Ihr Carnet ATA zolltechnisch korrekt abzuschliessen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Ware fristgerecht wieder aus dem Ausland auszuführen, empfehlen wir Ihnen, ein Anschlusscarnet zu beantragen. Auch wenn eine Erledigung dieser Formalitäten im Ausland sich als letztendlich unmöglich herausstellen sollte, so kann anhand eines Anschlusscarnet immerhin dargelegt werden, dass von Seiten Carnet-InhaberIn alles versucht wurde, um die Formalitäten korrekt und fristgerecht zu erledigen. Zudem kann, solange nicht die ganze Wirtschaft und sämtliche Dienstleistungen zum Erliegen kommen, die Ablösung eines Anschlusscarnet auch auf dem Korrespondenzweg erledigt werden (Post, Kurierdienst). Gegebenenfalls muss im Ausland ein Agent (Spediteur) eingeschaltet werden.

Um eine möglichst fristgerechte Abwicklung eines Anschlusscarnet zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen, das Original-Carnet mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit an die Handelskammer zu retournieren und zeitgleich das Anschlusscarnet zu beantragen.

Zudem empfehlen wir allen Inhabern von Carnet ATA (oder deren Vertreter), welche beim Versuch scheitern, ein Carnet ATA oder sein Ersatzdokument erledigen zu lassen, sämtliche Einzelheiten schriftlich festzuhalten, wie beispielsweise: Umstände an der Zollstelle, Datum und Zeit der versuchten Erledigung, Name des Zollbeamten, Zugsausfälle, Annulationen von Flügen oder anderen Transportmitteln sowie jegliche weiteren relevanten Informationen. Eine sorgfältige und umfassende Dokumentation der Umstände kann sich durchaus als nützlich erweisen, falls aus der aktuellen Ausnahmesituation Streitfälle entstehen sollten. Klar ist auch, dass die Sachverhalte ausschliesslich von Personen beschrieben werden können, welche vor Ort dabei gewesen sind.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und stehen Ihnen bei Fragen gerne während der Öffnungszeiten des Exportdienstes zur Verfügung. Die aktuell gültigen Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage Ihrer Handelskammer.

Kommentar

Lists by Topic

see all

nach Themen

Alle ansehen

Für HAW Aktuell anmelden!