Änderung Tarifstruktur für Exportdienstleistungen

31.05.22 10:22

Als eine der 18 Schweizer Industrie- und Handelskammern stellt die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW) im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gebührenpflichtige Ursprungsbeglaubigungen im nichtpräferenziellen Ursprung von Waren aus. In Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und dem Preisüberwacher PUE wurde dafür ein neuer Rahmentarif vereinbart.

Price Controller on Black Control Console with Blue Backlight. Improvement, regulation, control or management concept.

Die Anpassung erfolgt mit zwei Zielen. Einerseits sinken die Gebühren insgesamt, andererseits werden die Grundlagen für die Gebührenbemessung schweizweit einheitlicher und vereinfacht. Dieser schweizweite Rahmentarif sowie die daraus abgeleitete Gebührenordnung der HAW wurden vom SECO genehmigt. Im Rahmen dieser Vereinbarung gelten deshalb ab dem 1. Juli 2022 folgende Gebühren für unsere Dienstleistungen:

  • Die Berechnungsgrundlage für eine Inlandbeglaubigung beträgt neu 1.5 Promille des Warenwertes.
  • Die Untergrenze für Ursprungsbeglaubigungen bleibt bei CHF 25.
  • Die Obergrenze für Ursprungsbeglaubigungen wird von CHF 200 auf CHF 250 angehoben.
  • Für Beglaubigungsdossiers gilt neu ein Kostendach von 250 Franken. Ein Beglaubigungsdossier besteht aus Ursprungszeugnis, Ursprungszeugnis mit Ursprungsbescheinigung (angehängte beglaubigte Rechnungen) oder Ursprungsbescheinigung (beglaubigte Rechnung) ohne Ursprungszeugnis sowie weitere für den Export zwingende Dokumente.
  • Eine Inlandbeglaubigung kostet minimal CHF 25 Franken und maximal 125 Franken.
  • Weitere Dokumente und Dienstleistungen werden gemäss unserem Gebührentarif individuell und nach Aufwand berechnet.

Individuelle Fachberatungen verrechnen wir unverändert mit einem Stundenansatz von CHF 200. Wir stellen fest, dass in letzter Zeit vorbereitende Abklärungen und Beratungen deutlich zeitintensiver geworden sind. Wir behalten uns vor, diesen Aufwand vermehrt separat in Rechnung zu stellen.

Die Details zum neuen Gebührentarif entnehmen sie dem beigelegten Tarifblatt und ab 1.7.2022 unserer Website. Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

 

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