Der Weg zurück zur Eigenverantwortung

18.02.22 13:02

Abgesehen von der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie den Isolationsvorschriften hat der Bundesrat praktisch alle corona-bedingten Einschränkungen aufgehoben. Die Arbeitgeber begrüssen diesen entschiedenen Ausstieg und die Rückkehr zu einer Normalität, bei der eigenverantwortliches Handeln in allen Lebensbereichen wieder im Vordergrund steht.

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Ein Jahr und 11 Monate nach der Ausrufung des ersten Lockdowns hebt der Bundesrat die meisten behördlichen Einschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf. Er hat sich nach Konsultationen für ein rascheres Vorgehen im Rahmen der Variante 1 entschieden. Demnach werden ab dem 17. Februar unter anderem die Zertifikatspflicht abgeschafft, die Homeoffice-Empfehlung gestrichen und die Finanzierung von repetitiven Tests am Arbeitsplatz eingestellt. Hinfällig wird im Gegenzug, ausser für gewisse Bereiche, die finanzielle Unterstützung bei Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder ausgefallener Fremdbetreuung.

Während die Maske am Arbeitsplatz, in Restaurants, Läden und Veranstaltungen fällt, bleibt die Tragepflicht im öffentlichen Verkehr, Spitälern und ähnlichen Einrichtung vorerst bestehen. Zudem müssen sich voraussichtlich bis Ende März positiv getestete Personen zur Verhinderung der Ansteckungsgefahr weiterhin während mindestens fünf Tage in Isolation begeben.

Auf Anfang April wird in Aussicht gestellt, die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz zu beenden. Damit unterstreicht die Landesregierung, zur Normalität und zur ordentlichen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen zurückkehren zu wollen. Mit der Aufhebung der besonderen Lage ist auch die Zeit für den Bundesrat reif, die Lehren aus der Pandemie-Politik der letzten zwei Jahre zu ziehen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die bundesrätlichen Beschlüsse und die konsequente Haltung, rasch zur Normalisierung zurückzukehren und damit einen Beitrag zur weiteren Entspannung zu leisten. Angesichts der Entwarnungen aus dem Gesundheitswesen wären die Einschränkungen nicht länger gerechtfertigt gewesen. Mit dem Wegfall der meisten behördlichen Einschränkungen können sich Wirtschaft und Gesellschaft wieder auf eigenverantwortliches Handeln besinnen. Die Arbeitgeber werden weiterhin Vorsicht walten lassen und Ansteckungen am Arbeitsplatz sowie Personalausfälle mit angepassten Schutzmassnahmen möglichst vermeiden. Wie gewohnt werden sie darüber hinaus im Rahmen Ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht dafür besorgt sein, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Weitere Auskünfte

Die Aufhebung der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen bedeutet nicht, dass jegliche Schutzmassnahmen im Betrieb ohne Weiteres aufgehoben werden können. In der Folge hat nun das SECO auch das  Merkblatt «GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ GEGEN COVID-19» entsprechend überarbeitet (dt im Anhang). Dieses Dokument finden Sie auch online auf der Website des Seco (d/f/i). Die französische und italienische Übersetzung werden laut SECO zeitnah hochgeladen.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Internetseite des SECO oder wenden Sie sich an die Eidgenössische Arbeitsinspektion (abea@seco.admin.ch).

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