In der letzten Dezember-Sessionswoche behandelte der Nationalrat die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente. Die Initiative wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereicht und fordert für alle Bezügerinnen und Bezüger einen Zuschlag in Höhe einer 13. Monatsrente. Nach einer sechsstündigen Debatte hat der Nationalrat die Initiative mit 123 zu 67 Stimmen ohne Enthaltungen und ohne Gegenvorschlag deutlich abgelehnt. Die Ratsmehrheit, zu der auch ich gehörte, setzte sich gegen links-grün durch.
Weshalb ich dieses Volksbegehren ohne Gegenvorschlag ablehne
Ich unterstütze weiterhin das Anliegen, allen Menschen in der Schweiz ein Alter in Würde und gesicherter wirtschaftlicher Existenz zu ermöglichen. Das vorgeschlagene Giesskannenprinzip (siehe Link mit meinem Votum im Rat) der Initiative ist hierfür jedoch der falsche Weg. Es leuchtet nicht ein, weshalb Rentnerinnen und Rentner aus hohen Einkommensklassen ebenfalls in den Genuss einer 13. AHV-Rente kommen sollten. Um Altersarmut effektiv zu bekämpfen, müssen die Gelder bedarfsgerecht und gezielt eingesetzt werden.
Als Nationalrat bin ich klar der Überzeugung, dass der Vorschlag der Initiative kein effektives Mittel ist, um Altersarmut zu bekämpfen. Im Gegenteil: Er gefährdet die langfristigen Finanzierungsperspektiven unseres wichtigsten Pfeilers der Altersvorsorge, der AHV insgesamt. Auch die fehlenden Spielräume im Bundeshaushalt lassen eine solche Mittelverteilung mit der Giesskanne nicht zu.
Im gleichen Zug verlangt der Initiativtext, dass die zusätzliche Rente weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zu einem Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen dürfe. Dies widerspricht jedoch aus unserer Sicht dem Grundprinzip der Bedarfsorientierung der Ergänzungsleistungen.
Wir müssen die Altersvorsorge von Menschen mit kleineren Einkommen gezielt verbessern. Das machen wir einerseits mit der Überarbeitung der zweiten Säule. Andererseits müssten aus meiner Sicht die bestehenden Ergänzungsleistungen der Kantone überprüft und, wo tatsächlicher Bedarf besteht, auch erhöht werden. Altersarmut ist ein reales Problem in unserem Land. Sie ist aber leider nach wie vor auch ein Tabuthema. Umso wichtiger ist es deshalb in diesem Zusammenhang, dem Bezug von Ergänzungsleistungen das entwürdigende Stigma zu nehmen, das ihm häufig noch anhaftet.
VOTUM GUGGER NIKLAUS-SAMUEL, inkl. Video (amtliches Bulletin)