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17.03.20 12:28

Der Bun­des­rat hat heute den Schutz der Be­völ­ke­rung vor der wei­te­ren In­fek­ti­on mit dem Co­ro­na­vi­rus ver­stärkt. Die be­schlos­se­nen Mass­nah­men sind ein­schnei­dend für Wirt­schaft und Ge­sell­schaft,  aber not­wen­dig und ver­hält­nis­mäs­sig. Des­halb un­ter­stützt eco­no­mie­su­is­se diese Mass­nah­men. Obers­te Prio­ri­tät hat der Schutz der Men­schen und das Funk­tio­nie­ren un­se­rer Ge­sund­heits­ein­rich­tun­gen.

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Nach­dem ver­schie­de­ne Kan­to­ne be­kannt­ge­ge­ben haben, dass auch Re­stau­rants, Dis­co­the­ken, Kinos, Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen und Läden ge­schlos­sen blei­ben müs­sen, hat der Bund nun heute nach­ge­zo­gen. Um eine wei­te­re Zu­nah­me der Co­ro­na-In­fi­zier­ten und eine Über­las­tung des Ge­sund­heits­we­sens zu ver­mei­den, sind die Mass­nah­men not­wen­dig. Sie tref­fen die Be­völ­ke­rung und die Wirt­schaft hart.

Die Wirt­schaft trägt die Mass­nah­men mit. Wich­tig ist es, dass nun rasch die Bürg­schaf­ten ein­ge­gan­gen wer­den, damit not­lei­den­de Be­trie­be ihre Li­qui­di­täts­schwie­rig­kei­ten über­brü­cken kön­nen. In der Schweiz soll­ten Be­trie­be die Mög­lich­keit er­hal­ten, auf un­bü­ro­kra­ti­sche Weise Zah­lun­gen an den Staat hin­aus­zu­schie­ben. Es muss ver­mie­den wer­den, dass sol­ven­te Un­ter­neh­men in Kon­kurs gehen.

Für die Wirt­schaft ist es ab­so­lut zen­tral, dass die Ver­sor­gung der Schweiz mit Roh­ma­te­ria­li­en, Vor­leis­tungs­pro­duk­ten und End­pro­duk­ten aus dem Aus­land je­der­zeit ge­währ­leis­tet wer­den kann. Auch der Wa­ren­ex­port ist si­cher­zu­stel­len. Wa­ren­trans­por­te müs­sen wei­ter­hin ohne Hin­der­nis­se über die Gren­zen hin­weg ab­ge­wi­ckelt wer­den kön­nen. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst daher den Ent­scheid des Bun­des­rats, hier kei­ner­lei Ein­schrän­kun­gen vor­zu­neh­men und die Lage mit der EU zu ko­or­di­nie­ren. Die nun be­schlos­se­nen Grenz­kon­trol­len für Per­so­nen und das Schlies­sen von klei­ne­ren Grenz­über­gän­gen dür­fen nun aber nicht zu er­heb­li­chen Ver­zö­ge­run­gen der Wa­ren­ab­wick­lung füh­ren.

Be­trie­be ohne Pu­bli­kums­ver­kehr sol­len wei­ter­ar­bei­ten kön­nen, wenn die Hy­gie­ne- und Vor­sichts­mass­nah­men über­all ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. So kann der Scha­den für die ge­sam­te Wirt­schaft in ver­hält­nis­mäs­si­gen Gren­zen ge­hal­ten wer­den. 

Originalblog vom 16.03.2020

 

Stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung, Leiter allgemeine Wirtschaftspolitik & Bildung / Chefökonom
 
 

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