Stellenmeldepflicht: Deutlich weniger meldepflichtige Berufe

07.11.22 15:39

Durch den Rückgang der Arbeitslosigkeit geht die Zahl der Arbeitnehmenden in meldepflichtigen Berufen deutlich zurück. Die Arbeitslosenzahlen in der Schweiz bewegen sich seit Monaten auf rekordtiefem Niveau. Im September ist die Arbeitslosenquote auf unter 2 Prozent gefallen. Das hat nun auch Folgen für die meldepflichtigen Berufe im neuen Jahr.

Business man pointing to transparent board with text Job Fair

Durch den Rückgang der Arbeitslosigkeit geht die Zahl der Arbeitnehmenden in meldepflichtigen Berufen merklich zurück. Nur noch 8 Prozent der Arbeitskräfte sind in meldepflichtigen Berufsarten tätig. Im Jahr 2022 waren es noch 20 Prozent. So unterschreiten beispielsweise Verkaufsberufe im Detailhandel mit rund 150‘000 Erwerbstätigen die 5-Prozent-Schwelle. Auch einige Berufsarten in der Gastronomie unterstehen nicht mehr der Meldepflicht.

Damit betroffene Arbeitgeber frühzeitig planen können, hat das SECO die neue Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten bereits publiziert. Da die Liste für das Jahr 2023 kurz ausfällt, können wir die meldepflichtigen Berufe auch an dieser Stelle auflisten:

  1. Soziologen/Soziologinnen, Anthropologen/Anthropologinnen und verwandte Wissenschaftler/innen
  2. Schauspieler/innen
  3. Konferenz- und Veranstaltungsplaner/innen
  4. Kundeninformationsfachkräfte in Call Centers; Telefonisten/Telefonistinnen
  5. Hotelrezeptionisten/Hotelrezeptionistinnen
  6. Chefs de service in Restaurants
  7. Servicehilfskräfte in Restaurant
  8. Betonierer/innen, Betonoberflächenfertiger/innen und verwandte Berufe
  9. Baukonstruktions- und verwandte Berufe, anderweitig nicht genannt (z. B. Gerüstbauer/innen und Gerüstbaupraktiker/innen)
  10. Gipser/innen, Trockenbauer/innen
  11. Isolierer/innen (ohne Isolierspengler/innen)
  12. Uhrenarbeiter/innen
  13. Bediener/innen von Wäschereimaschinen
  14. Kraftfahrzeugführer/innen (ohne LKW-Fahrer/innen)
  15. Gabelstaplerfahrer/innen und verwandte Berufe
  16. Hilfsarbeitskräfte, Hilfsarbeiter/innen im Bergbau, im Bau, bei der Herstellung von Waren und im Transportwesen; Abfallentsorgungsarbeiter/innen und sonstige Hilfsarbeitskräfte
  17. Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen
  18. Hilfsarbeiter/innen in der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei
  19. Hilfskräfte in der Nahrungsmittelzubereitung

Über die Liste wird das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im November noch definitiv entscheiden.

STELLENMELDEPFLICHT

Im Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Das Parlament hat darauf eine Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Damit soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden.
Daniela Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsmarkt
Schweizerischer Arbeitgeberverband

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