13. AHV-Rente: Mit falschen Narrativen aufräumen

08.02.24 14:56

Der demografische Wandel stellt die AHV vor grosse Herausforderungen. Mit einer 13. AHV-Rente für alle wird das wichtigste Sozialwerk der Schweiz unnötig zusätzlich belastet. Die Initiative wirkt auf den ersten Blick verlockend, würde aber zu unnötigen Mehrkosten für alle führen. Von den Initianten sowie ihnen nahestehenden Organisationen liest und hört man zur Zeit viele Argumente für eine 13. AHV-Rente. Viele sind schlicht unwahr und mittels Fakten einfach zu widerlegen.

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Die Befürworter behaupten etwa, die finanzielle Lage der AHV sei gut und verkennen dabei klar die Tatsachen: So zeigt die obenstehende Grafik, dass die Ausgaben der 1. Säule bereits ab dem Jahr 2030 die Einnahmen übersteigen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Umlageergebnis drastisch ins Negative fallen. Dass die AHV in der Vergangenheit immer wieder den Rank ins Positive schaffte, ist darauf zurückzuführen, dass jeweils kostspielige Reformen eingeleitet wurden – immer verbunden mit hohen Abzügen und Kosten für alle.

Die Initianten behaupten gerne, die Schweiz sei reich genug und könne sich eine 13. AHV-Rente leisten. So sei ja auch für das Asylwesen oder die Armee genug Geld da. Zum ersten, dem «Sich-leisten-können»; Ja, die Schweiz ist ein wohlhabendes Land. Dies haben wir aber zu einem wesentlichen Teil dem verantwortungsbewussten und haushälterischen Umgang mit dem Geld zu verdanken. Dazu gehört auch, dass Geld, das ausgegeben wird, zuerst eingenommen werden muss. Mit den Mehrkosten für eine 13. AHV-Rente – bereits im Jahr 2026 wären es notabene 4,2 Milliarden Schweizer Franken – verhält es sich gleich. Zum zweiten, den Bundesausgaben: der Bund hat gebundene Ausgaben zu erbringen, worunter beispielsweise das Asyl- oder Armeebudget fallen. Er kann nicht einfach vom einen Topf Gelder entfernen und in den Topf der AHV umleiten. Die AHV wird bereits heute zu mehr als 20 Prozent durch den Bundeshaushalt finanziert (siehe untenstehende Grafik), womit sie der wichtigste Budgetposten ist. Würden die Zuwendungen an die AHV erhöht, müsste dieser Betrag zur Einhaltung der Schuldenbremse unweigerlich bei einem anderen Ausgabenposten eingespart werden. Mit Blick auf die vergangene Budgetdebatte im Nationalrat kann man sich nur zu gut vorstellen, in was für einen Verteilkampf eine Erhöhung der AHV-Ausgaben münden würde.

Quelle: Datenportal des EFD, eigene Darstellung

Ebenso wenig stimmt das Argument, dass Altersarmut in der Schweiz weit verbreitet sei. Der Grossteil der heutigen Rentnerinnen und Rentner sind vermögend und haben im Schnitt sechsmal mehr Geld zur Verfügung als Haushalte von heute Erwerbstätigen.

Dass es auch in der Schweiz Fälle von Altersarmut gibt, ist unbestritten. Jedoch gibt es mit den Ergänzungsleistungen bereits ein Gefäss, das den Betroffenen unter die Arme greift. Einen Anspruch darauf können die Rentnerinnen und Rentner dann geltend machen, wenn die Renten die Lebenskosten in der Schweiz nicht decken. Damit wird bereits heute eine bedarfsgerechte und faire Unterstützung sichergestellt. Die AHV-Renten werden zudem in der Regel alle zwei Jahre entsprechend dem «Mischindex», dem Durchschnitt aus Lohn- und Preisentwicklung, angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die Teuerung bei den Rentenanpassungen angemessen berücksichtigt wird.

Im Gegensatz zu den zielgerichtet einsetzbaren Ergänzungsleistungen, welche von 12 Prozent der Rentnerinnen und Rentnern bezogen werden, wird bei einer 13. AHV-Rente das Geld mittels Giesskanne an alle Rentnerinnen und Rentner verteilt. Dass auch Personen, die nicht auf dieses Geld angewiesen sind, von der Massnahme profitieren würden, ist unbegreiflich und gleichwohl ungerecht. Die Ungerechtigkeit einer 13. AHV-Rente gipfelt aber zweifelsohne darin, dass diese Personen auch noch einen deutlich höheren Rentenzuschlag erhalten würden als Personen mit geringen Renten. In Zahlen ausgedrückt wäre der Rentenzuschlag für Bezüger der AHV-Maximalrente mit 2’450 Schweizer Franken doppelt so hoch wie bei Personen mit der tiefsten AHV-Rente.

Weitsichtige Lösungen sind gefragt – dazu gehört ein Nein zur 13. AHV-Rente

Ein Nein zur 13. AHV-Rente hat nichts mit Neid, Missgunst oder Geringschätzung gegenüber der heutigen Rentengeneration zu tun. Alle sind sich dem Fleiss und der Schaffenskraft der heutigen Pensionierten bewusst und dankbar für das, was sie geleistet haben. Nun aber kopflos mit einer Giesskanne – deren Finanzierung notabene nicht sichergestellt ist – eine 13. AHV-Rente an alle Rentnerinnen und Rentner auszurichten, ist schlicht verantwortungslos. Dies gilt umso mehr, als dass dieser Schuldenberg den nächsten Generationen aufgebürdet würde.

Statt in den Sozialwerken immer weiter Geld auszugeben, ohne die Konsequenzen sauber abzuschätzen, sollten wir der Negativspirale von immer höheren Ausgaben ein Ende setzen, die Politik mit der nachhaltigen Sanierung der AHV beauftragen und am 3. März 2024 Nein zur kurzsichtigen und fatalen 13. AHV-Rente sagen.

Auszug aus dem Artikel vom 22.1.2024 von Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Sozialpolitik, Schweizerischer Arbeitgeberverband

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