Bundesrat nutzt Spielraum für grossen Oeffnungsschritt

23.06.21 17:02

Der Bundesrat hebt die Einschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus stärker als angekündigt auf. Ein Teil der Normalisierung besteht in der Rückkehr zu einer Homeoffice-Empfehlung. Dieser Entscheid ist für die Arbeitgeber überfällig.

2021 06 23 BAG Massnahmen

Nachdem der Bundesrat Kantone und Sozialpartner konsultiert hat, erlässt er ein ganzes Paket an Lockerungsmassnahmen. Ein für die Wirtschaft erfreulicher, lang erwarteter Schritte zur Normalisierung ist die Aufhebung der bisherigen Homeoffice-Regel. Sie wird von einer nicht mehr an Massentests gebundenen Homeoffice-Empfehlung abgelöst. Am Arbeitsplatz wird künftig auf eine generelle Maskenpflicht verzichtet, ebenso wie im Kultur- und Sportbereich sowie wie in höheren Schulklassen der Sekundarstufe II.  Im Gastgewerbe werden die Beschränkungen der Gästezahl pro Tisch aufgehoben. Bei Grossveranstaltungen, deren Besuch ein Covid-Zertifikat voraussetzt, wird gänzlich auf Kapazitätsbeschränkungen verzichtet. Sämtliche bundesrätlichen Massnahmen treten am 26. Juni in Kraft.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist erfreut über die Rückkehr zur Homeoffice-Empfehlung. Der Dachverband hat stets betont, dass die Arbeit vor Ort so sicher ist wie zuhause, wenn die seit Beginn der Corona-Krise laufend verbesserten Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Zudem ist die Testpflicht im Unternehmen aufwändig in der Durchführung und angesichts der Fortschritte beim Impfen nach Ansicht der Arbeitgeber in vielen Fällen unverhältnismässig.

Folgerichtig ist für den SAV ausserdem die generelle Aufhebung der Maskenpflicht in den Unternehmen. Der Bundesrat kehrt damit wieder zur Regelung zurück, wonach die Arbeitgeber im Rahmen des geltenden Gesundheitsschutzes entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz notwendig ist. Die Arbeitgeber können mit dieser Verantwortung umgehen, wie die erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung der Schutzmassnahmen bestätigen. Sie werden weiterhin dafür besorgt sein, dass die Arbeitsplätze sicher bleiben.

Daneben hat der Bundesrat wie angekündigt die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht und das vereinfachte Verfahren bis zum 30. September 2021 verlängert. Gleichzeitig hat er eine Verlängerung des Anspruchs auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmer auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter Einführung einer neuen Voraussetzung beschlossen.

Weitere Auskünfte

Medienmitteilung des SAV vom 23.6.2021

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