Das Bundesgericht hebt die Entscheide des Verwaltungsgerichtes auf

10.06.26 12:00

Die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW), der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich haben bekanntlich rechtliche Schritte zur Klärung der kommunalen Kompetenz zum Erlassen von Mindestlöhnen angestossen. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerden der Städte Zürich und Winterthur gutgeheissen und die Entscheide des Verwaltungsgerichtes des Kanton Zürich aufgehoben.

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Die betroffenen Verbände haben das Urteil des Bundesgerichts zum kommunalen Mindestlohn zur Kenntnis genommen. Entgegen unserer Einschätzung und derjenigen des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass gemäss Zürcherischer Kantonsverfassung die Gemeindeautonomie bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben sehr weitgehend ist. Diese Auslegung der Gemeindeautonomie gemäss Bundesgericht erlaubt auch die Einführung kommunaler Mindestlöhne. Die abschliessende Klärung dieser wichtigen rechtlichen Frage war für alle der entscheidende Punkt bei diesem Rechtsverfahren.

Auch wenn wir aus ökonomischen Überlegungen und den Erfahrungen in anderen Städten weiterhin Zweifel haben, ob kommunale Mindestlöhne der richtige Weg zur Bekämpfung von sozialer Armut sind, werden die involvierten Verbände mit der Stadt konstruktiv bei der Umsetzung des kommunalen Mindestlohns zusammenarbeiten. Für alle Verbände ist es dabei ein wichtiges Anliegen, dass die Kontrollen vor allem bei den Branchen stattfinden, die keinen Gesamtarbeitsvertrag kennen. Zudem muss verhindert werden, dass lokale Unternehmen nicht durch Konkurrenten aus Gebieten, die keinen Mindestlohn kennen, benachteiligt werden.

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