In der Ferienzeit steht das Verhindern der grenzüberschreitenden Ausbreitung des Coronavirus im Vordergrund. Die Arbeitgeber sind ein wichtiges Organ, um die Arbeitnehmer zu sensibilisieren.

Die Schweiz hat die Einreisebestimmungen der aktuellen epidemiologischen Lage angepasst. Ab dem 06.07.2020 müssen alle Personen, die aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko einreisen für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise dem Domizil-Kanton zu melden. Hier ist das Online-Meldeformular für Personen mit einer Domiziladresse im Kanton Zürich. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.
Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur
Schwalmenackerstrasse 4
8400 Winterthur
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