Neue Spielregeln für den Fall einer Strommangellage

09.10.23 07:28

Eine Energiemangellage im vergangenen Winter war ein realistisches Szenario, das wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln abwenden mussten. Für die Schweizer Volkswirtschaft wäre eine solche Mangellage verheerend. Im Energieticker gibt economiesuisse Antworten auf aktuelle Fragen und ordnet neue Entwicklungen aus Sicht der Wirtschaft ein.

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DAS BUN­DES­AMT FÜR WIRT­SCHAFT­LI­CHE LAN­DES­VER­SOR­GUNG DE­FI­NIERT NEUE SPIEL­RE­GELN FÜR DEN FALL EINER STROM­M­AN­GEL­LA­GE

Das Bun­des­amt für wirt­schaft­li­che Lan­des­ver­sor­gung hat am 29. Sep­tem­ber über die Vor­keh­run­gen für den Ernst­fall einer Strom­m­an­gel­la­ge im kom­men­den Win­ter in­for­miert. Im Ver­gleich zum bis­he­ri­gen Dis­po­si­tiv gibt es aus Sicht der Un­ter­neh­men ei­ni­ge Ver­bes­se­run­gen. Der Kon­tin­gen­t­han­del steht wei­ter­hin als In­stru­ment zur Ver­fü­gung um Be­triebs­schlies­sun­gen und Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le zu ver­hin­dern. Die Fle­xi­bi­li­tät für so­ge­nann­te «Multi-sites» wurde je­doch er­höht, Gross­ver­brau­cher mit meh­re­ren Stand­or­ten kön­nen ihre Kon­tin­gen­te frei­er ein­set­zen. Eben­so wird die Han­dels­platt­form «man­gel­la­ge.ch» wei­ter­hin den früh­zei­ti­gen Tausch von Kon­ti­gen­ten er­mög­li­chen. Dar­über hin­aus wur­den die Ver­brauchs­be­schrän­kun­gen, die der Kon­tin­gen­tie­rung vor­aus­ge­hen, stär­ker aus­dif­fe­ren­ziert. Dies er­laubt eine ge­ziel­te­re In­ter­ven­ti­on je nach Lage.

Beitrag von economiesuisse vom 4.10.23

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