Sinkflug der Grundkompetenzen gefährdet die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe

Von economiesuisse am 01.09.26, 14:47

  • Ausbildungsbetriebe stellen seit Jahren zunehmende Kompetenzlücken bei ihren Lernenden fest, insbesondere beim Schreiben und in der Mathematik.
  • Jedes fünfte Unternehmen gibt in der Umfrage an, aufgrund sinkender Grundkompetenzen und der damit verbundenen Mehraufwendungen künftig weniger Lernende zu rekrutieren.
  • Ohne Trendwende drohen weniger Lehrstellen und ein geschwächtes duales Berufsbildungssystem.

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Die Schweiz verdankt ihren Wohlstand zu einem grossen Teil gut ausgebildeten Fachkräften und einer starken dualen Berufsbildung. Die Ausbildungsbetriebe leisten dazu einen entscheidenden Beitrag, indem sie Jugendlichen Lehrstellen anbieten und sie zu qualifizierten Fachkräften ausbilden. Voraussetzung dafür ist, dass Jugendliche beim Eintritt in die Lehre über solide Grundkompetenzen verfügen. Genau diese Grundlagen geraten zunehmend unter Druck.

Unternehmen stellen deutliche Kompetenzlücken fest
Eine gemeinsame Umfrage von economiesuisse, dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) unter rund 2’900 Ausbildungsverantwortlichen zeigt: Ein grosser Teil der Unternehmen beobachtet bei ihren Lernenden erhebliche Defizite in den Grundkompetenzen. Besonders kritisch beurteilt werden die Schreibkompetenzen sowie zentrale mathematische Fähigkeiten. Viele Betriebe stellen seit fünf bis zehn Jahren eine kontinuierliche Verschlechterung fest.

Die Auswirkungen sind konkret: Die Rekrutierung geeigneter Lernender wird schwieriger, der Betreuungsaufwand steigt und zusätzliche Fördermassnahmen verursachen erhebliche Kosten. Rund drei Viertel der Unternehmen unterstützen Lernende bereits heute mit zusätzlichen internen und/oder externen Massnahmen, um bestehende Lücken zu schliessen.

Die Schule muss vermitteln, was die Lehre voraussetzt
Die Unternehmen übernehmen Verantwortung und investieren erhebliche Ressourcen in die Förderung ihrer Lernenden. Dennoch ist klar: Die Vermittlung von Grundkompetenzen ist primär Aufgabe der obligatorischen Schule. Je grösser die Kompetenzlücken beim Eintritt in die Lehre sind, desto mehr Zeit und Ressourcen müssen Unternehmen aufwenden, um die Arbeitsmarktfähigkeit sicherzustellen.

Gefahr für das Lehrstellenangebot
Besonders besorgniserregend ist der Einfluss auf die Ausbildungsbereitschaft. Jedes fünfte Unternehmen gibt an, aufgrund der sinkenden Grundkompetenzen und der damit verbundenen Mehraufwendungen künftig weniger Lernende rekrutieren zu wollen. In den offenen Rückmeldungen geben zudem viele Betriebe an, ihre Selektionskriterien zu verschärfen oder Lehrstellen unbesetzt zu lassen, wenn geeignete Bewerbungen fehlen. Insbesondere für KMUs ist diese Entwicklung problematisch. Zusätzliche Betreuung und Förderung fordern kleine Betriebe zeitlich und personell besonders heraus.

Sinkende Grundkompetenzen sind somit nicht nur ein bildungspolitisches Problem. Sie entwickeln sich zunehmend zu einer Herausforderung für die duale Berufsbildung, die Fachkräftesicherung und den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Keine Kompromisse bei den Grundkompetenzen
Aus Sicht der Wirtschaft braucht es jetzt eine konsequente Stärkung der Grundkompetenzen. Lesen, Schreiben und Mathematik müssen in der Volksschule wieder stärker ins Zentrum rücken. Gleichzeitig braucht es eine vertiefte Ursachenanalyse sowie ein Bildungsmonitoring, das Entwicklungen transparent macht und gezielte Verbesserungen ermöglicht.

Nur wenn Kompetenzlücken während der obligatorischen Schulzeit geschlossen werden, kann die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe langfristig gesichert werden. Solide Grundkompetenzen am Ende der Volksschule sind die Voraussetzung für eine starke duale Berufsbildung und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

 

Rückfragen: 

Silvan Lipp, Leiter Kommunikation, +41 44 421 35 57,media@economiesuisse.ch

Stefan Heini, Ressortleiter Kommunikation, +41 78 790 66 32,stefan.heini@arbeitgeber.ch

Simone Hinnen, Leiterin Kommunikation und Kampagnen, +41 76 373 79 74,s.hinnen@sgv-usam.ch

 

 

 

 

 

 

 




 

 

 

 

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Freihandelsabkommen mit China modernisiert: Mehr Marktchancen für Schweizer Unternehmen

Von economiesuisse am 24.08.26, 10:26

  • Die Modernisierung des Freihandelsabkommen mit China stärkt den Zugang zum drittwichtigsten Handelspartner der Schweiz.
  • 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte erhalten künftig zollfreien Zugang zum chinesischen Markt.
  • Das Abkommen verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft und reduziert einseitige Abhängigkeiten in geopolitisch unsicheren Zeiten.

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Das Freihandelsabkommen mit China von 2014 ist in die Jahre gekommen. Umso erfreulicher ist, dass die Schweiz und China die angestrebte Modernisierung nach fünf Verhandlungsrunden erfolgreich abschliessen konnten. Das ist ein wichtiger Erfolg für den Wirtschaftsstandort Schweiz. In einer Welt mit zunehmenden Handelskonflikten und geopolitischen Spannungen stärkt die Schweiz damit ihren Zugang zu einem ihrer wichtigsten Absatzmärkten. China ist nach der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz.

Mehr Wettbewerbsfähigkeit auf dem chinesischen Markt
Die Einigung bringt konkrete Verbesserungen für Schweizer Unternehmen. Während bereits heute fast alle chinesischen Importe zollfrei in die Schweiz gelangen, profitierten bisher nur rund die Hälfte der Schweizer Exporte von einem vergleichbaren Zugang zum chinesischen Markt. Mit dem modernisierten Abkommen können künftig 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte zollfrei nach China exportiert werden. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft gestärkt.

Für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft ist ein guter Zugang zu den Weltmärkten entscheidend. Jeder zweite Franken unseres Wohlstandes wird im Ausland verdient. Rund zwei Millionen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Export ab. Offene Märkte ermöglichen Unternehmen, ihre Produkte weltweit anzubieten, Grössenvorteile zu nutzen und in Innovationen zu investieren. Davon profitieren letztlich alle. Die Beschäftigten, die Konsumentinnen und Konsumenten und auch der Staat durch hohe Steuereinnahmen.

Besonders wichtig ist das Abkommen für exportorientierte Branchen wie Pharma, Maschinenbau, Medizintechnik, Präzisionsinstrumente, Uhren oder hochwertige Konsumgüter. In diesen Sektoren konkurrieren Schweizer Unternehmen täglich mit Anbietern aus aller Welt. Der chinesische Markt ist zudem sehr kompetitiv. Ein Wegfall von Zöllen und administrativen Hürden verbessert in diesem herausfordernden Umfeld die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft.

Die Modernisierung geht zudem über den klassischen Zollabbau hinaus. Das Abkommen enthält Verbesserungen bei den Ursprungsregeln, den Handelserleichterungen, dem Dienstleistungshandel, dem digitalen Handel sowie beim Zugang für Investitionen. Zudem werden die Bestimmungen zu Umweltfragen und Arbeitsrechten ausgebaut und gestärkt. Damit trägt das Abkommen den Anforderungen moderner Wirtschaftsbeziehungen Rechnung.

Diversifizierung stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz
Die Schweizer Wirtschaft braucht breit abgestützte Handelsbeziehungen zu allen wichtigen Absatzmärkten. Die Diversifizierung verringert einseitige Abhängigkeiten. Der Abschluss der Verhandlungen ist daher ein positives Signal. Das modernisierte Abkommen verbessert die Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen, stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und eröffnet der Schweizer Exportwirtschaft zusätzliche Marktchancen.

 

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Die Finanzstabilität mit verhältnismässiger Regulierung stärken

Von economiesuisse am 17.08.26, 09:54

  • Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung eröffnet.
  • economiesuisse unterstützt gezielte Reformen zur Stärkung der Krisenvorsorge und der Finanzstabilität. Die Vorlage wird nun im Detail geprüft.
  • Regulatorische Verschärfungen müssen verhältnismässig sein und einen nachgewiesenen Nutzen bringen. Zusätzliche Regulierung ohne erkennbaren Mehrwert lehnt economiesuisse ab.
  • Es gilt, zielgerichtet Anpassungen vorzunehmen. economiesuisse spricht sich gegen eine Ausweitung von CS-Folgemassnahmen auf weitere Banken, Versicherungen, Prüfgesellschaften oder andere Akteure aus.

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economiesuisse begrüsst, dass der Bundesrat die Erkenntnisse aus der Credit-Suisse-Krise aufnimmt und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens vorlegt. Massnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge, der Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Banken, einer wirksamen Unternehmensführung und Aufsicht sowie der Liquiditätsversorgung können einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes leisten.

Entscheidend ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Anpassungen zielgerichtet erfolgen. Sie müssen sich auf jene Bereiche und Akteure konzentrieren, in denen die Krise tatsächlich Schwachstellen aufgezeigt hat.

Verhältnismässige Regulierung als Leitprinzip
Die Krise einer einzelnen Grossbank rechtfertigt keine pauschalen regulatorischen Verschärfungen für den gesamten Finanzsektor mit weitreichenden Konsequenzen für die ganze Wirtschaft. Jede neue Vorschrift muss einen klaren und nachweisbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten. Gleichzeitig sind die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sorgfältig zu berücksichtigen.

Die zahlreichen Massnahmen des Bundesrats greifen auf Gesetzes-, Verordnungs- und Aufsichtsebene ineinander und müssen zusammen mit den weiteren Folgeprojekten als Gesamtpaket beurteilt werden. Entscheidend ist ihre kumulative Wirkung auf Banken, Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz. Zusätzliche Belastungen sind nur gerechtfertigt, wenn sie einen nachweisbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten.

Positiv ist, dass der Bundesrat gegenüber den ursprünglich angekündigten Eckwerten verschiedene Anpassungen vorgenommen und das Prinzip der Proportionalität stärker berücksichtigt hat. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüssen.

Ein leistungsfähiger Finanzplatz ist eine zentrale Voraussetzung für Investitionen, Innovation und Wachstum in der gesamten Wirtschaft. Regulatorische Eingriffe sind deshalb stets auch mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu beurteilen.

Zusätzliche Aufsichtsinstrumente kritisch prüfen
Zusätzliche Kompetenzen für die Aufsichtsbehörden führen nicht automatisch zu einer besseren Aufsicht. Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat festgehalten, dass die bestehenden Instrumente der FINMA in der Credit-Suisse-Krise nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Der Fokus sollte deshalb zunächst auf deren konsequenter Anwendung liegen und nicht auf der Schaffung zahlreicher neuer Kompetenzen.Neue Instrumente sollten nur dort geschaffen werden, wo ein klarer Bedarf besteht und bestehende Instrumente nicht ausreichen.

Zusätzliche Sanktions- und Bussenkompetenzen für die FINMA lehnt economiesuisse ab. Regulierungen wie auch Aufsichtsinstrumente müssen verhältnismässig ausgestaltet sein und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.

Verantwortlichkeit zielgerichtet stärken
economiesuisse unterstützt das Ziel klarer Verantwortlichkeiten und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bei systemrelevanten Banken. Neue Governance- und Verantwortlichkeitsvorgaben müssen jedoch zielgerichtet, praxistauglich und verhältnismässig ausgestaltet sein. Sie sollen einen klaren und nachweisbaren Beitrag zu einer guten Risikokultur und zur Finanzstabilität leisten.

Keine Ausweitung der Regulierung auf andere Branchen
Die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise dürfen nicht dazu führen, dass regulatorische Verschärfungen ohne nachgewiesenen Nutzen auf Versicherungen oder andere nicht systemrelevante Finanzmarktakteure ausgeweitet werden.

Im Treuhand- und Revisionswesen besteht kein Anlass für zusätzliche Aufsichts-, Haftungs- und Sanktionsregelungen ohne klar nachgewiesenen Nutzen. Eine klare Rollenabgrenzung zwischen FINMA, Aufsichtsprüfern und Revisionsstellen bleibt zentral. Zusätzliche Eingriffe wie erweiterte Bussenkompetenzen, neue Haftungsrisiken oder eine Pflichtrotation von Prüfgesellschaften benötigen einen überzeugenden Nachweis ihres Nutzens.

Wettbewerbsfähigkeit nicht aus den Augen verlieren
Die Schweiz steht im Wettbewerb mit anderen Finanz- und Wirtschaftsstandorten. Während zahlreiche Länder ihre regulatorischen Rahmenbedingungen überprüfen und teilweise vereinfachen, darf die Schweiz ihre Attraktivität nicht durch unnötige Zusatzbelastungen schwächen.

Finanzstabilität und Wettbewerbsfähigkeit sind keine Gegensätze. Ein wirksamer Regulierungsrahmen muss beides gewährleisten: Stabilität, wenn Risiken bestehen und unternehmerische Freiheit, wenn zusätzliche Regulierung keinen erkennbaren Mehrwert schafft.

economiesuisse wird sich mit der Vorlage nun zusammen mit den Mitgliedern und im Rahmen der Arbeitsgruppe Finanzmarkt im Detail auseinandersetzen und sich aktiv in die Vernehmlassung einbringen.

Erich Herzog
Bereichsleiter Wettbewerb & Regulatorisches,
General Counsel, Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung 

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US-Zölle von 12.5 Prozent: Unsicherheit für Schweizer Unternehmen bleibt bestehen

Von economiesuisse am 28.07.26, 19:31

  • Die USA belegen Schweizer Importe auf Basis von Section 301 mit einem Zollsatz von 12.5 Prozent und verweisen dabei auf angeblich ungenügende Massnahmen gegen Zwangsarbeit.
  • Für economiesuisse ist dieser Entscheid weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Er benachteiligt Schweizer Unternehmen gegenüber Wettbewerbern aus Ländern mit tieferen Zollsätzen, darunter die EU und das Vereinigte Königreich.
  • Die Unsicherheit für Schweizer Unternehmen bleibt aufgrund der laufenden Section-301-Untersuchung zu angeblichen Überkapazitäten weiterhin bestehen.

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Seit dem 24. Februar 2026 galt auf Grundlage von Section 122 des Trade Act ein pauschaler Zusatzzoll von 10 Prozent auf Importe in die USA. Diese Massnahme läuft nun aus. An ihre Stelle tritt für Schweizer Importe ein neuer Zollsatz von 12.5 Prozent auf Basis der Section-301-Untersuchung zu Zwangsarbeit. Für alle Produkte mit einem Meistbegünstigungszollsatz (MFN) von weniger als 12.5 Prozent gilt künftig der Section-301-Zollsatz. Bei Produkten mit einem MFN-Zollsatz von über 12.5 Prozent bleibt der höhere MFN-Zollsatz bestehen.

Aus Sicht von economiesuisse ist dieser Entscheid weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Er belastet Schweizer Unternehmen auf dem wichtigen US-Markt zusätzlich und schafft Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern mit tieferen Zollsätzen, darunter die EU und das Vereinigte Königreich.

Vorwurf der Zwangsarbeit ist unbegründet
Den Vorwurf, die Schweiz unternehme zu wenig gegen den Import von Waren aus Zwangsarbeit, weist economiesuisse derweil entschieden zurück. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Schweizer Lieferketten genutzt würden, um Waren aus Zwangsarbeit in den US-Markt zu schleusen. Zwangsarbeit ist in der Schweiz bereits heute verfassungs-, zivil- und strafrechtlich verboten. Zudem hat die Schweiz die einschlägigen ILO-Konventionen ratifiziert und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt.

Unsicherheit für Unternehmen bleibt bestehen
Für die Unternehmen sind verlässliche und planbare Rahmenbedingungen entscheidend. Mit der heutigen Bekanntgabe halten sich die USA momentan an das im vergangenen November gemeinsam vereinbarte Joint Statement. Dieses sieht für die meisten US-Importzölle aus der Schweiz eine Deckelung auf 15 Prozent vor. Die Schweiz hat ihrerseits bereits zentrale Elemente des Joint Statements umgesetzt.

Gleichzeitig erhöht der neue Zollsatz die Kosten für Schweizer Exporte, ohne die bestehende Unsicherheit zu beseitigen. Umso wichtiger ist, dass aus der laufenden Section-301-Untersuchung zu angeblichen Überkapazitäten in der industriellen Produktion keine zusätzlichen Zollbelastungen entstehen.

Die Gespräche mit den USA müssen deshalb konsequent weitergeführt werden. Ziel bleibt, die Benachteiligung gegenüber der EU und weiteren Mitbewerbern zu beseitigen und weitere handelspolitische Unsicherheiten zu verhindern. economiesuisse unterstützt den Bundesrat weiterhin in seinen Bemühungen, eine verbindliche Lösung mit den USA zu erzielen.

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Schweiz-UK: Modernisiertes Freihandelsabkommen vertieft die Partnerschaft

Von economiesuisse am 20.07.26, 09:30

  • Der Verhandlungsabschluss markiert ein wichtiges Etappenziel der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.
  • Das UK gehört zu den wichtigsten europäischen Handelspartnern der Schweiz. Daher ist der Ausbau massgeschneiderter Regelwerke nach dem Brexit von zentraler Bedeutung.
  • Gerade in Zeiten wachsenden Protektionismus sind Freihandelsabkommen für die Schweiz von zentraler Bedeutung.

Bildquelle: economiesuisse

Seit dem Brexit haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich ihre bilateralen Wirtschaftsbeziehungen schrittweise vertieft. Der «Mind the gap»-Ansatz sicherte in einem ersten Schritt den Status quo. Anschliessend wurde mittels spezifischer, bilateraler Abkommen ein rechtlich verbindlicher Rahmen für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit geschaffen.

Zu den bisher grössten Erfolgen zählen das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Finanzbereich, das sogenannteBerne Financial Services Agreement, das (befristete) Services Mobility Agreement über die Dienstleistungsmobilität sowie die Mutual Recognition Agreements zum Abbau technischer Handelshemmnisse. Nun reiht sich mit dem gestrigen Verhandlungsabschluss das umfassende, modernisierte Freihandelsabkommen in diese Liste ein.

Neuer Deal stärkt positive Dynamik
economiesuisse begrüsst die Modernisierung des Handelsabkommens. Mit dem modernisierten Abkommen sollen zum einen die bestehenden Regeln im Warenhandel gesichert und zum anderen der Marktzugang für den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, die Mobilität von Dienstleistungserbringenden und den digitalen Handel verbessert werden. Damit schafft das modernisierte Abkommen nicht nur eine gute Grundlage für eine weitere Vertiefung des Dienstleistungshandels zwischen zwei der wichtigsten und eng miteinander vernetzten Finanzmärkte Europas, sondern bietet auch eine wertvolle Ergänzung zum Berne Financial Services Agreement.

economiesuisse wird sich dafür einsetzen, dass das Abkommen zügig genehmigt wird, damit die Firmen möglichst rasch von dessen Vorteilen profitieren können.

Wichtiges Signal in Zeiten geopolitischer Unsicherheit
Als Exportnation braucht die Schweiz einen bestmöglichen und gesicherten Zugang zu ausländischen Märkten. Angesichts des zunehmenden Protektionismus und der geopolitischen Unsicherheiten sind solche Freihandelsabkommen für die Schweiz derzeit ein wichtiges Instrument für einen möglichst hindernisfreien Marktzugang. Mit dem Verhandlungsabschluss über ein modernisiertes Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich wurden die Beziehungen zu einem unserer wichtigsten Handelspartner gesichert und zukunftsfähig weiterentwickelt.

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Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative: Schweizer Sonderweg mit hohen Kosten für die Wirtschaft

Von economiesuisse am 14.07.26, 10:47

  • Das geplante Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) ist kein massvoll weiterentwickeltes Nachhaltigkeitsrecht – es ist ein regulatorischer Fremdkörper, der Schweizer Unternehmen mit einem weltweit einzigartigen Haftungs-, Aufsichts- und Berichterstattungsregime belastet.
  • Der Aufwand ist massiv und betrifft weit mehr als die rund 30 direkt erfassten Grossunternehmen: Über die Lieferkette entsteht ein Regulierungsdruck, der KMU faktisch zwingt, Dokumentations-, Prüf- und Berichtspflichten ihrer Kunden zu absorbieren – mit erheblichen Mehrkosten und Wettbewerbsnachteilen.
  • economiesuisse lehnt den Vorentwurf klar ab. Er ist kein Gegenvorschlag, sondern ein Umsetzungsgesetz der neuen Konzernverantwortungsinitiative.

Bildquelle: economiesuisse

Seit der Annahme des parlamentarischen Gegenvorschlags zur ersten Konzernverantwortungsinitiative 2020 gilt in der Schweiz ein Nachhaltigkeitsregime, das international anschlussfähig, rechtsstaatlich fundiert und ohne allgemeine Konzernhaftung ausgestaltet ist. Unternehmen haben seither massiv investiert: in Nachhaltigkeitsfunktionen, Compliance-Strukturen, Due-Diligence-Prozesse und Berichterstattungssysteme. Die Wirtschaft hat diese Investitionen getragen, weil der Rahmen verhältnismässig war.

Der Vorentwurf des NUFG verändert diese Ausgangslage fundamental. Er ist nicht die logische Fortsetzung des bisherigen Wegs – er ist ein Systembruch. Und er kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Schweizer Wirtschaft unter grossem internationalem Druck steht und die EU selbst gerade dabei ist, ihre eigenen Nachhaltigkeitsregeln grundlegend zurückzubauen.

Ein Schweizer Sonderweg ohne internationales Vorbild
Das NUFG wird als Annäherung an das EU-Recht dargestellt. Tatsächlich hat die EU ihre Nachhaltigkeitsregulierung mit dem Omnibus-I-Paket deutlich abgeschwächt und insbesondere das ursprünglich vorgesehene Haftungsregime gestrichen. Bis heute hat kein EU-Mitgliedstaat die Richtlinie umgesetzt.

Das NUFG übernimmt dagegen selektiv die strengsten Elemente der ursprünglichen, inzwischen überholten Regulierung (CSDDD) und verschärft diese mit eigenständigen Schweizer Sonderlösungen und kombiniert sie mit einer Aufsichtsarchitektur, die im europäischen Nachhaltigkeitsrecht kein Vorbild kennt. Besonders deutlich wird dies im Vergleich mit Finnland, dem einzigen EU-Staat mit einem konkreten Umsetzungsentwurf: Finnland verzichtet bewusst auf eine Spezialhaftung und hält sich an den EU-Mindeststandard. Das NUFG geht deutlich weiter.

Massiver und schwer kalkulierbarer Aufwand
Die Darstellung des Bundesrats, lediglich rund 30 Grossunternehmen seien direkt betroffen, ist irreführend. Sie blendet den strukturellen Mechanismus aus, der jede Regulierung dieser Art prägt: den Trickle-down-Effekt. Direkt erfasste Unternehmen werden verpflichtet, ihre Geschäftspartner entlang der gesamten Wertschöpfungskette in die Sorgfalts- und Compliance-Prozesse einzubinden, entsprechende Anforderungen vertraglich weiterzugeben und deren Einhaltung zu überwachen. Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass solche Pflichten regelmässig an Zulieferer und Geschäftspartner weitergegeben werden – insbesondere an KMU.

Der Aufwand ist beträchtlich: Neue Risiko- und Sorgfaltsprozesse, umfangreiche Berichterstattung, aufwendige Prüfungen sowie jahrzehntelange Dokumentations- und Archivierungspflichten verursachen hohe Kosten und erhebliche Rechtsunsicherheit.

Die Spezialhaftung: Was 2020 an der Urne scheiterte, kehrt durch die Hintertür zurück
Besonders problematisch ist das Haftungsregime. Es führt faktisch eine Spezialhaftung der Muttergesellschaften für Vorgänge entlang globaler Wertschöpfungsketten ein und kombiniert diese mit konzernweiter Solidarhaftung, weitreichenden Offenlegungspflichten und einer extraterritorialen Eingriffsnorm, die zwingend Schweizer Recht auf Auslandssachverhalte erstreckt.

Damit kehrt jenes Konzept zurück, das die Stimmbevölkerung 2020 im Rahmen der ersten Konzernverantwortungsinitiative an der Urne abgelehnt hat. Und es ist jene Konstruktion, von der die EU mit dem Omnibus I bewusst Abstand genommen hat. Das NUFG führt sie nun eigenständig ein und deklariert dies als Gegenvorschlag zu einer Initiative, die genau dasselbe fordert. Das ist politisch wie rechtsstaatlich nicht konsistent.

Gleichzeitig verzichtet die EU inzwischen bewusst auf ein solches Haftungsmodell. Das NUFG schafft damit einen Schweizer Sonderweg, ohne dass dies durch europäisches Recht oder die Bilateralen III verlangt würde.

Ein interventionistisches Regime für bisher nicht regulierte Unternehmen
Die geplante Revisions- und Nachhaltigkeitsaufsichtsbehörde (RNAB) erhält ausserordentlich weitgehende Kompetenzen, die im europäischen Nachhaltigkeitsrecht ohne Vorbild sind: hohe Verwaltungssanktionen von bis zu 3 Prozent des weltweiten Umsatzes, Organentmachtung, Gewinnabschöpfung, Zwangsauflösung, Ausschluss von öffentlichen Beschaffungsverfahren für bis zu fünf Jahre sowie Naming-and-shaming bereits während laufender Verfahren.

Besonders kritisch ist, dass diese Sanktionen an Pflichten anknüpfen, welche erst später durch den Bundesrat konkretisiert werden sollen. Unternehmen würden damit Sanktionen ausgesetzt, obwohl zentrale Anforderungen bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht feststehen. Dies schwächt die Rechtssicherheit und erschwert langfristige Investitions- und Standortentscheide.

economiesuisse lehnt den Vorentwurf daher klar ab. Er ist kein Gegenvorschlag, sondern ein Umsetzungsgesetz der neuen Konzernverantwortungsinitiative.

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US-Zölle: Die Schweizer Wirtschaft braucht Rechtssicherheit

Von economiesuisse am 06.07.26, 09:46

  • Im Rahmen einer Erklärung beabsichtigt der Bundesrat, weitere Elemente des mit den USA vereinbarten Joint Statements umzusetzen. Im Gegenzug erwartet der Bundesrat deren Einhaltung durch die USA.
  • Die Erklärung ist ein weiterer Schritt zur Stabilisierung der bilateralen Handelsbeziehungen.
  • Für die Schweizer Exportwirtschaft bleibt entscheidend, dass das Joint Statement eingehalten wird und eine maximale Zollhöhe von 15 Prozent erreicht werden kann.

Bildquelle: KI generiert

Im Rahmen der Wirtschafts- und Wissenschaftsmission in die USA hat Bundespräsident Guy Parmelin dem US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer eine Erklärung überreicht. Darinbekräftigt der Bundesrat, weitere Elemente des im letzten November mit den US-Behörden abgeschlossenen Joint Statements umzusetzen. Konkret geht es um die vereinfachte Anerkennung von US-Normen in den Bereichen Konformitätsbewertungsstellen, Medizinprodukte und Personenwagen sowie um das öffentliche Beschaffungswesen. Im Gegenzug erwartet der Bundesrat die Einhaltung der seitens USA im Joint Statement festgehaltenen Punkte.

Ein weiterer Schritt, aber es braucht konkrete Ergebnisse und Rechtssicherheit
Aus Sicht von economiesuisse ist die Erklärung des Bundesrats ein weiterer Schritt zur Stabilisierung der bilateralen Beziehungen Schweiz-USA. Zentral bleibt aber, dass die Gespräche mit der US-Administration nun zügig weitergeführt werden. Ziel muss sein, bestehende Handelshemmnisse abzubauen und die Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Für die Schweizer Exportwirtschaft bleibt entscheidend, dass das Joint Statement eingehalten wird und eine maximale Zollhöhe von 15 Prozent erreicht werden kann. Positiv zu werten ist, dass die Verhandlungen über ein verbindliches Handelsabkommen weitergeführt werden.

Section 301 – Untersuchungen bleiben ein Unsicherheitsfaktor
Für die Schweizer Exportwirtschaft bleiben weiterhin substantielle Unsicherheiten bestehen. Diese ergeben sich insbesondere aus den laufenden Untersuchungen der US-Administration unter Section 301. Im Raum stehen Vorwürfe zuungenügenden Massnahmen im Zusammenhang mit Importen aus Zwangsarbeitsowie zu industriellen Überkapazitäten. Diese Verfahren laufen bis am 23. Juli und bergen das Risiko zusätzlicher handelspolitischer Massnahmen.

 

Dr. Monica Rubiolo
Bereichsleiterin Aussenwirtschaft,
Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung

Luc Schnurrenberger
Stv. Bereichsleiter Aussenwirtschaft

 

 

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Die Unternehmen ziehen den Karren

Von economiesuisse am 01.07.26, 09:45

Die Finanzperspektiven des Bundes haben sich in der vergangenen Woche spürbar aufgehellt. Wo zuvor noch düstere Prognosen die budgetäre Zukunft unseres Landes überschatteten, zeichnet sich eine unerwartete Entlastung ab: Die Einnahmen des Bundes konnten um stattliche zwei Milliarden Franken nach oben korrigiert werden.
Dieses finanzpolitische Aufatmen kommt nicht von ungefähr. Es ist das direkte Resultat einer leistungsstarken Wirtschaft und kräftig sprudelnder Gewinnsteuern grosser Unternehmen. Zusammen mit dem verabschiedeten Entlastungspaket 27, das den Bundeshaushalt um bis zu zwei Milliarden Franken entlastet, steht der Staat finanziell wieder auf deutlich soliderem Boden.

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Bundesfinanzen: Aufhellungen dank hoher Firmensteuerzahlungen und EP27

Von economiesuisse am 29.06.26, 11:47

  • Bis 2030 sollte der Bundeshaushalt ausgeglichen sein. Das Entlastungspaket 27 und hohe Steuerzahlungen grosser Firmen machen die positive Entwicklung möglich.
  • Dank Mehreinnahmen kann der Bundesrat die geplante Mehrwertsteuererhöhung für die Armee senken und deren Finanzierung stärker über den Haushalt leisten.
  • Grosse Unternehmen sind als Steuerzahler immer wichtiger. Risiken muss mit Standortmassnahmen begegnet werden.

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Wie üblich hat der Bundesrat an seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die neuen Zahlen für den Bundeshaushalt veröffentlich. Was sich in den letzten Wochen angedeutet hat, zeigt sich schwarz auf weiss: die Aussichten haben sich verbessert. Die bessere Finanzlage des Bundes ist zum einen eine Folge des Entlastungspakets 27, welches das Parlament im Frühling verabschiedet hat und den Bundeshaushalt um bis zu 2 Milliarden Franken leichter macht. Zum andern hat der Bundesrat die Schätzungen für die Einnahmen um ebenfalls fast 2 Milliarden Franken nach oben korrigiert. Das tiefere Ausgabenwachstum und die höheren Einnahmen haben zur Folge, dass der Bundesrat für die Jahre bis 2030 von einem ausgeglichenen Haushalt mit knappen Überschüssen ausgeht. Noch im April sahen die Aussichten anders aus. Der Bundesrat plante mit zusätzlichen Korrekturen. Diese können nun entfallen.

Wenige Firmen, grosse Wirkung – ein Klumpenrisiko für die Bundeskasse
Für die starke Einnahmenentwicklung sind die Unternehmen die Haupttreiber. Ihre Steuerzahlungen wachsen überdurchschnittlich, wofür relativ wenige grosse Firmen verantwortlich sind – der Bundesrat spricht von einem halben Prozent von Unternehmen, das drei Viertel der Gewinnsteuereinnahmen entrichtet! Dass sich aus dieser starken Konzentration der Steuerzahlungen ein Risiko ergibt, ist offensichtlich. Und der Bundesrat spricht dieses zu Recht an. Grosse, in der Regel international operierende Firmen, sind für die Finanzierung des Bundes unentbehrlich. Die OECD-Mindeststeuer hat die Rahmenbedingungen für diese Firmen verschlechtert. Zur Sicherung der hohen Finanzierungsbedürfnisse des Bundes sollte der Gesetzgebungsprozess zur Mindeststeuer zum Anlass genommen werden, Gegensteuer zu geben und die Standortqualität wieder zu verbessern.

Solide Bundesfinanzen eröffnen neue Optionen für Rüstung und Sicherheit
Wie wichtig gute Steuerzahler und deren Bestandespflege sind, zeigt sich bei der Finanzierung zentraler Staatsaufgaben - wie beispielsweise bei der Armee - unmittelbar. Schlug der Bundesrat im Frühling für die Stärkung der Verteidigung eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,8 Prozentpunkten vor, kann er diese Zusatzfinanzierung jetzt auf 0,5 Prozentpunkte senken. Die Armee kann nach den neuen Prognosen mit Mitteln von über 10 Milliarden Franken pro Jahr (1 Prozent BIP) vollständig aus dem Haushalt finanziert werden. economiesuisse hat dies in der Vernehmlassung zur Armeefinanzierung diesen Frühling gefordert und begrüsst den angepassten Vorschlag ausdrücklich. Angesichts der besseren Haushaltsprognosen stellt sich allerdings die Frage, ob nicht auch zusätzliche Rüstungsbeschaffungen aus dem Haushalt bezahlt werden können. Mittel von jährlich 2 Milliarden Franken müssten dafür priorisiert werden – ein Betrag, der mit dem nötigen politischen Willen in einem Haushalt von über 104 Milliarden Franken (2030) eigentlich einplanbar wäre.

Die Detailzahlen zum Voranschlag 2027 und zum Finanzplan bis 2030 wird der Bundesrat Mitte August verabschieden. Die Beratung zur Armeefinanzierung beginnt zeitnah und sollte bis Ende Jahr abgeschlossen werden.

 

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Observatoriumsbericht: Zuwanderung bleibt zentral und braucht Reformen im Inland

Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 29.06.26, 08:00

Der neuste Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen bestätigt die grosse Bedeutung der arbeitsmarktbezogenen Zuwanderung für die Schweizer Wirtschaft. Die Zuwanderung aus EU- und EFTA-Staaten orientiert sich weiterhin eng an der Nachfrage der Unternehmen und trägt zur Stärkung der Sozialwerke bei. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes bleibt sie damit ein zentraler Pfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs der Schweiz, muss aber mit Reformen im Inland einhergehen. 

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