Stellenmeldepflicht 2027: Wiederum mehr Berufe betroffen

02.11.26, 17:57

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat die Liste mit den meldepflichtigen Berufen für das Jahr 2027 veröffentlicht. Durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit nimmt, wie im Vorjahr, auch die Zahl der meldepflichtigen Berufe zu.

SECO-Infografik_ Arbeitslosigkeit nimmt zu

Seit der Einführung der Stellenmeldepflicht müssen offene Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von über 5 Prozent den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden. Arbeitssuchende, die bei den RAV registriert sind, haben dann während fünf Arbeitstagen exklusiven Zugang zu diesen Stellen, bevor die Unternehmen sie öffentlich ausschreiben dürfen.

Die Liste der meldepflichtigen Berufe wird jährlich aktualisiert und basiert auf der Arbeitslosenquote in der Referenzperiode in den jeweiligen Berufsgruppen. Wenn diese den Schwellenwert von 5 Prozent überschreitet, wird die Berufsgruppe meldepflichtig.

In der Referenzperiode von Oktober 2025 bis September 2026 überschritten mehr Berufsgruppen diesen Schwellenwert als im Vorjahr, was für 2027 eine Zunahme der meldepflichtigen Berufe bedeutet: Während im aktuellen Jahr noch etwa 10,8 Prozent der Erwerbstätigen von der Meldepflicht betroffen waren, wird dieser Anteil im kommenden Jahr auf 14,7 Prozent ansteigen. Alle Berufsarten, die im Jahr 2026 meldepflichtig waren, werden auch im Jahr 2027 der Meldepflicht unterstehen. Zusätzlich werden im neuen Jahr fünf weitere Berufsarten meldepflichtig. Die mit Abstand grösste neu meldepflichtige Berufsart sind die Verkäuferinnen und Verkäufer in Handelsgeschäften mit 140’946 Erwerbstätigen und einer Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent. Neu hinzugekommen sind zudem das Sicherheitsdienstleistungspersonal, Barkeeper, Spezialisten in der strategischen Planung in Politik und Wirtschaft sowie Regisseure und Produzenten im Film- und Bühnenbereich.

Damit betroffene Arbeitgeber frühzeitig planen können, hat das SECO die neue Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten bereits veröffentlicht. Dabei gilt es zu beachten, dass die Liste noch unter dem Vorbehalt des definitiven Entscheides des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung steht, welcher voraussichtlich Ende November 2026 erfolgt.

Daniella Lützelschwab
Ressorleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
Schweizerischer Arbeitgeberverband

Mitteilung vom 2.11.2026

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