Ständerat präsentiert Lösung zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative

19.12.19 10:26

Medienmitteilung economiesuisse 19.12.2019:
economiesuisse anerkennt die Bemühungen, der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative einen griffigen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag des Ständerats geht gerade im Bereich der Sorgfaltspflichten sehr weit und verschärft das ursprüngliche Bundesratskonzept um die weltweit am weitestgehenden Instrumente gegen Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Positiv ist, dass dieser sich an international anerkannten Instrumenten orientiert und damit auf eine schädliche Schweizer Sonderlösung verzichtet. Die deutliche Mehrheit (39:3) im Ständerat für verbindliche Regeln ohne Erpressungsmöglichkeiten ist ein klares Signal an den Nationalrat.

Businessman finding the solution of a maze

                         Unternehmensrecht                                     Volksabstimmung
 

Der Stän­de­rat ist im Be­reich der Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tung zwei Schrit­te wei­ter ge­gan­gen als der Bun­des­rat und hat des­sen Kon­zept er­heb­lich ver­schärft. Er über­nimmt nicht nur das, was in der EU im Mo­ment «Best Prac­tice» ist. Der Stän­de­rat will zu­sätz­lich spe­zi­fi­sche Sorg­falts­prü­fungs­pflich­ten für Kon­flikt­mi­ne­ra­li­en und Kin­der­ar­beit ein­füh­ren. Er über­nimmt und kom­bi­niert drei der welt­weit um­fas­sends­ten Re­gel­wer­ke. Durch die­ses Vor­ge­hen er­hält die Schweiz die grif­figs­te Re­gu­lie­rung auf Basis be­kann­ter und darum in­ter­na­tio­nal ab­ge­stimm­ter In­stru­men­te.

WELT­WEIT SCHÄRFS­TE IN­STRU­MEN­TE

Die Vor­schlä­ge des Stän­de­rats sind ge­ra­de im Be­reich Kin­der­ar­beit die strengs­ten welt­weit und gehen wei­ter als die ak­tu­el­len Vor­zei­gena­tio­nen wie die Nie­der­lan­de oder Frank­reich (Loi de vi­gi­lan­ce). So rich­tet sich das fran­zö­si­sche Spe­zi­al­ge­setz nur an Un­ter­neh­men mit mehr als 1000 bzw. 5000 Mit­ar­bei­ten­den. Schwei­zer Un­ter­neh­men wären hin­ge­gen neu zu Sorg­falts­pflicht­prü­fun­gen in der Lie­fer­ket­te ver­pflich­tet, so­fern sie Pro­duk­te an­bie­ten, für die ein be­grün­de­ter Ver­dacht be­steht, unter Ein­satz von Kin­der­ar­beit her­ge­stellt wor­den zu sein. Aus­nah­men für KMU kön­nen vom Bun­des­rat im­mer­hin noch fest­ge­legt wer­den. 

WEIT­REI­CHEND, ABER AN DER IN­TER­NA­TIO­NA­LEN ENT­WICK­LUNG ORI­EN­TIERT

Eine Um­set­zung die­ser um­fas­sen­den Sorg­falts­prü­fungs­pflich­ten in der ge­sam­ten Lie­fer­ket­te stellt die Un­ter­neh­men vor gros­se Her­aus­for­de­run­gen und ist mit gros­sem Auf­wand ver­bun­den. Doch im Ge­gen­satz zur Volks­in­itia­ti­ve und zum in­itia­tiv­na­hen Ge­gen­vor­schlag des Na­tio­nal­rats ist der Ge­gen­vor­schlag des Stän­de­rats an in­ter­na­tio­na­le Emp­feh­lun­gen und somit auf die tat­säch­li­chen Her­aus­for­de­run­gen in den welt­wei­ten Märk­ten aus­ge­rich­tet. Eine gra­vie­ren­de und kon­tra­pro­duk­ti­ve Schwei­zer Son­der­lö­sung wäre damit vom Tisch. 

JA – MIT ZÄH­NE­KNIR­SCHEN

eco­no­mie­su­is­se an­er­kennt den Wil­len der Po­li­tik, den For­de­run­gen der Un­ter­neh­mens-Ver­ant­wor­tungs-In­itia­ti­ve einen grif­fi­gen Ge­gen­vor­schlag ge­gen­über­zu­stel­len. Vor die­sem Hin­ter­grund wird sich die Schwei­zer Wirt­schaft mit der Lö­sung des Stän­de­rats ar­ran­gie­ren, auch wenn diese ex­trem weit geht. Der Vor­schlag des Stän­de­rats er­reicht drei Ziele: 

  • Er ver­hin­dert einen in­ter­na­tio­na­len Al­lein­gang und er­mög­licht es der Schweiz, den be­währ­ten, in­ter­na­tio­nal ko­or­di­nier­ten Weg wei­ter­zu­füh­ren. Auf eine Son­der­re­gu­lie­rung, die Schwei­zer Un­ter­neh­men er­pres­se­ri­schen Kla­gen aus­setzt, un­se­ren Stand­ort schwächt und in den be­trof­fe­nen Län­dern kon­tra­pro­duk­tiv wirkt, wird ver­zich­tet.
  • Er er­gänzt die frei­wil­li­gen Mass­nah­men mit ziel­ge­rich­te­ten Re­gu­lie­run­gen bei der ge­ne­rel­len Trans­pa­renz/Be­richt­er­stat­tung sowie mit grif­fi­gen, aber auch weit­ge­hen­den Sorg­falts­pflich­ten bei Kin­der­ar­beit und Kon­flikt­mi­ne­ra­li­en. Er er­mög­licht eine Wei­ter­ent­wick­lung ent­lang der in­ter­na­tio­na­len Ent­wick­lun­gen.
  • Er schafft die von der Po­li­tik ge­such­te Ver­bind­lich­keit zur Ein­hal­tung zen­tra­ler in­ter­na­tio­na­ler Stan­dards durch Lie­fe­ran­ten von Schwei­zer Fir­men im In- und Aus­land.

Der Ge­gen­vor­schlag dürf­te in der Früh­jahrs­ses­si­on 2020 in den Na­tio­nal­rat kom­men. Er öff­net dem Na­tio­nal­rat die Tür, dem Stän­de­rat in Rich­tung wei­ter­ge­hen­de, aber in­ter­na­tio­nal ab­ge­stimm­te Lö­sung zu fol­gen und den Stimm­be­rech­tig­ten auch die schäd­li­che Un­ter­neh­mens-Ver­ant­wor­tungs-In­itia­ti­ve deut­lich zur Ab­leh­nung zu emp­feh­len.
 

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