Teilzeitarbeit: Fluch oder Segen?

08.05.23 09:50

Im jüngst publizierten Massnahmenplan gegen den Fachkräftemangel wurde auch das Thema der Teilzeitarbeit diskutiert. Dadurch hat die mediale Debatte über deren Vor- und Nachteile zusätzlich Fahrt aufgenommen. Mit der Aufschlüsselung in freiwillige und unfreiwillige Teilzeitarbeit werden einige Fragen rund um die Teilzeitarbeit differenzierter beleuchtet.

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Arbeitet die Erwerbsbevölkerung immer weniger?
Im Jahr 2022 arbeitete die inländische Bevölkerung rund 7’798 Mio. Stunden jährlich. Zehn Jahre zuvor waren es noch 7’394 Mio. Stunden. Somit wurden im Jahr 2022 gut 404 Mio. Stunden pro Jahr mehr gearbeitet als noch vor 10 Jahren. Da die Zahl der Erwerbstätigen im selben Zeitraum von 4.298 Mio. auf 4.684 Mio. verhältnismässig stärker zugenommen hat, sank das tatsächliche jährliche Arbeitsvolumen pro Person von 1’814 Stunden im Jahr 2011 auf 1’720 Stunden pro Person im Jahr 2021. Der Vollständigkeit halber muss man jedoch erwähnen, dass eine beträchtliche Anzahl an Personen nur dank dem Angebot von Teilzeitstellen den Weg in den Arbeitsmarkt gefunden hat. Diese Personen – die in vielen Fällen Frauen sind – drücken den Durchschnittswert nach unten.

Müssen wir wirklich mehr arbeiten?
Im Schweizer Arbeitsmarkt fehlen in den nächsten zehn Jahren schätzungsweise eine halbe Million Arbeitskräfte. Dies hauptsächlich als Folge der demografischen Entwicklung. Daneben führen jedoch auch das hohe Stellenwachstum und das vergleichsweise tiefe Wachstum des tatsächlichen jährlichen Arbeitsvolumens zur Akzentuierung des Arbeitskräftemangels. Letzteres wuchs in den letzten zehn Jahren gerade mal halb so stark wie die Zahl der Stellen. Ein Rückgang des Wohlstands blieb bisher vor allem dank der Zuwanderung aus. Sollen der Wohlstand im Land erhalten und die Zuwanderung in moderatem Rahmen bleiben, so müssen die Anreize der Erwerbsarbeit erhöht werden. Es ist davon auszugehen, dass künftig auch der Druck auf die Zuwanderung steigen wird, denn die Zuwanderungsländer kämpfen ebenfalls mit einem Arbeitskräfteengpass.

Das Fehlen von Arbeitskräften in fast allen Branchen gefährdet inzwischen zentrale Zukunftsprojekte der Schweiz, so etwa die Energiewende oder die Digitalisierung und Automatisierung.

Ist die Teilzeitarbeit Fluch oder Segen?
Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob eine Person freiwillig oder unfreiwillig Teilzeit arbeitet. Bei der unfreiwilligen Teilzeit spricht man von Unterbeschäftigung. Diese Gruppe beinhaltet Personen, die Teilzeit beschäftigt sind und gerne mehr arbeiten würden, dies jedoch nicht tun, weil es die Rahmenbedingungen nicht zulassen. Bei der freiwilligen Teilzeitarbeit verzichten Personen auf mehr Arbeit, weil sie bereit sind, für mehr Freizeit auf Einkommen zu verzichten (Einkommenseffekt). Ein höheres Einkommen kann einerseits zu einer Zunahme (Substitutionseffekt), andererseits zu einer Abnahme (Einkommenseffekt) von Arbeit führen. Welcher Effekt überwiegt, hängt von den jeweiligen Präferenzen der Individuen ab.

Teilzeitarbeit

Schadet Teilzeitarbeit der Wirtschaft?
Diese Frage lässt sich nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten. Was jedoch mit Sicherheit gesagt werden kann, ist, dass die unfreiwillige Teilzeit der Wirtschaft in eheblichen Masse schadet. Dies betraf gemäss Bundesamt für Statistik im Jahr 2020 rund 372’000 Arbeitskräfte, von denen fast die Hälfte (109’000 Frauen und 62’000 Männer) bei verbesserten Rahmenbedingungen bereit wären, einer Vollzeittätigkeit nachzugehen. Zehn Jahre zuvor waren noch knapp 270’000 Personen unterbeschäftigt. Bei der freiwilligen Teilzeitarbeit muss die Diskussion geführt werden, ob das Einkommen als Bemessungsgrundlage zur Erhebung von Steuern und der Vergabe von Subventionen noch zeitgemäss ist. Diese Tatsache führt nämlich dazu, dass mit den bestehenden Systemen etwa im Bereich der Steuererhebung oder der Subventionsvergabe positive Anreize für mehr Freizeit bestehen, die so nie angedacht waren. Eine Anpassung dieser Bemessungsgrundlage hätte zur Folge, dass die freiwillige Teilzeitarbeit zurückgehen würde.

Die Wirtschaft profitiert allerdings von jenen Teilzeitangestellten, die im Falle eines fehlenden Teilzeitangebots erst gar nicht arbeiten würden. Dies sind oft Frauen und insbesondere Mütter. Allein in den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der erwerbstätigen Frauen um 216’000 Personen an, wovon 112’000 Teilzeit arbeiten. Bei den Männern stieg die Zahl der Teilzeit-Erwerbstätigen im selben Zeitraum um 121’000 Personen an. Bei den Vätern nahm die Zahl der vollzeitarbeitenden Erwerbstätigen um 22’000 Personen ab, die Zahl der Teilzeit arbeitenden dagegen um 40’000 Personen zu.

In vielen Branchen mit Stellenprofilen für eher niedrig qualifiziertes Personal können Stellen oft nur in einem Teilzeitpensum ausgeschrieben werden. Die Arbeitgeber haben in den letzten Jahren zahlreiche Teilzeitstellen geschaffen. Durch den grossen Wettbewerb um Arbeitskräfte können sie selbst dann nicht auf das Angebot von Teilzeitstellen verzichten, wenn Teilzeitarbeit nicht oder nur erschwert mit der jeweiligen Tätigkeit vereinbar ist.

Wie kann der Arbeitsmarkt Teilzeit arbeitende Personen zurückgewinnen?
Es ist nicht die Aufgabe der Arbeitgeber vorzuschreiben, wie viel Teilzeit gearbeitet werden soll. Viel mehr bringt sich der Schweizerische Arbeitgeberverband in der Politik dahingehend ein, dass die positiven Anreize für die Aufnahme einer Arbeit respektive die Erhöhung von Arbeitspensen geschaffen werden. Bei den unfreiwillig Teilzeit arbeitenden Müttern betrifft dies etwa das Angebot von verfügbaren und bezahlbaren Drittbetreuungsplätzen oder die Einführung einer Individualbesteuerung.

Müssen wir bis 70 oder länger arbeiten?
Gemäss Bundesamt für Statistik liegt ein Arbeitskräftepotenzial von gegen 300’000 vollzeitäquivalenten Arbeitsstellen brach – dieses Potential liegt neben den Müttern insbesondere auch bei älteren Personen. Immerhin sind bereits heute bei den 65- und 69-Jährigen noch fast 22 Prozent erwerbstätig und auch im Alter zwischen 70 und 74 Jahren arbeitet nach wie vor eine von acht Personen. Bei den über 65-Jährigen gaben 2020 10.3 Prozent der Teilzeitbeschäftigten an, dass sie gerne mehr arbeiten würden. Schon vor dem Pensionsalter stehen Arbeitgebende und Arbeitnehmende in der Verantwortung, das bestehende Arbeitsverhältnis nachhaltig zu festigen. Dies muss zum einen durch regelmässige Standortgespräche und zum anderen über stetige Aus- und Weiterbildungen erfolgen. In den Gesprächen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden soll auch die Möglichkeit von neuen Arbeitsmodellen diskutiert werden. So könnten etwa eine Reduktion des Arbeitspensums, weniger Verantwortung – und dafür mehr Zeit für Hobbies oder Enkelkinder – für eine erfolgreiche und gefestigte Zusammenarbeit bis und über das Pensionsalter hinaus erfolgsversprechend sein. Mit solchen Lösungsansätzen würde sich die Balance zwischen Arbeit und Freizeit verbessern und die betroffenen Personen wären motiviert bis zum Pensionsalter – und womöglich darüber hinaus – zu arbeiten

Schweizerischer Arbeitgeberverband
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich
www.arbeitgeber.ch

Simon Wey
Chefökonom
wey@arbeitgeber.ch

 

Originalblog Schweizerischer Arbeitgeberverband vom 3. Mai 2023

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