Bildquelle: KI generiert
Gute Nachrichten für Schweizer Unternehmen in herausfordernden Zeiten: Der Bundesrat hat eine wichtige Massnahme zur Stärkung der Wirtschaft beschlossen. Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird von den bisherigen zwölf auf achtzehn Monate verlängert.
Diese Entscheidung kommt nicht unerwartet, da die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin angespannt sind. Die Änderung tritt am 1. August 2025 in Kraft und ist bis zum 31. Juli 2026 gültig.
Warum diese Verlängerung?
Die anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten und die Stärke des Schweizer Frankens setzen insbesondere dem Exportsektor stark zu. Viele Unternehmen kämpfen mit den Auswirkungen dieser Faktoren. Die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung soll genau hier ansetzen: Sie bietet betroffenen Firmen dringend benötigte Planungssicherheit und mehr Flexibilität, um sich an die schwierige konjunkturelle Lage anzupassen und Arbeitsplätze zu sichern.
Die offizielle Medienmitteilung des Bundes mit weiteren Details finden Sie hier: news.admin.ch/de/newnsb/Vu1hEvH5KKVkZVC5PdkYF
Engagement des Schweizerischen Arbeitgeberverbands
Als Schweizerischer Arbeitgeberverband begrüssen wir diesen Beschluss des Bundesrates ausdrücklich. Wir haben uns im Vorfeld aktiv für diese Verlängerung eingesetzt, da wir sie als entscheidendes Instrument sehen, um Unternehmen in dieser Phase zu unterstützen und die Resilienz unserer Wirtschaft zu fördern.
Haben Sie Fragen?
Für detailliertere Auskünfte oder spezifische Fragen zu dieser Neuerung steht Ihnen Daniella Lützelschwab vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (luetzelschwab@arbeitgeber.ch) gerne zur Verfügung.
Wir sind überzeugt, dass diese Massnahme einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Lage leisten wird und werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.