Die Arbeitgeber zum Coronavirus

23.04.20 19:20

Der Informationsbedarf zu den Folgen des Coronavirus ist auch in der Wirtschaft gross. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bereitet laufend die aktuellen Informationen auf, die für Arbeitgeber von besonderem Interesse sind. Publiziert werden unter anderem Empfehlungen der SAV-Mitglieder, aber auch wichtige Mitteilungen von BAG, Seco und weiteren Behörden sowie Organisationen.

BAG_Screen_CoVi_QR_Abstand_langfristig_1920x1080_rgb_dDer Schweizerische Arbeitgeberverband orientiert seine Mitglieder laufend über die jüngsten Beschlüsse und nützliche Merkblätter von Bundesrat und Behörden:

  • Die aktuellsten Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) sind online. Eine Fassung ist gültig bis zum 26. April 2020, eine andere ist gültig ab dem 27. April. (siehe Link unter «Verordnung und Erläuterungen»)

  • Die Schutzkonzepte sind im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Tätigkeiten vom 27. April 2020 publiziert worden. Das SECO hat in Zusammenarbeit mit dem BAG in einem Musterschutzkonzept die geltenden Vorgaben festgehal- ten.

  • Innovative Startups sind ein wichtiger Erfolgsfaktor der schweizerischen Wirtschaft. Bisher konnten Startups jedoch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. In Ergänzung der Covid-19-Kredite des Bundes und kantonaler Unterstützungsmassnahmen will der Bund deshalb aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren. Lesen Sie die SAV-News dazu.

  • Auf der Covid19-Seite finden Sie Informationen und Kennzahlen zur Vergabe von COVID-19-Überbrückungskredi- ten für Unternehmen. Diese Seite wird täglich aktualisiert.

    Eine aktualisierte Übersicht über Massnahmen und Mitteilungen erhalten Sie auch auf der Webseite des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes.

 

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