Handelsabkommen CH / UK tritt am 1.1.2021 in Kraft

21.12.20 18:30

Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger wirtschaftlicher Partner der Schweiz. Um im Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über die Übergangsphase hinaus so weit als möglich sicherzustellen und die Basis für einen Ausbau der Beziehungen zu schaffen, hat die Schweiz unter anderem ein Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. Dieses tritt in Kraft, sobald die bestehenden Handels- und Wirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr auf das Vereinigte Königreich Anwendung finden, dh. ab 1.1.2021.

Westminster Bridge at sunset, London, UK

Das Vereinigte Königreich (UK) trat am 31.1.2020 um Mitternacht (Schweizer Zeit) aus der EU aus. Damit begann die im Austrittsabkommen vorgesehene sog. "Übergangsriode", welche am 31.12.2020 enden wird. Das UK verlässt dann den EU-Binnenmarkt und die EU-Zollunion, und internationale Abkommen der EU gelten nicht mehr für das UK. Das im Rahmen der "Mind the Gap" Strategie der Schweiz abgeschlossene Handelsabkommen mit dem UK wird somit am 1.1.2021 in Kraft treten. Das Handelsabkom- men überführt mehrere einschlägige Abkommen mit der EU ins Verhältnis SchweizUK, darunter auch das Freihandelsabkommen (1972).

Ab dem 1.1.2021 sind die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr auf das UK anwendbar. Das Handelsabkommen wird auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft treten. Die präferenziellen Ansätze im Rahmen des Handelsabkommens, welche mit wenigen Ausnahmen denjenigen des Freihandelsabkommens Schweiz-EU und des Agrarabkommens CH-EU entsprechen, werden auf das Datum der Anwendung im elektronischen Zolltarif Tares angepasst.

Grundsätzlich werden die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen)2 übernommen. Abweichende Bestimmungen sind nachfolgend aufgeführt.

Details entnehmen Sie nachstehendem Zirkular.

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO

Zirkular: No. 071-13-GB-001 BREXIT 06, Eidgenössische Zollverwaltung, 17.12.2020

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