Der stationäre Blitzer an der Kreuzung St.-Georgen-Strasse / Lindstrasse sorgt für Unmut in der Bevölkerung. Bis vor kurzem galt auf der zweispurigen Hauptverkehrsstrasse Tempo 50 – seit wenigen Wochen nur noch Tempo 30. Für viele ist klar: Die Messungen sind schikanös, tatsächlich werden rund 30-mal mehr Fahrzeuge geblitzt als zuvor. Die Stadt sieht es als normale Massnahme zur Erreichung des «Zielbild Temporegime».
Tempo 30 in der Spange - eine Goldgrube
Von HAW Redaktion am 13.12.23 17:40
Debatte zum Richtplan
Von Thomas Anwander am 24.11.23 14:40
Die Stadt Winterthur hat den kommunalen Richtplan öffentlich aufgelegt und zur Mitwirkung eingeladen. Die HAW hat von diesem Angebot Gebrauch gemacht und eine detaillierte Stellungnahme mit Forderungen und Anträgen eingereicht. Obwohl das Richtplanverfahren ein wichtiger Teil der Raumplanung ist, greift es als Planungsinstrument für die Stadtentwicklung zu kurz.
Winterthur verliert Arbeitsplätze im Privatsektor
Von Amiel Schriber am 07.11.23 14:44
Die HAW hat die Analyse der Beschäftigtensituation in Winterthur mit den neuesten Zahlen aktualisiert. Nachdem bereits in früheren Jahren auf die zunehmend ungesunde Entwicklung durch des a.o. starke Beschäftigtenwachstum bei staatsnahen Betrieben hingewiesen wurde, akzentuiert sich der Trend weiter. Im Jahr 2020 sind 436 Stellen im Privatsektor verloren gegangen, während 779 zusätzliche Stellen in staatsnahen Betrieben geschaffen wurden. Es ist zu hoffen, dass der Stadtrat in der Richtplandiskussion eine Differenzierung der anzusiedelnden 30'000 Stellen vorsieht und auf das Steuersubstrat achtet.
Neuer Richtplan hat Konsequenzen für Winterthur
Von Thomas Anwander am 05.11.23 16:53
Budget 2024 - fehlende Weitsicht
Von Amiel Schriber am 05.11.23 16:27
Das Budget der Stadt Winterthur für das nächste Jahr wurde anfangs Oktober vorgestellt, dabei wird ein Defizit von 5,7 Millionen Franken prognostiziert. Auf den ersten Blick scheint dies bei einem Aufwand von über CHF 1'700 Millionen vernachlässigbar. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Der Verlust wäre um das Zehnfache höher, wenn der Stadt nicht aus Sondereffekten Geld zufliessen würde.
Die Nationalratswahlen aus Winterthurer Blickwinkel
Von Ralph Peterli am 29.10.23 17:19
Analysiert man die Winterhurer Wahlresultate des vergangenen Wochenendes fällt auf, das die hiesigen Parteiresultate bei allen Parteien deutlich vom Schweizer Durchschnitt abweichen. Alle bürgerlichen Parteien erzielten deutlich schlechtere Resultate als der Schweizer Durchschnitt und die linken Parteien deutlich bessere. Auf Stadtgebiet wurde mehrheitlich links gewählt. In den umliegenden Gemeinden sieht das Resultat konträr aus.
Finanzen in Winterthur
Von Ralph Peterli am 19.10.23 16:34
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat das Ziel, steuerlich attraktiv zu sein und durch eine weitere Senkung der Gewinnsteuern die Attraktivität des Kantons für Unternehmen zu erhalten (RRZ9). Ihm ist nicht entgangen, dass wichtige Steuerzahler zusehends in andere Kantone oder ins Ausland abwandern. Vor diesem Hintergrund plant der Regierungsrat eine moderate Steuersenkung durch Reduktion der Gewinnnsteuern für Unternehmen von 7% auf 6%. Im Gegenzug soll die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen von 50% auf 60% erhöht werden. Beide Massnahmen sind Umsetzungsschritte aus der Steuervorlage 17.
Budget 2024: Verlust und zusätzliche Stellen
Von HAW Redaktion am 11.10.23 10:48
Das Budget der Stadt Winterthur für das nächste Jahr ist hier. Die Winterthurerinnen und Winterthurer sind es sich langsam gewohnt: Die Kosten und Verluste steigen immer mehr an und die Stadt stellt auch noch am Laufmeter neue Leute ein. Priorisierungen, Kostenkontrolle und unternehmerisch notwendiger Weitblick sind leider auch dieses Jahr nicht erkennbar. Das aufklaffende Loch im Budget lässt sich einmal mehr nur durch gesteigerte Transfereinnahmen stopfen.
Kommunale Mindestlöhne – das Lohndiktat kommt durch die Hintertür
Von SAV Schweizerischer Arbeitgeberverband am 20.06.23 13:12
Am vergangenen Abstimmungssonntag ist es gleich in zwei Gemeinden zu einer schwerwiegenden Premiere gekommen. Sowohl die Stadtzürcher als auch die Winterthurer Stimmbevölkerung hat sich für einen kommunalen Mindestlohn ausgesprochen. Mit diesen Entscheiden geht das jahrelange Tauziehen um die Mindestlöhne nun definitiv in die nächste Runde.
Bereits im Jahr 2014 wurde die Schweizer Stimmbevölkerung mit dem Thema Mindestlohn konfrontiert. Das Verdikt an der Urne war mehr als klar: Mit einem Nein-Anteil von über 76 Prozent wurde ein nationaler Mindestlohn deutlich verworfen. Wer damals dachte, das Thema sei mit diesem klaren Volksentscheid vom Tisch, hat sich jedoch getäuscht. Vielmehr verlagerten sich die Diskussionen auf eine andere föderale Ebene. So kennt die Schweiz inzwischen in mehreren Kantonen Mindestlöhne.
Die jüngsten Entscheide in Zürich und in Winterthur offenbaren die Strategie, welche linke Kreise beim Mindestlohn fahren: Wenn auf nationaler Ebene kein Erfolg zu verbuchen ist, bringt man die Forderungen auf kantonaler Ebene vors Volk. Wenn auch diesem Unterfangen das Scheitern droht, wird der kommunale Weg eingeschlagen. Diese Tendenz zu immer mehr regionalen Mindestlöhnen ist aus Sicht der Arbeitgeber aus mehrerlei Hinsicht besorgniserregend.
Ob kantonal oder kommunal: Ein regionaler Mindestlohn schwächt unweigerlich den hiesigen Arbeitsmarkt, denn es werden Stellen für niedrig Qualifizierte und Gelegenheitsjobs verloren gehen. Aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden etwa Menschen mit fehlender Ausbildung, mit eingeschränkter Leistung, mit Sprachschwierigkeiten, aber auch Studenten oder Wiedereinsteiger. Sie alle sind die ersten Verlierer der Einführung eines verordneten Mindestlohns. Eine Unternehmensbefragung der Universität Basel untermauert diesen Befund am Beispiel Basel-Stadt. So gaben viele Unternehmen an, dass sie bei der Einstellung von Personal zurückhaltender vorgehen und weniger Investitionen tätigen als noch vor der Einführung des Mindestlohns.
Ein solches Lohndiktat beeinflusst das ganze Lohngefüge in einem Betrieb. Eine Erhöhung der tiefsten Löhne wird unweigerlich alle darüber liegenden Löhne eines Unternehmens nach oben drücken. Darunter leidet die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.
Da die Höhe des Mindestlohns und dessen Geltungsbereich je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich sind, führen kantonale und kommunale Mindestlöhne unweigerlich zu einem Flickenteppich. Dies zeigt sich bereits an den beiden jüngsten Entscheiden. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Winterthur künftig mindestens 23 Franken pro Stunde erhalten sollen, beträgt der Mindestlohn in der Stadt Zürich 23.90 Franken. Wie sich dies auf die Standortattraktivität auswirken wird und wie die Betriebe reagieren werden, wird sich erst noch weisen.
Fatal ist ein Lohndiktat – unabhängig ob national, kantonal oder kommunal – auch für die Berufsbildung. Wenn Ungelernte dank eines Mindestlohns in einem Beruf so viel verdienen können wie Gelernte, leidet darunter die Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung. Besonders schwerwiegend ist dies für junge Menschen, die vor der Berufswahl stehen und sich – geblendet von einem Mindestlohn – gegen eine Berufslehre entscheiden.
Eine weitere Verliererin regionaler Mindestlöhne ist die Sozialpartnerschaft. Im Schweizer Erfolgsmodell werden Löhne und weitere Regelungen aus gutem Grund auf betrieblicher oder sozialpartnerschaftlicher Ebene festgelegt. Mit der Einführung eines Mindestlohns verschiebt sich der Verhandlungsspielraum von den Sozialpartnern, die die verschiedenen Aspekte des Arbeitsvertrages gewichten, zu einer oftmals regulierungsfreudigen Politik. Diese politischen Eingriffe schwächen den flexiblen, anpassungsfähigen Arbeitsmarkt erheblich und setzen damit einen der wichtigsten Standortvorteile der Schweizer Wirtschaft aufs Spiel.
Medienmitteilung, 19.06.2023 SAV - Schweizerischer Arbeitgeber Verband
Kontakt:
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt
luetzelschwab@arbeitgeber.ch
Die HAW prüft rechtliche Schritte gegen den Mindestlohn
Von Thomas Anwander am 18.06.23 17:31
Die Winterthurerinnen und Winterthurer haben sich heute für die Einführung eines städtischen Mindestlohns ausgesprochen. Die HAW hat sich bereits im Vorfeld der Abstimmung geäussert, dass sie keinen Grund sieht, die bewährte Zusammenarbeit der Sozialpartner durch städtische Vorschriften in Frage zu stellen und bezweifelt nach wie vor, dass Kommunen die Kompetenz dazu haben, da solche Regelungen gegen Bundesrecht verstossen. Die HAW wird dies nun auf dem Rechtsweg prüfen lassen.