Die Finanzstabilität mit verhältnismässiger Regulierung stärken

Von economiesuisse am 17.08.26, 09:54

  • Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung eröffnet.
  • economiesuisse unterstützt gezielte Reformen zur Stärkung der Krisenvorsorge und der Finanzstabilität. Die Vorlage wird nun im Detail geprüft.
  • Regulatorische Verschärfungen müssen verhältnismässig sein und einen nachgewiesenen Nutzen bringen. Zusätzliche Regulierung ohne erkennbaren Mehrwert lehnt economiesuisse ab.
  • Es gilt, zielgerichtet Anpassungen vorzunehmen. economiesuisse spricht sich gegen eine Ausweitung von CS-Folgemassnahmen auf weitere Banken, Versicherungen, Prüfgesellschaften oder andere Akteure aus.

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economiesuisse begrüsst, dass der Bundesrat die Erkenntnisse aus der Credit-Suisse-Krise aufnimmt und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens vorlegt. Massnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge, der Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Banken, einer wirksamen Unternehmensführung und Aufsicht sowie der Liquiditätsversorgung können einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes leisten.

Entscheidend ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Anpassungen zielgerichtet erfolgen. Sie müssen sich auf jene Bereiche und Akteure konzentrieren, in denen die Krise tatsächlich Schwachstellen aufgezeigt hat.

Verhältnismässige Regulierung als Leitprinzip
Die Krise einer einzelnen Grossbank rechtfertigt keine pauschalen regulatorischen Verschärfungen für den gesamten Finanzsektor mit weitreichenden Konsequenzen für die ganze Wirtschaft. Jede neue Vorschrift muss einen klaren und nachweisbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten. Gleichzeitig sind die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sorgfältig zu berücksichtigen.

Die zahlreichen Massnahmen des Bundesrats greifen auf Gesetzes-, Verordnungs- und Aufsichtsebene ineinander und müssen zusammen mit den weiteren Folgeprojekten als Gesamtpaket beurteilt werden. Entscheidend ist ihre kumulative Wirkung auf Banken, Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz. Zusätzliche Belastungen sind nur gerechtfertigt, wenn sie einen nachweisbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten.

Positiv ist, dass der Bundesrat gegenüber den ursprünglich angekündigten Eckwerten verschiedene Anpassungen vorgenommen und das Prinzip der Proportionalität stärker berücksichtigt hat. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüssen.

Ein leistungsfähiger Finanzplatz ist eine zentrale Voraussetzung für Investitionen, Innovation und Wachstum in der gesamten Wirtschaft. Regulatorische Eingriffe sind deshalb stets auch mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu beurteilen.

Zusätzliche Aufsichtsinstrumente kritisch prüfen
Zusätzliche Kompetenzen für die Aufsichtsbehörden führen nicht automatisch zu einer besseren Aufsicht. Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat festgehalten, dass die bestehenden Instrumente der FINMA in der Credit-Suisse-Krise nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Der Fokus sollte deshalb zunächst auf deren konsequenter Anwendung liegen und nicht auf der Schaffung zahlreicher neuer Kompetenzen.Neue Instrumente sollten nur dort geschaffen werden, wo ein klarer Bedarf besteht und bestehende Instrumente nicht ausreichen.

Zusätzliche Sanktions- und Bussenkompetenzen für die FINMA lehnt economiesuisse ab. Regulierungen wie auch Aufsichtsinstrumente müssen verhältnismässig ausgestaltet sein und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.

Verantwortlichkeit zielgerichtet stärken
economiesuisse unterstützt das Ziel klarer Verantwortlichkeiten und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bei systemrelevanten Banken. Neue Governance- und Verantwortlichkeitsvorgaben müssen jedoch zielgerichtet, praxistauglich und verhältnismässig ausgestaltet sein. Sie sollen einen klaren und nachweisbaren Beitrag zu einer guten Risikokultur und zur Finanzstabilität leisten.

Keine Ausweitung der Regulierung auf andere Branchen
Die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise dürfen nicht dazu führen, dass regulatorische Verschärfungen ohne nachgewiesenen Nutzen auf Versicherungen oder andere nicht systemrelevante Finanzmarktakteure ausgeweitet werden.

Im Treuhand- und Revisionswesen besteht kein Anlass für zusätzliche Aufsichts-, Haftungs- und Sanktionsregelungen ohne klar nachgewiesenen Nutzen. Eine klare Rollenabgrenzung zwischen FINMA, Aufsichtsprüfern und Revisionsstellen bleibt zentral. Zusätzliche Eingriffe wie erweiterte Bussenkompetenzen, neue Haftungsrisiken oder eine Pflichtrotation von Prüfgesellschaften benötigen einen überzeugenden Nachweis ihres Nutzens.

Wettbewerbsfähigkeit nicht aus den Augen verlieren
Die Schweiz steht im Wettbewerb mit anderen Finanz- und Wirtschaftsstandorten. Während zahlreiche Länder ihre regulatorischen Rahmenbedingungen überprüfen und teilweise vereinfachen, darf die Schweiz ihre Attraktivität nicht durch unnötige Zusatzbelastungen schwächen.

Finanzstabilität und Wettbewerbsfähigkeit sind keine Gegensätze. Ein wirksamer Regulierungsrahmen muss beides gewährleisten: Stabilität, wenn Risiken bestehen und unternehmerische Freiheit, wenn zusätzliche Regulierung keinen erkennbaren Mehrwert schafft.

economiesuisse wird sich mit der Vorlage nun zusammen mit den Mitgliedern und im Rahmen der Arbeitsgruppe Finanzmarkt im Detail auseinandersetzen und sich aktiv in die Vernehmlassung einbringen.

Erich Herzog
Bereichsleiter Wettbewerb & Regulatorisches,
General Counsel, Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung 

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US-Zölle von 12.5 Prozent: Unsicherheit für Schweizer Unternehmen bleibt bestehen

Von economiesuisse am 28.07.26, 19:31

  • Die USA belegen Schweizer Importe auf Basis von Section 301 mit einem Zollsatz von 12.5 Prozent und verweisen dabei auf angeblich ungenügende Massnahmen gegen Zwangsarbeit.
  • Für economiesuisse ist dieser Entscheid weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Er benachteiligt Schweizer Unternehmen gegenüber Wettbewerbern aus Ländern mit tieferen Zollsätzen, darunter die EU und das Vereinigte Königreich.
  • Die Unsicherheit für Schweizer Unternehmen bleibt aufgrund der laufenden Section-301-Untersuchung zu angeblichen Überkapazitäten weiterhin bestehen.

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Seit dem 24. Februar 2026 galt auf Grundlage von Section 122 des Trade Act ein pauschaler Zusatzzoll von 10 Prozent auf Importe in die USA. Diese Massnahme läuft nun aus. An ihre Stelle tritt für Schweizer Importe ein neuer Zollsatz von 12.5 Prozent auf Basis der Section-301-Untersuchung zu Zwangsarbeit. Für alle Produkte mit einem Meistbegünstigungszollsatz (MFN) von weniger als 12.5 Prozent gilt künftig der Section-301-Zollsatz. Bei Produkten mit einem MFN-Zollsatz von über 12.5 Prozent bleibt der höhere MFN-Zollsatz bestehen.

Aus Sicht von economiesuisse ist dieser Entscheid weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Er belastet Schweizer Unternehmen auf dem wichtigen US-Markt zusätzlich und schafft Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern mit tieferen Zollsätzen, darunter die EU und das Vereinigte Königreich.

Vorwurf der Zwangsarbeit ist unbegründet
Den Vorwurf, die Schweiz unternehme zu wenig gegen den Import von Waren aus Zwangsarbeit, weist economiesuisse derweil entschieden zurück. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Schweizer Lieferketten genutzt würden, um Waren aus Zwangsarbeit in den US-Markt zu schleusen. Zwangsarbeit ist in der Schweiz bereits heute verfassungs-, zivil- und strafrechtlich verboten. Zudem hat die Schweiz die einschlägigen ILO-Konventionen ratifiziert und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt.

Unsicherheit für Unternehmen bleibt bestehen
Für die Unternehmen sind verlässliche und planbare Rahmenbedingungen entscheidend. Mit der heutigen Bekanntgabe halten sich die USA momentan an das im vergangenen November gemeinsam vereinbarte Joint Statement. Dieses sieht für die meisten US-Importzölle aus der Schweiz eine Deckelung auf 15 Prozent vor. Die Schweiz hat ihrerseits bereits zentrale Elemente des Joint Statements umgesetzt.

Gleichzeitig erhöht der neue Zollsatz die Kosten für Schweizer Exporte, ohne die bestehende Unsicherheit zu beseitigen. Umso wichtiger ist, dass aus der laufenden Section-301-Untersuchung zu angeblichen Überkapazitäten in der industriellen Produktion keine zusätzlichen Zollbelastungen entstehen.

Die Gespräche mit den USA müssen deshalb konsequent weitergeführt werden. Ziel bleibt, die Benachteiligung gegenüber der EU und weiteren Mitbewerbern zu beseitigen und weitere handelspolitische Unsicherheiten zu verhindern. economiesuisse unterstützt den Bundesrat weiterhin in seinen Bemühungen, eine verbindliche Lösung mit den USA zu erzielen.

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100 Jahre Exportförderung. 100 Exportgeschichten.

Von Swiss Global Enterprise am 15.07.26, 08:40

Was bringt Schweizer Unternehmen in die Welt und was bringen sie zurück in die Schweiz? 100 Exportgeschichten zeigen Meilensteine, Wendepunkte und mutige Entscheide aus einem Jahrhundert internationaler Expansion.

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US-Zölle: Die Schweizer Wirtschaft braucht Rechtssicherheit

Von economiesuisse am 06.07.26, 09:46

  • Im Rahmen einer Erklärung beabsichtigt der Bundesrat, weitere Elemente des mit den USA vereinbarten Joint Statements umzusetzen. Im Gegenzug erwartet der Bundesrat deren Einhaltung durch die USA.
  • Die Erklärung ist ein weiterer Schritt zur Stabilisierung der bilateralen Handelsbeziehungen.
  • Für die Schweizer Exportwirtschaft bleibt entscheidend, dass das Joint Statement eingehalten wird und eine maximale Zollhöhe von 15 Prozent erreicht werden kann.

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Im Rahmen der Wirtschafts- und Wissenschaftsmission in die USA hat Bundespräsident Guy Parmelin dem US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer eine Erklärung überreicht. Darinbekräftigt der Bundesrat, weitere Elemente des im letzten November mit den US-Behörden abgeschlossenen Joint Statements umzusetzen. Konkret geht es um die vereinfachte Anerkennung von US-Normen in den Bereichen Konformitätsbewertungsstellen, Medizinprodukte und Personenwagen sowie um das öffentliche Beschaffungswesen. Im Gegenzug erwartet der Bundesrat die Einhaltung der seitens USA im Joint Statement festgehaltenen Punkte.

Ein weiterer Schritt, aber es braucht konkrete Ergebnisse und Rechtssicherheit
Aus Sicht von economiesuisse ist die Erklärung des Bundesrats ein weiterer Schritt zur Stabilisierung der bilateralen Beziehungen Schweiz-USA. Zentral bleibt aber, dass die Gespräche mit der US-Administration nun zügig weitergeführt werden. Ziel muss sein, bestehende Handelshemmnisse abzubauen und die Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Für die Schweizer Exportwirtschaft bleibt entscheidend, dass das Joint Statement eingehalten wird und eine maximale Zollhöhe von 15 Prozent erreicht werden kann. Positiv zu werten ist, dass die Verhandlungen über ein verbindliches Handelsabkommen weitergeführt werden.

Section 301 – Untersuchungen bleiben ein Unsicherheitsfaktor
Für die Schweizer Exportwirtschaft bleiben weiterhin substantielle Unsicherheiten bestehen. Diese ergeben sich insbesondere aus den laufenden Untersuchungen der US-Administration unter Section 301. Im Raum stehen Vorwürfe zuungenügenden Massnahmen im Zusammenhang mit Importen aus Zwangsarbeitsowie zu industriellen Überkapazitäten. Diese Verfahren laufen bis am 23. Juli und bergen das Risiko zusätzlicher handelspolitischer Massnahmen.

 

Dr. Monica Rubiolo
Bereichsleiterin Aussenwirtschaft,
Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung

Luc Schnurrenberger
Stv. Bereichsleiter Aussenwirtschaft

 

 

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Warum Mercosur für die Schweiz so wichtig ist

Von HAW Redaktion am 01.06.26, 10:00

Die Schweiz ist klein, aber wirtschaftlich stark mit der Welt verbunden. Kaum ein Land ist so abhängig vom Export von Gütern und Dienstleistungen wie die Schweiz. Genau deshalb sind offene Märkte und gute Handelsabkommen zentral für unseren Wohlstand. Das Mercosur-Abkommen zeigt besonders deutlich, warum internationale Handelspolitik für die Schweiz nicht abstrakt ist, sondern direkte Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit hat.

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Supreme Court stoppt IEEPA-Zölle – Unsicherheit für Schweizer Firmen bleibt

Von economiesuisse am 23.02.26, 11:10

  • Der US Supreme Court hat gewisse von US-Präsident Donald Trump verhängten Strafzölle für unrechtmässig erklärt. Die US-Regierung reagiert umgehend mit neuen Zollplänen.
  • Für die Schweiz sinkt zwar der Zollsatz, doch die handelspolitische Unsicherheit für hiesige Firmen bleibt hoch.
  • economiesuisse unterstützt den Bundesrat weiterhin hinsichtlich eines rechtlich verbindlichen Handelsabkommens mit den USA.
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US-Zölle: Entlastung in Sicht – aber Unternehmen müssen genau hinschauen

Von Simon Bründler am 22.12.25, 17:32

Das grosse Interesse am Webinar von economiesuisse mit Expertinnen und Experten des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zeigte deutlich, wie stark die aktuellen US-Zölle Schweizer Unternehmen beschäftigen. Im Fokus standen der aktuelle Stand der US-Handelspolitik, die Auswirkungen auf Schweizer Exporte sowie die nächsten Schritte im Verhältnis Schweiz–USA.

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Verfehltes «Entweder-oder»

Von economiesuisse am 19.12.25, 11:43

Ein turbulentes Jahr geht zu Ende. Wirtschaftlich gesehen endet es mit einer erfreulichen Note. Die Senkung der US-Zusatzzölle auf pauschal 15 Prozent rückwirkend ab dem 14. November ist eine grosse Entlastung für die Schweizer Unternehmen.

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US-Zölle: 15 Prozent treten rückwirkend in Kraft

Von economiesuisse am 11.12.25, 13:28

  • Die rückwirkende Senkung der US-Zölle von 39 auf 15 Prozent entlastet die Wirtschaft deutlich.
  • Mit der Reduktion der Zölle ist die Schweiz wieder gleichgestellt mit den EU-/EFTA-Staaten und Japan.
  • Es müssen nun rasch Verhandlungen über ein verbindliches Handelsabkommen mit den USA folgen.

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​​Schweizer Exportwirtschaft unter Druck – Wirtschaftswachstum kühlt sich weiter ab

Von economiesuisse am 03.12.25, 10:00

  • Die grosse Unsicherheit auf den Weltmärkten und protektionistische Massnahmen vieler Länder belasten die Schweizer Exportwirtschaft.
  • ​economiesuisse erwartet, dass das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz nach 1,2 in diesem Jahr auch 2026 verhalten mit 1,0 Prozent wächst und unter dem Potenzialwachstum bleibt.
  • ​Der Arbeitskräftemangel schwächt sich ab und die Arbeitslosenquote wird von durchschnittlich 2,8 Prozent (2025) auf 3,0 Prozent (2026) steigen.​ 

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