Sinkflug der Grundkompetenzen gefährdet die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe

Von economiesuisse am 01.09.26, 14:47

  • Ausbildungsbetriebe stellen seit Jahren zunehmende Kompetenzlücken bei ihren Lernenden fest, insbesondere beim Schreiben und in der Mathematik.
  • Jedes fünfte Unternehmen gibt in der Umfrage an, aufgrund sinkender Grundkompetenzen und der damit verbundenen Mehraufwendungen künftig weniger Lernende zu rekrutieren.
  • Ohne Trendwende drohen weniger Lehrstellen und ein geschwächtes duales Berufsbildungssystem.

Bildquelle: KI generiert

Die Schweiz verdankt ihren Wohlstand zu einem grossen Teil gut ausgebildeten Fachkräften und einer starken dualen Berufsbildung. Die Ausbildungsbetriebe leisten dazu einen entscheidenden Beitrag, indem sie Jugendlichen Lehrstellen anbieten und sie zu qualifizierten Fachkräften ausbilden. Voraussetzung dafür ist, dass Jugendliche beim Eintritt in die Lehre über solide Grundkompetenzen verfügen. Genau diese Grundlagen geraten zunehmend unter Druck.

Unternehmen stellen deutliche Kompetenzlücken fest
Eine gemeinsame Umfrage von economiesuisse, dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) unter rund 2’900 Ausbildungsverantwortlichen zeigt: Ein grosser Teil der Unternehmen beobachtet bei ihren Lernenden erhebliche Defizite in den Grundkompetenzen. Besonders kritisch beurteilt werden die Schreibkompetenzen sowie zentrale mathematische Fähigkeiten. Viele Betriebe stellen seit fünf bis zehn Jahren eine kontinuierliche Verschlechterung fest.

Die Auswirkungen sind konkret: Die Rekrutierung geeigneter Lernender wird schwieriger, der Betreuungsaufwand steigt und zusätzliche Fördermassnahmen verursachen erhebliche Kosten. Rund drei Viertel der Unternehmen unterstützen Lernende bereits heute mit zusätzlichen internen und/oder externen Massnahmen, um bestehende Lücken zu schliessen.

Die Schule muss vermitteln, was die Lehre voraussetzt
Die Unternehmen übernehmen Verantwortung und investieren erhebliche Ressourcen in die Förderung ihrer Lernenden. Dennoch ist klar: Die Vermittlung von Grundkompetenzen ist primär Aufgabe der obligatorischen Schule. Je grösser die Kompetenzlücken beim Eintritt in die Lehre sind, desto mehr Zeit und Ressourcen müssen Unternehmen aufwenden, um die Arbeitsmarktfähigkeit sicherzustellen.

Gefahr für das Lehrstellenangebot
Besonders besorgniserregend ist der Einfluss auf die Ausbildungsbereitschaft. Jedes fünfte Unternehmen gibt an, aufgrund der sinkenden Grundkompetenzen und der damit verbundenen Mehraufwendungen künftig weniger Lernende rekrutieren zu wollen. In den offenen Rückmeldungen geben zudem viele Betriebe an, ihre Selektionskriterien zu verschärfen oder Lehrstellen unbesetzt zu lassen, wenn geeignete Bewerbungen fehlen. Insbesondere für KMUs ist diese Entwicklung problematisch. Zusätzliche Betreuung und Förderung fordern kleine Betriebe zeitlich und personell besonders heraus.

Sinkende Grundkompetenzen sind somit nicht nur ein bildungspolitisches Problem. Sie entwickeln sich zunehmend zu einer Herausforderung für die duale Berufsbildung, die Fachkräftesicherung und den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Keine Kompromisse bei den Grundkompetenzen
Aus Sicht der Wirtschaft braucht es jetzt eine konsequente Stärkung der Grundkompetenzen. Lesen, Schreiben und Mathematik müssen in der Volksschule wieder stärker ins Zentrum rücken. Gleichzeitig braucht es eine vertiefte Ursachenanalyse sowie ein Bildungsmonitoring, das Entwicklungen transparent macht und gezielte Verbesserungen ermöglicht.

Nur wenn Kompetenzlücken während der obligatorischen Schulzeit geschlossen werden, kann die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe langfristig gesichert werden. Solide Grundkompetenzen am Ende der Volksschule sind die Voraussetzung für eine starke duale Berufsbildung und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

 

Rückfragen: 

Silvan Lipp, Leiter Kommunikation, +41 44 421 35 57,media@economiesuisse.ch

Stefan Heini, Ressortleiter Kommunikation, +41 78 790 66 32,stefan.heini@arbeitgeber.ch

Simone Hinnen, Leiterin Kommunikation und Kampagnen, +41 76 373 79 74,s.hinnen@sgv-usam.ch

 

 

 

 

 

 

 




 

 

 

 

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Freihandelsabkommen mit China modernisiert: Mehr Marktchancen für Schweizer Unternehmen

Von economiesuisse am 24.08.26, 10:26

  • Die Modernisierung des Freihandelsabkommen mit China stärkt den Zugang zum drittwichtigsten Handelspartner der Schweiz.
  • 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte erhalten künftig zollfreien Zugang zum chinesischen Markt.
  • Das Abkommen verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft und reduziert einseitige Abhängigkeiten in geopolitisch unsicheren Zeiten.

Bildquelle: KI generiert

Das Freihandelsabkommen mit China von 2014 ist in die Jahre gekommen. Umso erfreulicher ist, dass die Schweiz und China die angestrebte Modernisierung nach fünf Verhandlungsrunden erfolgreich abschliessen konnten. Das ist ein wichtiger Erfolg für den Wirtschaftsstandort Schweiz. In einer Welt mit zunehmenden Handelskonflikten und geopolitischen Spannungen stärkt die Schweiz damit ihren Zugang zu einem ihrer wichtigsten Absatzmärkten. China ist nach der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz.

Mehr Wettbewerbsfähigkeit auf dem chinesischen Markt
Die Einigung bringt konkrete Verbesserungen für Schweizer Unternehmen. Während bereits heute fast alle chinesischen Importe zollfrei in die Schweiz gelangen, profitierten bisher nur rund die Hälfte der Schweizer Exporte von einem vergleichbaren Zugang zum chinesischen Markt. Mit dem modernisierten Abkommen können künftig 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte zollfrei nach China exportiert werden. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft gestärkt.

Für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft ist ein guter Zugang zu den Weltmärkten entscheidend. Jeder zweite Franken unseres Wohlstandes wird im Ausland verdient. Rund zwei Millionen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Export ab. Offene Märkte ermöglichen Unternehmen, ihre Produkte weltweit anzubieten, Grössenvorteile zu nutzen und in Innovationen zu investieren. Davon profitieren letztlich alle. Die Beschäftigten, die Konsumentinnen und Konsumenten und auch der Staat durch hohe Steuereinnahmen.

Besonders wichtig ist das Abkommen für exportorientierte Branchen wie Pharma, Maschinenbau, Medizintechnik, Präzisionsinstrumente, Uhren oder hochwertige Konsumgüter. In diesen Sektoren konkurrieren Schweizer Unternehmen täglich mit Anbietern aus aller Welt. Der chinesische Markt ist zudem sehr kompetitiv. Ein Wegfall von Zöllen und administrativen Hürden verbessert in diesem herausfordernden Umfeld die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft.

Die Modernisierung geht zudem über den klassischen Zollabbau hinaus. Das Abkommen enthält Verbesserungen bei den Ursprungsregeln, den Handelserleichterungen, dem Dienstleistungshandel, dem digitalen Handel sowie beim Zugang für Investitionen. Zudem werden die Bestimmungen zu Umweltfragen und Arbeitsrechten ausgebaut und gestärkt. Damit trägt das Abkommen den Anforderungen moderner Wirtschaftsbeziehungen Rechnung.

Diversifizierung stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz
Die Schweizer Wirtschaft braucht breit abgestützte Handelsbeziehungen zu allen wichtigen Absatzmärkten. Die Diversifizierung verringert einseitige Abhängigkeiten. Der Abschluss der Verhandlungen ist daher ein positives Signal. Das modernisierte Abkommen verbessert die Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen, stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und eröffnet der Schweizer Exportwirtschaft zusätzliche Marktchancen.

 

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Die Finanzstabilität mit verhältnismässiger Regulierung stärken

Von economiesuisse am 17.08.26, 09:54

  • Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung eröffnet.
  • economiesuisse unterstützt gezielte Reformen zur Stärkung der Krisenvorsorge und der Finanzstabilität. Die Vorlage wird nun im Detail geprüft.
  • Regulatorische Verschärfungen müssen verhältnismässig sein und einen nachgewiesenen Nutzen bringen. Zusätzliche Regulierung ohne erkennbaren Mehrwert lehnt economiesuisse ab.
  • Es gilt, zielgerichtet Anpassungen vorzunehmen. economiesuisse spricht sich gegen eine Ausweitung von CS-Folgemassnahmen auf weitere Banken, Versicherungen, Prüfgesellschaften oder andere Akteure aus.

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economiesuisse begrüsst, dass der Bundesrat die Erkenntnisse aus der Credit-Suisse-Krise aufnimmt und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens vorlegt. Massnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge, der Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Banken, einer wirksamen Unternehmensführung und Aufsicht sowie der Liquiditätsversorgung können einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes leisten.

Entscheidend ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Anpassungen zielgerichtet erfolgen. Sie müssen sich auf jene Bereiche und Akteure konzentrieren, in denen die Krise tatsächlich Schwachstellen aufgezeigt hat.

Verhältnismässige Regulierung als Leitprinzip
Die Krise einer einzelnen Grossbank rechtfertigt keine pauschalen regulatorischen Verschärfungen für den gesamten Finanzsektor mit weitreichenden Konsequenzen für die ganze Wirtschaft. Jede neue Vorschrift muss einen klaren und nachweisbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten. Gleichzeitig sind die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sorgfältig zu berücksichtigen.

Die zahlreichen Massnahmen des Bundesrats greifen auf Gesetzes-, Verordnungs- und Aufsichtsebene ineinander und müssen zusammen mit den weiteren Folgeprojekten als Gesamtpaket beurteilt werden. Entscheidend ist ihre kumulative Wirkung auf Banken, Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz. Zusätzliche Belastungen sind nur gerechtfertigt, wenn sie einen nachweisbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten.

Positiv ist, dass der Bundesrat gegenüber den ursprünglich angekündigten Eckwerten verschiedene Anpassungen vorgenommen und das Prinzip der Proportionalität stärker berücksichtigt hat. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüssen.

Ein leistungsfähiger Finanzplatz ist eine zentrale Voraussetzung für Investitionen, Innovation und Wachstum in der gesamten Wirtschaft. Regulatorische Eingriffe sind deshalb stets auch mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu beurteilen.

Zusätzliche Aufsichtsinstrumente kritisch prüfen
Zusätzliche Kompetenzen für die Aufsichtsbehörden führen nicht automatisch zu einer besseren Aufsicht. Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat festgehalten, dass die bestehenden Instrumente der FINMA in der Credit-Suisse-Krise nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Der Fokus sollte deshalb zunächst auf deren konsequenter Anwendung liegen und nicht auf der Schaffung zahlreicher neuer Kompetenzen.Neue Instrumente sollten nur dort geschaffen werden, wo ein klarer Bedarf besteht und bestehende Instrumente nicht ausreichen.

Zusätzliche Sanktions- und Bussenkompetenzen für die FINMA lehnt economiesuisse ab. Regulierungen wie auch Aufsichtsinstrumente müssen verhältnismässig ausgestaltet sein und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.

Verantwortlichkeit zielgerichtet stärken
economiesuisse unterstützt das Ziel klarer Verantwortlichkeiten und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bei systemrelevanten Banken. Neue Governance- und Verantwortlichkeitsvorgaben müssen jedoch zielgerichtet, praxistauglich und verhältnismässig ausgestaltet sein. Sie sollen einen klaren und nachweisbaren Beitrag zu einer guten Risikokultur und zur Finanzstabilität leisten.

Keine Ausweitung der Regulierung auf andere Branchen
Die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise dürfen nicht dazu führen, dass regulatorische Verschärfungen ohne nachgewiesenen Nutzen auf Versicherungen oder andere nicht systemrelevante Finanzmarktakteure ausgeweitet werden.

Im Treuhand- und Revisionswesen besteht kein Anlass für zusätzliche Aufsichts-, Haftungs- und Sanktionsregelungen ohne klar nachgewiesenen Nutzen. Eine klare Rollenabgrenzung zwischen FINMA, Aufsichtsprüfern und Revisionsstellen bleibt zentral. Zusätzliche Eingriffe wie erweiterte Bussenkompetenzen, neue Haftungsrisiken oder eine Pflichtrotation von Prüfgesellschaften benötigen einen überzeugenden Nachweis ihres Nutzens.

Wettbewerbsfähigkeit nicht aus den Augen verlieren
Die Schweiz steht im Wettbewerb mit anderen Finanz- und Wirtschaftsstandorten. Während zahlreiche Länder ihre regulatorischen Rahmenbedingungen überprüfen und teilweise vereinfachen, darf die Schweiz ihre Attraktivität nicht durch unnötige Zusatzbelastungen schwächen.

Finanzstabilität und Wettbewerbsfähigkeit sind keine Gegensätze. Ein wirksamer Regulierungsrahmen muss beides gewährleisten: Stabilität, wenn Risiken bestehen und unternehmerische Freiheit, wenn zusätzliche Regulierung keinen erkennbaren Mehrwert schafft.

economiesuisse wird sich mit der Vorlage nun zusammen mit den Mitgliedern und im Rahmen der Arbeitsgruppe Finanzmarkt im Detail auseinandersetzen und sich aktiv in die Vernehmlassung einbringen.

Erich Herzog
Bereichsleiter Wettbewerb & Regulatorisches,
General Counsel, Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung 

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US-Zölle von 12.5 Prozent: Unsicherheit für Schweizer Unternehmen bleibt bestehen

Von economiesuisse am 28.07.26, 19:31

  • Die USA belegen Schweizer Importe auf Basis von Section 301 mit einem Zollsatz von 12.5 Prozent und verweisen dabei auf angeblich ungenügende Massnahmen gegen Zwangsarbeit.
  • Für economiesuisse ist dieser Entscheid weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Er benachteiligt Schweizer Unternehmen gegenüber Wettbewerbern aus Ländern mit tieferen Zollsätzen, darunter die EU und das Vereinigte Königreich.
  • Die Unsicherheit für Schweizer Unternehmen bleibt aufgrund der laufenden Section-301-Untersuchung zu angeblichen Überkapazitäten weiterhin bestehen.

Bildquelle: KI generiert

Seit dem 24. Februar 2026 galt auf Grundlage von Section 122 des Trade Act ein pauschaler Zusatzzoll von 10 Prozent auf Importe in die USA. Diese Massnahme läuft nun aus. An ihre Stelle tritt für Schweizer Importe ein neuer Zollsatz von 12.5 Prozent auf Basis der Section-301-Untersuchung zu Zwangsarbeit. Für alle Produkte mit einem Meistbegünstigungszollsatz (MFN) von weniger als 12.5 Prozent gilt künftig der Section-301-Zollsatz. Bei Produkten mit einem MFN-Zollsatz von über 12.5 Prozent bleibt der höhere MFN-Zollsatz bestehen.

Aus Sicht von economiesuisse ist dieser Entscheid weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Er belastet Schweizer Unternehmen auf dem wichtigen US-Markt zusätzlich und schafft Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern mit tieferen Zollsätzen, darunter die EU und das Vereinigte Königreich.

Vorwurf der Zwangsarbeit ist unbegründet
Den Vorwurf, die Schweiz unternehme zu wenig gegen den Import von Waren aus Zwangsarbeit, weist economiesuisse derweil entschieden zurück. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Schweizer Lieferketten genutzt würden, um Waren aus Zwangsarbeit in den US-Markt zu schleusen. Zwangsarbeit ist in der Schweiz bereits heute verfassungs-, zivil- und strafrechtlich verboten. Zudem hat die Schweiz die einschlägigen ILO-Konventionen ratifiziert und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt.

Unsicherheit für Unternehmen bleibt bestehen
Für die Unternehmen sind verlässliche und planbare Rahmenbedingungen entscheidend. Mit der heutigen Bekanntgabe halten sich die USA momentan an das im vergangenen November gemeinsam vereinbarte Joint Statement. Dieses sieht für die meisten US-Importzölle aus der Schweiz eine Deckelung auf 15 Prozent vor. Die Schweiz hat ihrerseits bereits zentrale Elemente des Joint Statements umgesetzt.

Gleichzeitig erhöht der neue Zollsatz die Kosten für Schweizer Exporte, ohne die bestehende Unsicherheit zu beseitigen. Umso wichtiger ist, dass aus der laufenden Section-301-Untersuchung zu angeblichen Überkapazitäten in der industriellen Produktion keine zusätzlichen Zollbelastungen entstehen.

Die Gespräche mit den USA müssen deshalb konsequent weitergeführt werden. Ziel bleibt, die Benachteiligung gegenüber der EU und weiteren Mitbewerbern zu beseitigen und weitere handelspolitische Unsicherheiten zu verhindern. economiesuisse unterstützt den Bundesrat weiterhin in seinen Bemühungen, eine verbindliche Lösung mit den USA zu erzielen.

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Schweiz-UK: Modernisiertes Freihandelsabkommen vertieft die Partnerschaft

Von economiesuisse am 20.07.26, 09:30

  • Der Verhandlungsabschluss markiert ein wichtiges Etappenziel der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.
  • Das UK gehört zu den wichtigsten europäischen Handelspartnern der Schweiz. Daher ist der Ausbau massgeschneiderter Regelwerke nach dem Brexit von zentraler Bedeutung.
  • Gerade in Zeiten wachsenden Protektionismus sind Freihandelsabkommen für die Schweiz von zentraler Bedeutung.

Bildquelle: economiesuisse

Seit dem Brexit haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich ihre bilateralen Wirtschaftsbeziehungen schrittweise vertieft. Der «Mind the gap»-Ansatz sicherte in einem ersten Schritt den Status quo. Anschliessend wurde mittels spezifischer, bilateraler Abkommen ein rechtlich verbindlicher Rahmen für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit geschaffen.

Zu den bisher grössten Erfolgen zählen das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Finanzbereich, das sogenannteBerne Financial Services Agreement, das (befristete) Services Mobility Agreement über die Dienstleistungsmobilität sowie die Mutual Recognition Agreements zum Abbau technischer Handelshemmnisse. Nun reiht sich mit dem gestrigen Verhandlungsabschluss das umfassende, modernisierte Freihandelsabkommen in diese Liste ein.

Neuer Deal stärkt positive Dynamik
economiesuisse begrüsst die Modernisierung des Handelsabkommens. Mit dem modernisierten Abkommen sollen zum einen die bestehenden Regeln im Warenhandel gesichert und zum anderen der Marktzugang für den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, die Mobilität von Dienstleistungserbringenden und den digitalen Handel verbessert werden. Damit schafft das modernisierte Abkommen nicht nur eine gute Grundlage für eine weitere Vertiefung des Dienstleistungshandels zwischen zwei der wichtigsten und eng miteinander vernetzten Finanzmärkte Europas, sondern bietet auch eine wertvolle Ergänzung zum Berne Financial Services Agreement.

economiesuisse wird sich dafür einsetzen, dass das Abkommen zügig genehmigt wird, damit die Firmen möglichst rasch von dessen Vorteilen profitieren können.

Wichtiges Signal in Zeiten geopolitischer Unsicherheit
Als Exportnation braucht die Schweiz einen bestmöglichen und gesicherten Zugang zu ausländischen Märkten. Angesichts des zunehmenden Protektionismus und der geopolitischen Unsicherheiten sind solche Freihandelsabkommen für die Schweiz derzeit ein wichtiges Instrument für einen möglichst hindernisfreien Marktzugang. Mit dem Verhandlungsabschluss über ein modernisiertes Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich wurden die Beziehungen zu einem unserer wichtigsten Handelspartner gesichert und zukunftsfähig weiterentwickelt.

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Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative: Schweizer Sonderweg mit hohen Kosten für die Wirtschaft

Von economiesuisse am 14.07.26, 10:47

  • Das geplante Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) ist kein massvoll weiterentwickeltes Nachhaltigkeitsrecht – es ist ein regulatorischer Fremdkörper, der Schweizer Unternehmen mit einem weltweit einzigartigen Haftungs-, Aufsichts- und Berichterstattungsregime belastet.
  • Der Aufwand ist massiv und betrifft weit mehr als die rund 30 direkt erfassten Grossunternehmen: Über die Lieferkette entsteht ein Regulierungsdruck, der KMU faktisch zwingt, Dokumentations-, Prüf- und Berichtspflichten ihrer Kunden zu absorbieren – mit erheblichen Mehrkosten und Wettbewerbsnachteilen.
  • economiesuisse lehnt den Vorentwurf klar ab. Er ist kein Gegenvorschlag, sondern ein Umsetzungsgesetz der neuen Konzernverantwortungsinitiative.

Bildquelle: economiesuisse

Seit der Annahme des parlamentarischen Gegenvorschlags zur ersten Konzernverantwortungsinitiative 2020 gilt in der Schweiz ein Nachhaltigkeitsregime, das international anschlussfähig, rechtsstaatlich fundiert und ohne allgemeine Konzernhaftung ausgestaltet ist. Unternehmen haben seither massiv investiert: in Nachhaltigkeitsfunktionen, Compliance-Strukturen, Due-Diligence-Prozesse und Berichterstattungssysteme. Die Wirtschaft hat diese Investitionen getragen, weil der Rahmen verhältnismässig war.

Der Vorentwurf des NUFG verändert diese Ausgangslage fundamental. Er ist nicht die logische Fortsetzung des bisherigen Wegs – er ist ein Systembruch. Und er kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Schweizer Wirtschaft unter grossem internationalem Druck steht und die EU selbst gerade dabei ist, ihre eigenen Nachhaltigkeitsregeln grundlegend zurückzubauen.

Ein Schweizer Sonderweg ohne internationales Vorbild
Das NUFG wird als Annäherung an das EU-Recht dargestellt. Tatsächlich hat die EU ihre Nachhaltigkeitsregulierung mit dem Omnibus-I-Paket deutlich abgeschwächt und insbesondere das ursprünglich vorgesehene Haftungsregime gestrichen. Bis heute hat kein EU-Mitgliedstaat die Richtlinie umgesetzt.

Das NUFG übernimmt dagegen selektiv die strengsten Elemente der ursprünglichen, inzwischen überholten Regulierung (CSDDD) und verschärft diese mit eigenständigen Schweizer Sonderlösungen und kombiniert sie mit einer Aufsichtsarchitektur, die im europäischen Nachhaltigkeitsrecht kein Vorbild kennt. Besonders deutlich wird dies im Vergleich mit Finnland, dem einzigen EU-Staat mit einem konkreten Umsetzungsentwurf: Finnland verzichtet bewusst auf eine Spezialhaftung und hält sich an den EU-Mindeststandard. Das NUFG geht deutlich weiter.

Massiver und schwer kalkulierbarer Aufwand
Die Darstellung des Bundesrats, lediglich rund 30 Grossunternehmen seien direkt betroffen, ist irreführend. Sie blendet den strukturellen Mechanismus aus, der jede Regulierung dieser Art prägt: den Trickle-down-Effekt. Direkt erfasste Unternehmen werden verpflichtet, ihre Geschäftspartner entlang der gesamten Wertschöpfungskette in die Sorgfalts- und Compliance-Prozesse einzubinden, entsprechende Anforderungen vertraglich weiterzugeben und deren Einhaltung zu überwachen. Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass solche Pflichten regelmässig an Zulieferer und Geschäftspartner weitergegeben werden – insbesondere an KMU.

Der Aufwand ist beträchtlich: Neue Risiko- und Sorgfaltsprozesse, umfangreiche Berichterstattung, aufwendige Prüfungen sowie jahrzehntelange Dokumentations- und Archivierungspflichten verursachen hohe Kosten und erhebliche Rechtsunsicherheit.

Die Spezialhaftung: Was 2020 an der Urne scheiterte, kehrt durch die Hintertür zurück
Besonders problematisch ist das Haftungsregime. Es führt faktisch eine Spezialhaftung der Muttergesellschaften für Vorgänge entlang globaler Wertschöpfungsketten ein und kombiniert diese mit konzernweiter Solidarhaftung, weitreichenden Offenlegungspflichten und einer extraterritorialen Eingriffsnorm, die zwingend Schweizer Recht auf Auslandssachverhalte erstreckt.

Damit kehrt jenes Konzept zurück, das die Stimmbevölkerung 2020 im Rahmen der ersten Konzernverantwortungsinitiative an der Urne abgelehnt hat. Und es ist jene Konstruktion, von der die EU mit dem Omnibus I bewusst Abstand genommen hat. Das NUFG führt sie nun eigenständig ein und deklariert dies als Gegenvorschlag zu einer Initiative, die genau dasselbe fordert. Das ist politisch wie rechtsstaatlich nicht konsistent.

Gleichzeitig verzichtet die EU inzwischen bewusst auf ein solches Haftungsmodell. Das NUFG schafft damit einen Schweizer Sonderweg, ohne dass dies durch europäisches Recht oder die Bilateralen III verlangt würde.

Ein interventionistisches Regime für bisher nicht regulierte Unternehmen
Die geplante Revisions- und Nachhaltigkeitsaufsichtsbehörde (RNAB) erhält ausserordentlich weitgehende Kompetenzen, die im europäischen Nachhaltigkeitsrecht ohne Vorbild sind: hohe Verwaltungssanktionen von bis zu 3 Prozent des weltweiten Umsatzes, Organentmachtung, Gewinnabschöpfung, Zwangsauflösung, Ausschluss von öffentlichen Beschaffungsverfahren für bis zu fünf Jahre sowie Naming-and-shaming bereits während laufender Verfahren.

Besonders kritisch ist, dass diese Sanktionen an Pflichten anknüpfen, welche erst später durch den Bundesrat konkretisiert werden sollen. Unternehmen würden damit Sanktionen ausgesetzt, obwohl zentrale Anforderungen bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht feststehen. Dies schwächt die Rechtssicherheit und erschwert langfristige Investitions- und Standortentscheide.

economiesuisse lehnt den Vorentwurf daher klar ab. Er ist kein Gegenvorschlag, sondern ein Umsetzungsgesetz der neuen Konzernverantwortungsinitiative.

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Schweizer Firmen glauben nicht an eine geopolitische Entspannung, Dies Schadet sowohl den Firmen als auch ihren Mitarbeitern

Von ZHAW am 25.06.26, 17:33

Am 1. August 2025 überraschte Donald Trump die Schweiz mit einem speziellen Geburtstagsgeschenk: 39% Importzoll, mehr als für die EU und mehr als befürchtet. Ein Jahr später zeigt die Swiss Managers Survey, dass die geopolitische Unsicherheit in der Schweizer Wirtschaft angekommen ist. Der Glaube an eine schnelle Besserung ist verschwunden und Firmen treten auf die Kostenbremse. Während einzelne geopolitische Ereignisse, wie die monatelange Sperrung der Strasse von Hormuz, bis jetzt weniger starke Auswirkungen als erwartet hatten, schadet die konstante geopolitische Unsicherheit der Wirtschaft indirekt: Viele Schweizer Firmen haben im vergangenen Jahr ihre Investitionen zurückgefahren und keine neuen Stellen geschaffen. So kriechen die geopolitischen Verwerfungen in die Schweizer Haushaltseinkommen.

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Reformen anpacken, Bilaterale sichern

Von economiesuisse am 17.06.26, 10:21

Das Volk hat entschieden. Das Nein zu einer fixen Bevölkerungsobergrenze war richtig.

Damit ist eine unbrauchbare Lösung vom Tisch. Ein starrer Bevölkerungsdeckel hätte das Dichteproblem nicht gelöst, sondern nur neue Probleme geschaffen und den Wirtschaftsstandort gelähmt. In Kreisen der Wirtschaft ist deshalb die Erleichterung über das Nein spürbar.

Das Abstimmungsresultat darf jedoch nicht falsch interpretiert werden. Die Zuwanderung der letzten 25 Jahre wird in der Bevölkerung als Problem empfunden. Die Sorgen sind real. Deshalb darf die Politik nun nicht in den kollektiven Tiefschlaf verfallen. Sie muss die Ängste ernstnehmen. Es müssen Taten folgen, Phrasen dreschen allein reicht nicht mehr.

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Japan als Warnsignal: Alt, ärmer und entvölkert

Von economiesuisse am 08.06.26, 14:47

  • Seit 30 Jahren sieht sich Japan mit einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung konfrontiert.
  • Die Wohlstandsentwicklung ist seither bescheiden und man beobachtet eine Entvölkerung der ländlichen Regionen.
  • Das Beispiel Japan dient als Warnung für die Schweiz im Hinblick auf eine rigide Zuwanderungspolitik.

Bildquelle: KI generiert

Am 14. Juni 2026 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung darüber, ob ein starrer Bevölkerungsdeckel von 10 Millionen Menschen in der Verfassung verankert werden soll. Die Umfragen deuten darauf hin, dass das Anliegen, gerade auch im ländlichen Raum, auf viel Zuspruch stossen dürfte. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden die Zuwanderung und das damit verbundene Bevölkerungswachstum als zu hoch und zu schnell. Der Deckel wird als einfache Lösung angepriesen, um gegen diese Entwicklung vorzugehen. «Bewahren, was wir lieben», so der Slogan der Befürworter eines starren Deckels. Doch hält dieser Anspruch der Realität stand? Kann man in einer immer älter werdenden Bevölkerung Wohlstand, dezentrale Versorgung und wirtschaftliche Dynamik bewahren und gleichzeitig eine rigide Begrenzung der Migration verfolgen, wie es ab Erreichen des Deckels verfassungsmässig vorgesehen ist? In der aktuellen Debatte lohnt sich ein Blick auf Japan.

Schrumpfende Erwerbsbevölkerung und kaum Wohlstandgewinne
Japan hat eine der ältesten Bevölkerungen weltweit. Seit nun fast dreissig Jahren schrumpft die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren. Eine Folge dieser demografischen Herausforderung ist deutlich in der Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf erkennbar. Von 1970 an konnte Japan beim Wohlstand gegenüber anderen Industrienationen aufholen. Mitte der 1990er-Jahre wiesen sie ein ähnlich hohes BIP pro Kopf auf wie Deutschland, die Niederlande oder Schweden. Doch ab diesem Zeitpunkt änderte sich die Ausgangslage. Während die erwerbsfähige Bevölkerung in den europäischen Ländern weiter wuchs, begann sie in Japan zu schrumpfen. Die Auswirkungen auf die Wohlstandsentwicklung sind offensichtlich: Die Deutschen konnten ihr BIP pro Kopf seit 1996 inflationsbereinigt um 37 Prozent steigern, die Niederländer und Schweden sogar um etwa 50 Prozent. Die Wohlstandsgewinne Japans fielen mit 20 Prozent deutlich geringer aus. Mit der schrumpfenden Erwerbsbevölkerung war es für Japan nicht mehr möglich, mit den anderen Ländern mitzuhalten.

Das ländliche Japan entvölkert sich immer mehr
Seit Mitte der 1990er-Jahre schrumpft die japanische Erwerbsbevölkerung, während die Gesamtbevölkerung nahezu konstant blieb. Die Wohlstandsentwicklung war seitdem bescheiden. Dies ist jedoch nur eine der Folgen der demografischen Alterung. Eine weitere Auswirkung zeigt sich bei der Betrachtung der Verteilung der Bevölkerung auf ländliche und urbane Gebiete. Bis Mitte der 1990er-Jahre wuchs die Gesamtbevölkerung in etwa so stark wie die erwerbsfähige Bevölkerung. Die Bevölkerung in den Städten nahm kontinuierlich zu, während jene auf dem Land weitgehend konstant blieb. Doch seit die erwerbsfähige Bevölkerung schrumpft, ist eine massive Entvölkerung des ländlichen Raums zu beobachten. Die Bevölkerung auf dem Land ist seit 1996 um 63 Prozent geschrumpft. In absoluten Zahlen hat sich die Zahl der Personen in ländlichen Gebieten von einst über 27 Millionen auf nur noch etwa 10 Millionen reduziert.

Lehren für die Schweiz
Das Beispiel Japan führt zwei Dinge vor Augen. Erstens: Ein Land, in dem die Erwerbsbevölkerung schrumpft und dieser Wegfall aufgrund einer restriktiven Migrationspolitik nicht über Einwanderung kompensiert werden kann, büsst mittelfristig an Wohlstand ein. Zweitens: Mit einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung wird es immer schwieriger, in ländlichen Gebieten die Versorgung mit Gütern und allen voran mit Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Es fehlen schlicht die Arbeitskräfte dafür.

Die Leute sehen sich gezwungen, in urbanere Gebiete umzuziehen, weil dort die Versorgung nach wie vor gewährleistet ist. Mit jedem Wegzug verschärft sich die Abwärtsspirale weiter: weniger Menschen, weniger Angebot. Zurück bleiben ländliche Gebiete, die entvölkert sind. Einst lebhafte Dörfer verkommen zu ausgestorbenen Ansammlungen von Häuschen. Restaurants, Geschäfte, Schulen und Spitäler sind geschlossen.

Mit Blick auf die Abstimmung über einen starren Bevölkerungsdeckel zeigt Japan, in welche Richtung es schon bald gehen könnte. Auch in der Schweiz schrumpft die Erwerbsbevölkerung im Inland. Und um die 10-Millionen-Grenze einhalten zu können, werden schon bald massive Einschränkungen bei der Zuwanderung nötig sein. Die Frage drängt sich auf: Können wir mit dem Bevölkerungsdeckel wirklich «Bewahren, was wir lieben», oder leiten wir damit den schleichenden Niedergang dessen ein, was wir lieben.

 

Prof. Dr. Rudolf Minsch
Leiter Wirtschaftspolitik & Aussenwirtschaft,
Chefökonom, Stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung

GuidoSaurer
Stv. Bereichsleiter Wirtschaftspolitik & Bildung

 

Medienmitteilung economiesuisse vom 02.06.2026

 

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Unsicherheit bremst Wachstum

Von economiesuisse am 03.06.26, 11:50

  • Die Schweizer Wirtschaft wächst weiterhin unter Potenzial und steht unter dem Einfluss geopolitischer Unsicherheiten. Die Exportwirtschaft zeigt sich dennoch erstaunlich robust. Die binnenorientierten Branchen entwickeln sich stabil.
  • Die Inflation steigt in diesem Jahr auf 0,8 Prozent.
  • economiesuisse erwartet, dass das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz nach 1,0 Prozent in diesem Jahr auch 2027 verhalten um 1,2 Prozent wächst.
  • Die Arbeitslosenquote wird von durchschnittlich 3,1 Prozent (2026) auf 3,2 Prozent (2027) steigen.

Die internationalen Konflikte in der Ukraine und dem Nahen Osten belasten die Weltwirtschaft. Hohe Erdölpreisnotierungen, steigende Transportkosten und das erneute Aufkommen von Lieferengpässen verteuern viele Produkte und, zwar abgeschwächt, auch viele Dienstleistungen. So wird beispielsweise das Ausrollen neuer KI-Dienstleistungen teurer, weil die Hardwarepreise und die Energiekosten steigen. Entsprechend nehmen die Inflationsraten in vielen Ländern wieder zu.

In den USA und der EU zeichnet sich ein ähnliches Szenario ab wie nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine: Damals liessen stark steigende Energiepreise die Inflation innert kurzer Zeit gegen 10 Prozent ansteigen. Ein gleich starker Inflationsschub ist zwar nicht zu erwarten, da viele Länder ihre Abhängigkeiten von Energie aus den Konfliktzonen etwas reduziert haben. Dennoch ist die Richtung der Preisentwicklung vorgezeichnet. Je länger die Probleme bei der Durchfahrt durch die Strasse von Hormus andauern, desto stärker dürfte die Inflation angeheizt werden. Besonders betroffen ist Asien, weil Länder wie Indien, die Philippinen und Indonesien in hohem Mass von Energie aus der Konfliktzone abhängig sind.

Schwächere Inflationsentwicklung in der Schweiz
Für die Schweiz ist im internationalen Vergleich weiterhin mit einer deutlich schwächeren Inflationsentwicklung zu rechnen. Der dämpfende Effekt des starken Frankens auf die importierte Inflation, die über die letzten Jahrzehnte deutlich energieeffizienter gewordene Schweizer Wirtschaft und das bereits sehr hohe inländische Preisniveau von Energie oder Nahrungsmittel führen dazu, dass die prozentualen Preisanstiege moderater ausfallen.

Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die Zollpolitik der USA sowie durch protektionistische Massnahmen und Subventionen in vielen Ländern. Für exportorientierte Unternehmen bleibt unsicher, welche Rahmenbedingungen morgen gelten. Die Schweizer Wirtschaft hat jedoch gelernt, besser mit dieser Unsicherheit umzugehen. Gleichzeitig treibt sie viele Unternehmen dazu, ihre internationale Diversifikation weiter voranzutreiben. Dies wird den Standort Schweiz mittelfristig schwächen. Auch die hohe Regulierungsdichte belastet die Attraktivität des Standorts.

Trotz verhaltener Konsumentenstimmung und steigender Energiepreise führen vier Faktoren dazu, dass sich die Weltwirtschaft derzeit erstaunlich resilient zeigt. Erstens sorgen viele Staaten mit fiskalischen Impulsen für zusätzliche Nachfrage, etwa durch Subventionen, höhere staatliche Investitionen oder Steuersenkungen. Zweitens fliesst ein Teil der zusätzlichen Staatsausgaben in umfangreiche Rüstungsprogramme. Drittens investieren die grossen Tech-Firmen, aber auch viele kleinere Unternehmen, umfangreiche Mittel in Rechenzentren und KI-Anwendungen. Und viertens besteht in einzelnen Sektoren Nachholbedarf bei Ersatzinvestitionen und Lager werden wieder aufgefüllt, um künftige Lieferengpässe abzufedern.

Exportdynamik uneinheitlich
Die Schweizer Exportindustrie bleibt weiterhin unter Druck, entwickelt sich jedoch je nach Branche unterschiedlich. Die Textil-, die Uhren- und die exportierende Lebensmittelindustrie rechnet mit weiter rückläufigen Exporten. In der Tech-Industrie zeichnet sich hingegen im Laufe dieses Jahres eine Bodenbildung ab. Hohe Auftragseingänge deuten darauf hin, dass die MEM-Exporte 2027 wieder zulegen könnten. Die Gesundheitsbranchen – insbesondere die Pharmaindustrie und die Medizinalgüterindustrie - erwarten weiterhin ein solides Wachstum.

Im Dienstleistungsbereich wirkt sich die Lage im Nahen Osten vor allem negativ auf den Tourismus aus, insbesondere aufgrund höherer Transportkosten. Demgegenüber dürften Banken, Versicherungen und der Grosshandel ihre Dienstleistungsexporte verglichen mit 2025 sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr steigern.

Stabile Entwicklung bei binnenorientierter Wirtschaft
Während der Wachstumsmotor der Exporte stottert, entwickelt sich die binnenorientierte Wirtschaft stabil. Die Kaufkraft der Bevölkerung bleibt insgesamt hoch. Zudem wird die Zuwanderung auch 2026 und 2027 deutlich über der Abwanderung liegen. Zwar wird die positive Reallohnentwicklung durch die ansteigende Inflation etwas gedämpft, doch die Kaufkraft der Bevölkerung bleibt gross und ihre Nachfrage - insbesondere nach Dienstleistungen - wächst weiterhin. Entsprechend erwarten die Gesundheitsbranche, aber auch die Telekommunikation, die Informatik, der Detailhandel oder die Transportbranche eine positive Wirtschaftsentwicklung in diesem und im nächsten Jahr. Auch die Immobilienbranche, Beratungsunternehmen und das inländische Banken- und Versicherungsgeschäft entwickeln sich positiv. Strukturell angespannt bleibt hingegen die Lage in der Medienbranche und im Druck- und Verlagsgeschäft.

Eine wichtige Stütze des Wachstums bleiben der private und der öffentliche Konsum, welche sich stabil entwickeln und in diesem sowie im nächsten Jahr zwischen 1 und 1,5 Prozent zulegen dürften. Trotz der grossen wirtschaftlichen Unsicherheit investieren viele Unternehmen weiterhin in der Schweiz, insbesondere in Ausrüstungen, aber auch in den Wirtschaftshochbau. Der Bausektor wird dabei vor allem vom Miet- und Eigentumswohnungsbau getragen. Auch die öffentliche Hand investiert kontinuierlich in Hoch- und Tiefbauprojekte. Insgesamt dürfte der Bau in diesem und nächsten Jahr um über ein Prozent und die Ausrüstungsinvestitionen um rund drei Prozent wachsen.

BIP-Wachstum von 1,2 Prozent (2027) erwartet
Bei den Exporten ist hingegen in diesem Jahr mit einem leichten Rückgang zu rechnen, gefolgt von einer Stagnation im kommenden Jahr. Insgesamt erwartet economiesuisse ein Wachstum des realen Bruttoinlandprodukts der Schweiz von 1,0 Prozent im Jahr 2026 und 1,2 Prozent im Jahr 2027.

Die Phase, in der mehr Unternehmen ihren Personalbestand als zu gross einschätzten, geht allmählich zu Ende. Für 2027 erwarten etwa gleich viele Unternehmen einen Personalaufbau wie einen Abbau. Der Arbeitsmarkt bleibt damit weitgehend ausgeglichen und die Arbeitslosigkeit steigt nur geringfügig an. Es ist mit einer Arbeitslosenquote von 3,1 Prozent in diesem und 3,2 Prozent im nächsten Jahr zu rechnen.

​Annahmen des Basisszenarios und Konjunkturrisiken
Die Basisprognose geht von einer anhaltend schwierigen internationalen Lage aus. Protektionismus und Subventionswirtschaft nehmen weltweit zu. Das Basisszenario geht aber davon aus, dass die Lage im Nahen Osten nicht weiter eskaliert und die Strasse von Hormus zumindest teilweise wieder geöffnet wird. Der weltweite Inflationsschub fällt entsprechend moderater aus. Auch der Ukraine-Krieg oder die Taiwan-Frage verändern sich 2027 nicht wesentlich.

Das grösste Konjunkturrisiko stellt offensichtlich die Geopolitik und die damit verbundene Unsicherheit dar, welche sich negativ auf die internationale und schliesslich auch nationale Nachfrage auswirken könnte. Rund 60 Prozent der Umfrageteilnehmer verorten in diesen drei Bereichen die grössten Risiken. Auch die Regulierung (16 Prozent) und die Politik (8 Prozent) werden häufig als Konjunkturrisiko wahrgenommen. Schliesslich werden auch mögliche Preissteigerungen bei Rohstoffen (12 Prozent) und generell Kostensteigerungen (7 Prozent) als Abwärtsrisiko genannt.

 

Prof. Dr.  Rudolf Minsch
Leiter Wirtschaftspolitik & Aussenwirtschaft, Chefökonom, Stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung

Guido Saurer
Stv. Bereichsleiter Wirtschaftspolitik & Bildung

 

 

 

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