- Der vom Bundesrat vorgeschlagene Vollabzug ausländischer Beteiligungen vom harten Kernkapital (Massnahme 15) ist ein unverhältnismässiger Sonderweg, der in dieser umfassenden Form international nirgends vorgesehen ist.
- Der Vorschlag steht im Widerspruch zu den Erkenntnissen des PUK-Berichts: Die CS hatte keine Probleme in den Auslandseinheiten, sondern im Stammhaus, das durch eine aggressive Bewertung und regulatorische Konzessionen geschwächt wurde.
- Notwendig ist ein abgestimmtes Gesamtpaket mit internationaler Koordination, realistischen Alternativen und einer fundierten makroökonomischen Analyse.
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