Durch die rasante Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (COVID-19) sind verschiedene Gebiete zu Sperrzonen für Ein- und Ausreisen erklärt worden. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, Carnet-Waren aus dem Zollgebiet der vorübergehenden Verwendung wiederausführen zu können und somit auch das Carnet ATA korrekt zu erledigen. Dies betrifft vor allem diejenigen Carnet ATA, deren Gültigkeitsfrist demnächst ablaufen wird. Wie Sie vorzugehen haben sehen Sie im folgenden Blog.
Wichtige Information: Carnet ATA mit Verfallsdatum bis 30. Juni 2020
Von Ralph Peterli am 27.03.20 11:23
Die Zolldatenbank - modernisiert und optimiert
Von Switzerland Global Enterprise am 09.01.20 15:08
Neue Kautionslösung Carnet ATA
Von HAW Beglaubigungsdienst am 29.05.19 14:05
Die HAW hat bis anhin vor der Ausstellung von Carnet ATA bei Nicht-Mitgliedern eine Kaution als Absicherung für die aus der Verpflichtung eingegangenen Risiken einverlangt. Ab 1. Juni 2019 wird das erwähnte Risiko mit einer Kautionsversicherung abgedeckt und dem Carnet-Inhaber direkt in Rechnung gestellt. Neu muss vor Ausstellung des Carnet ATA anstelle der Kautionsüberweisung der Original-Antrag "Garantieleistungen Carnet ATA/CPD" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bei der HAW vorliegen. Bisherige bei der HAW hinterlegte Kautionen werden sukzessive zurückerstattet.
Weltweite Zolltarife online abfragen
Von Switzerland Global Enterprise am 20.09.18 16:12
Neue Exportmärkte bringen neue Erfolgschancen für Schweizer Unternehmen. Neue Märkte bedeuten aber auch, sich mit neuen tarifären und nichttarifären Handelsmassnahmen auseinanderzusetzen. Um Schweizer Unternehmen eine Übersicht zu geben, gibt es die Online-Zolldatenbank.


 
                                     
                                     
                                     
                                    

