Die Zielsetzung der Konzernverantwortungsinitiative (KVI), verantwortungsvolles Handeln der Unternehmen einzufordern, ist im Grundsatz unbestritten, aber die KVI ist das falsche Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Auch werden wegen ein paar wenigen schwarzen Schafen alle international tätigen Schweizer Unternehmen bestraft, die sich bereits heute grosse Mühe geben verantwortungsvoll zu handeln und in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern zu wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt beitragen. Diesen Schwachpunkt der KVI haben auch der Bundesrat und das Parlament erkannt und haben darum einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Grundidee der Initiative – die Einhaltung von Menschenrechten − aufnimmt, aber deren grossen Nachteile wie mangelnde Rechtssicherheit und mehr Bürokratie vermeidet.


 
                                     
                                     
                                     
                                     
                                     
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